Fischerei
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Fischerei vor dem Fang
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Fischfang oder Meeresfrüchteernte ist dem Menschen ohne Vorbereitung nicht möglich. Im einfachsten Fall wird überlegt, wo man fischen will, zu welcher Zeit man fischen will, was man fischen kann, welches Gerät dazu einzusetzen ist und ob die Umstände dafür günstig sind. Bei diesem Vorgehen baut man darauf, dass die Naturresourcen für den Fang gegeben sind. Bereits im 19. Jahrhundert hat man erkannt, dass sich mit Aquakulturen wie der Fischzucht die Ergebenissse steigern lassen und das man natürlichen Bestände wie beim Walfisch nicht unendlich ausbeuten kann. Die systematische Erfassung der Arten, der Lebens- und Reproduktionseigenschaften aller Lebewesen im Wasser sowie der Einflüsse die sich störend auswirken führte zu Entwicklung diverser Wissenschaftszweige. Zur Erhaltung der Arten und Lebensräume forschen Wissenschaftler. Die Gesellschaft und Fischereipraktiker haben die Aufgabe die Erkenntnisse umzusetzen um damit die Umwelt zu schützen, Biodiverstät zu erhalten und dafür zu sorgen, dass für die wachsende Weltbevölkerung auch in Zukunft Nahrungsmittel aus der Fischerei verfügbar bleiben.

Kurzfristige Massnahmen

Kurzfristige Massnahmen und Überlegungen zur praktischen Fangvorbereitung für den Fischfang sind Rahmenbedingen die sich zu den jeweiligen Fischereimethoden entwickelt haben. Kurzfristig müssen Massnahmen eingeleitet werden wenn Fischsterben droht. Notfallpläne zu Umweltschäden sollen helfen, die Beeinträchtigungen der Natur so gering wie möglich zu halten.

Mittelfristige Massnahmen

Mittelfristige Massnahmen wie jährlich wiederkehrende Tätigkeiten zur Bestandserhaltung oder die Verbesserung der Lebensräume in Gewässern sind Aufgaben die Beispielsweise mit Fangquotenkontrolle und -regulierungen, Hegeplänen oder im Rahmen größerer europäischer oder internationaler Programme umgesetzt werden.

Langfristige Massnahmen

Langfristiges Ziel ist Erhaltung der Umwelt und der Nahrung für die Weltbevölkerung. Um diese Ziele zu erreichen werden nationale und internationale Ziele definiert. Die Umsetzung in Massnahmen erfolgt durch Ratifizierung der Vereinbarungen denen die entsprechenden Massnahmen auf nationaler Ebene folgen. In Deutschland ist dies primär Aufgabe des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) sowie deren nachgeordneten Behörden. Gleichzeitig müssen sich diese Ministerien zur Umsetzung der Ziele mit weiteren Ministerien abstimmen, um notwendige Massnahmen in der Energie- und Wasserwirtschaft zu koordinieren.

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