Obersteuerdirektion Darmstadt

Behörde im Großherzogtum Darmstadt

Die Oberfinanzkammer Darmstadt, später Obersteuerdirektion Darmstadt war die Oberbehörde der Finanzverwaltung im Großherzogtum Hessen. Sie unterstand dem Finanzministerium der Regierung des Großherzogtums Hessen.

Behördengeschichte Bearbeiten

Am 24. September 1821 wurde die Oberfinanzkammer als einzige Oberbehörde für Steuersachen im Großherzogtum gebildet. Sie ersetzte die Hofkammern in Gießen und Darmstadt, die bisher diese Funktion auf Provinzialebene für die Provinz Oberhessen und die Provinz Starkenburg wahrgenommen hatten. In der Provinz Rheinhessen hatte die Provinzialdirektion diese Funktion wahrgenommen. Ebenfalls aufgelöst und in die neue Oberfinanzkammer integriert wurden die Ober-Rheinbau-Inspektion, die Münz-Deputation, die Mass- und Gewichtskommission und das Ober-Bau-Colleg. Das letzte wurde jedoch 1822 als Oberbaudirektion wieder ausgegliedert. Die Oberfinanzkammer gliederte sich in zwei Sektionen.

1849 wurde nach der Märzrevolution die Finanzverwaltung neu gegliedert. Die erste Sektion der Oberfinanzkammer wurde in Obersteuerdirektion umbenannt und selbstständig. 1871 wurde die Oberzolldirektion in die Obersteuerdirektion eingegliedert. Hintergrund war, dass die Zölle im Deutschen Kaiserreich Reichsangelegenheit geworden waren.

1879 wurde die Obersteuerdirektion aufgehoben und durch eine Abteilung für Steuerwesen im Finanzministerium ersetzt.

Persönlichkeiten Bearbeiten

Literatur Bearbeiten

  • Carl Eduard Weiss: System des öffentlichen Rechts des Großherzogthums Hessen, Band 1, 1837, S. 66–68, online
  • Hans Dieter Ebert, Katharina Schaal: Die Bestände des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt, Band 12 von Darmstädter Archivschriften, 1997, ISBN 9783933112057, S. 309, 317
  • Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Hessen: Für das Jahr 1841, S. 344 ff., online