Ein Schlagbaum oder auch Marderschlagbaum ist Teil einer tödlichen Schlagbaum-Falle. Mit dieser wurde früher Raubwild, insbesondere Marder, gefangen.[1] Das Tier wird hierbei durch einen mit Gewichten beschwerten „Schlagbaum“ (Knüppel) erschlagen, wenn es einen an der Falle befestigten Köder abzieht. Üblicherweise wurden Schlagbaumfallen auf bekannten bzw. bevorzugten Laufwegen des bejagten Wilds aufgestellt.[2]

Die Schlagbaumfalle ist, wie auch die Knüppelfalle und die Scherenfalle, aufgrund von Tierschutzgesetzen in Deutschland verboten.[3] Da die Falle keinen Unterschied zwischen dem inzwischen geschützten Baummarder und dem weiterhin jagdbaren Steinmarder macht, entspricht sie nicht den heutigen Anforderungen. Auch ein Waschbär könnte ohne sofort tödliche Wirkung gefangen werden, da dieser an dem Köder mit seinen Vorderpfoten ziehen würde und so ein tödlicher Fang über dem Brustkorb nicht gewährleistet ist.

Literatur Bearbeiten

Siehe auch Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Ilse Haseder, S. 216.
  2. Stephan Behlen, S. 693.
  3. Tierschutzgesetz § 4: Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.

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