Ristocetin (oder Ristomycin) ist ein Antibiotikum, das von dem Bakterium Amycolatopsis lurida (früher Nocardia lurida) produziert wird und 1956[3] erstmals daraus isoliert wurde. (Es wurden zwei Komponenten, Ristocetin A und Ristocetin B, mit einem Molekulargewicht von etwa 4000 unterschieden). Früher fand es (etwa als Spontin) Verwendung bei Staphylokokken-Infektionen. Heutzutage wird es wegen seiner Toxizität nicht mehr verwendet.

Strukturformel
Allgemeines
Freiname Ristocetin[1]
Summenformel C95H110N8O44
Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer
EG-Nummer 215-770-5
ECHA-InfoCard 100.014.336
PubChem 16204749
ChemSpider 21106475
Wikidata Q904599
Eigenschaften
Molare Masse 2067,93 g·mol−1
Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung[2]

Monosulfat

keine GHS-Piktogramme

H- und P-Sätze H: keine H-Sätze
P: keine P-Sätze
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.

Ristocetin verursacht Thrombozyten-Agglutination im Beisein des Von-Willebrand-Faktors, daher wird es bei Tests, welche die An- oder Abwesenheit dieses Gerinnungsfaktors bestimmen, eingesetzt. Dies ist wichtig für die Diagnose des Willebrand-Jürgens-Syndroms, oder auch des Bernard-Soulier-Syndroms. Patienten mit dem Willebrand-Jürgens-Syndromen haben einen Defekt des Von-Willebrand-Faktors; daher kommt es bei obengenannten Tests zu keiner oder nur einer geringen Agglutination. Beim Bernard-Soulier-Syndrom zeigt sich ein Fehlen der Bindungsstellen auf den Thrombozyten für den von-Willebrandt-Faktor. Dies führt zu einer gestörten Adhäsion der Thrombozyten an subendotheliale Strukturen.

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. INN Recommended List 4, World Health Organisation (WHO), 9. März 1962.
  2. Datenblatt Ristomycin monosulfate bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 22. April 2011 (PDF).
  3. Karl Wurm, A. M. Walter: Infektionskrankheiten. In: Ludwig Heilmeyer (Hrsg.): Lehrbuch der Inneren Medizin. Springer-Verlag, Berlin/Göttingen/Heidelberg 1955; 2. Auflage ebenda 1961, S. 9–223, hier: S. 53.