Ordnungsvollständigkeit

Begriff der Algebra

Ordnungsvollständigkeit ist ein Begriff aus der Algebra, speziell der Körpertheorie, der aber für beliebige geordnete Mengen definiert werden kann. Der Begriff der Ordnungsvollständigkeit erweist sich in der Ordnungstopologie für nicht zu „große“ geordnete Mengen als verwandt mit dem Begriff der Vollständigkeit in metrischen Räumen.

Definition Bearbeiten

Eine Ordnung auf   heißt ordnungsvollständig, falls eine der folgenden äquivalenten Bedingungen gilt:

  • Jede nichtleere nach unten beschränkte Teilmenge besitzt ein Infimum.
  • Jede nichtleere nach oben beschränkte Teilmenge besitzt ein Supremum. (Die sogenannte Supremumseigenschaft.)
  • Jede nichtleere beschränkte Menge besitzt Infimum und Supremum.

Zusammenhang zur metrischen Vollständigkeit Bearbeiten

Ist die Ordnungstopologie auf   metrisierbar, dann ist die Ordnung   genau dann ordnungsvollständig, wenn   vollständig metrisierbar ist, d. h. wenn es eine Metrik auf   gibt, die die Ordnungstopologie erzeugt und   zu einem vollständigen metrischen Raum macht.

Ordnungsvollständige Körper Bearbeiten

Der Begriff der Ordnungsvollständigkeit ist insbesondere in der Theorie der geordneten Körper von Bedeutung. Er ermöglicht die folgende Charakterisierung des Körpers der reellen Zahlen:

Ein geordneter Körper ist genau dann isomorph zu  , wenn er ordnungsvollständig ist.[1][2]

Literatur Bearbeiten

  • Herbert Amann, Joachim Escher: Analysis I. Springer, 3-te Auflage, 2006, ISBN 9783764377564, S. 98
  • Hermann Schichl, Roland Steinbauer: Einführung in das mathematische Arbeiten. Springer, 2012, ISBN 9783642286452, S. 316–320
  • A. H. Lightstone: Linear Algebra. Appleton-Century-Crofts, 1969 S. 178-180

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. K.-U. Bux: Analysis I, Satz 8.4
  2. D. Lenz: Analysis I, Kapitel 2.4