Ravensburg und Alter Berg

Landschaftsschutzgebiet in Baden-Württemberg

Das Gebiet Ravensburg und Alter Berg ist ein vom Landratsamt Karlsruhe durch Verordnung vom 19. Juli 1990 ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet auf dem Gebiet der Gemeinden Kürnbach und Sulzfeld im Landkreis Karlsruhe.

Landschaftsschutzgebiet „Ravensburg und Alter Berg“

IUCN-Kategorie V – Protected Landscape/Seascape

Blick auf den Burgberg von Süden

Blick auf den Burgberg von Süden

Lage Kürnbach und Sulzfeld, Landkreis Karlsruhe, Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 12,568 km²
Kennung 2.15.028
WDPA-ID 323760
Geographische Lage 49° 5′ N, 8° 52′ OKoordinaten: 49° 5′ 3″ N, 8° 51′ 55″ O
Ravensburg und Alter Berg (Baden-Württemberg)
Ravensburg und Alter Berg (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 19. Juli 1990
Verwaltung Landratsamt Karlsruhe

Lage und Beschreibung

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Das 12,5 km² große Landschaftsschutzgebiet umfasst den Südosten des Gemeindegebiets von Sulzbach und den östlichen Teil des Kürnbacher Gemeindegebiets. Es liegt am Übergang der Naturräume Kraichgau und Strom- und Heuchelberg.

Es zeichnet sich durch große zusammenhängende Waldgebiete und weitläufige Wein- und Obstbaulandschaften aus.

Schutzzweck

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Wesentlicher Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes ist laut Schutzgebietsverordnung

  1. „die Bewahrung des reizvollen Landschaftsbildes der Übergangslandschaft zwischen Kraichgau und Stromberg;
  2. die Erhaltung und langfristige Sicherung der verbliebenen Streuobst- und Hangwiesen als extensiv genutzte Kulturlandschaft von hoher ökologischer Bedeutung und als Ausgleichsflächen für intensiv genutztes Rebland und damit der Bewahrung der landschaftstypischen Mischung von Obst- und Weinbau;
  3. die Sicherung von Landschaftselementen, welche die Strukturvielfalt erhöhen und damit zusätzliche Lebensräume bieten, wie Feldhecken oder Hohlwege mit ihrer typischen Vegetation nebst den Steinbrüchen;
  4. der Schutz der ökologisch und klimatisch wertvollen Bachauen durch Erhaltung und Entwicklung der Ufergehölze sowie Sicherung der vorhandenen Grünlandflächen, Schilfbestände und Seggenriede mit dem Ziel, die Umwandlung der Ackerflächen der Auen in Wiesen zu fördern;
  5. der Schutz der Feldflur vor baulicher Zersiedlung und Einfriedung zugunsten einer landschaftsgerechten Nutzung und Naherholung;
  6. der Schutz der Wälder, insbesondere der naturnahen Waldgesellschaften sowohl als Lebensraum heimischer Tier- und Pflanzenarten sowie zur Sicherung der Funktionen Bodenschutz, Regenrückhaltung und Erholung.“[1]

Zusammenhängende Schutzgebiete

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An das Landschaftsschutzgebiet grenzen von Norden beginnend im Uhrzeigersinn folgende Schutzgebiete unmittelbar an:

Der südliche Teil des Landschaftsschutzgebiets liegt zudem im Naturpark Stromberg-Heuchelberg.

Siehe auch

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Commons: Landschaftsschutzgebiet Ravensburg und Alter Berg – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Verordnung des Landratsamtes Karlsruhe als untere Naturschutzbehörde über das Landschaftsschutzgebiet "Ravensburg und Alter Berg" vom 19. Juli 1990 (Bad. Neueste Nachrichten vom 27.07.1990). Abgerufen am 21. Mai 2024.