Schürfwunde

oberflächliche Wunde
Klassifikation nach ICD-10
S00 – S90 Schürfwunde bestimmter Körperregion
T14.0- Oberflächliche Verletzung an einer nicht näher bezeichneten Körperregion
ICD-10 online (WHO-Version 2019)
Durch einen Fahrradsturz entstandene Schürfwunden im Gesicht. 36 Stunden nach dem Sturz sind die durch Entzündungsreaktionen hervorgerufenen Schwellungen gut zu sehen.

Eine Schürfwunde oder Hautabschürfung ist eine oberflächliche Wunde, die entsteht, wenn die Haut durch Reibungskräfte verletzt wird, beispielsweise bei einem Sturz. Ist nur die Oberhaut betroffen, spricht man von einer Erosion, geht die Verletzung bis in die Lederhaut, von einer Exkoriation (Abhäutung).

Ist die Lederhaut (das Corium) dabei abgelöst, handelt es sich um eine Ablederung (Avulsio).[1]

Obwohl es sich bei der Schürfwunde um keine gefährliche Verletzung handeln muss und sie oft ohne Behandlung schnell verheilt, sollte sie trotzdem ordentlich behandelt werden.

Dazu gehört:

  1. Wundreinigung mit einem in sauberem Wasser getränkten Tuch/Lappen (im klinischen Setting mit steriler Flüssigkeit), um eventuell noch vorhandenes infektiöses Material oder Fremdkörper (z. B. Asphalt), die „Schmutztätowierungen“ hinterlassen können, zu entfernen. Dazu kann gelegentlich eine lokale Betäubung oder in sehr schweren Fällen sogar eine Narkose notwendig sein.
  2. Wunddesinfektion;
  3. Überprüfung des Impfstatus und gegebenenfalls Auffrischung der Tetanusimpfung, denn unter Hautlappen, die bei der Abschürfung entstanden sein können, finden die anaeroben Tetanuserreger (Clostridium tetani) optimale Bedingungen.

Weblinks Bearbeiten

Wiktionary: Schürfwunde – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Wolfgang Schwerd: Arten der mechanischen Gewalteinwirkung, ihre Ausdrucksformen und Folgen. In: Wolfgang Schwerd (Hrsg.): Kurzgefaßtes Lehrbuch der Rechtsmedizin für Mediziner und Juristen. Deutscher Ärzte-Verlag, Köln-Lövenich, 3., überarbeitete und ergänzte Auflage 1979, ISBN 3-7691-0050-6, S. 31–53, hier: S. 35 f.