Mitarbeiterbeteiligung

bezeichnet ein über das traditionelle Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer hinausgehendes Rechtsverhältnis durch Partizipation

Mitarbeiterbeteiligung bezeichnet ein über das traditionelle Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer hinausgehendes Rechtsverhältnis durch Partizipation.

Allgemeines Bearbeiten

Zu unterscheiden ist zwischen der materiellen und der immateriellen Mitarbeiterbeteiligung.[1] Materielle Mitarbeiterbeteiligung ist die Partizipation von Mitarbeitern am Erfolg und/oder Kapital des Arbeitgebers, immaterielle Mitarbeiterbeteiligung betrifft die Partizipation an Entscheidungen.[2]

Arten Bearbeiten

Allgemein wird unterschieden zwischen der materiellen und immateriellen Mitarbeiterbeteiligung.[3]

Die immaterielle Mitarbeiterbeteiligung führt auch dazu, dass Arbeitnehmervertreter unter bestimmten Voraussetzungen eine Pflichtmitgliedschaft im Aufsichtsrat erhalten.

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Springer Fachmedien Wiesbaden (Hrsg.): Kompakt-Lexikon HR, 2013, S. 89.
  2. Springer Fachmedien Wiesbaden (Hrsg.): Kompakt-Lexikon HR, 2013, S. 64.
  3. Felix R. FitzRoy/Kornelius Kraft, Mitarbeiterbeteiligung und Mitbestimmung im Unternehmen, 1986, S. 39 ff.
  4. Fritz Neske, Management by Communication and Perticipation, in: Fritz Neske/Markus Wiener (Hrsg.), Management-Lexikon, Band II, 1985, S. 763; ISBN 3-886400093