Rezeptur (Amtsbereich)

historische Bezeichnung für lokale Finanzbehörden

Rezeptur ist eine historische Bezeichnung für lokale Finanzbehörden, die von einem Rezeptor oder Rezepturbeamten geleitet wurde. Die Bezeichnung wurde zum Beispiel im Herzogtum Nassau noch bis 1868 verwendet.

Gebäude Bearbeiten

Im engeren Sinne wurde der Begriff Rezeptur auch auf das Amtsgebäude des Rezeptors angewendet.

Der Rezeptor Bearbeiten

Der Rezeptor, (von lat. recipere ‚nehmen‘) war ein Beamter, der in dem ihm zugewiesenen Gebiet für die Kameralverwaltung und insbesondere für das Erheben der Geld- und Naturalabgaben verantwortlich war. Darüber hinaus oblagen ihm in der Regel die Verwaltung der Domänen in seinem Amtsbereich sowie die Buchführung. Er hatte damit eine ähnliche Funktion wie der Rentmeister.

Siehe auch Bearbeiten

Literatur Bearbeiten