Maputo-Protokoll

Frauenrechts-Abkommen der Afrikanischen Union

Das Protokoll für die Rechte von Frauen in Afrika (englisch Protocol to the African Charter on Human and Peoples’ Rights on the Rights of Women in Africa), besser bekannt als Maputo-Protokoll, wurde im Jahr 2003 auf einem Gipfeltreffen der Afrikanischen Union in Maputo, der Hauptstadt von Mosambik, beschlossen. Es ist ein Zusatzprotokoll zur Afrikanischen Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker, auch Banjul-Charta genannt, die 1981 verabschiedet wurde und 1986 in Kraft trat. Im Maputo-Protokoll werden die Rechte der Frauen und Mädchen gestärkt. Zu diesen Rechten gehören unter anderem das Recht auf Gleichheit in politischen Prozessen, ökonomische Gleichheit bei Land- und Besitzrechten und es wendet sich gegen jede Form der weiblichen Genitalverstümmlung.

Entstehung Bearbeiten

Mit der Banjul-Charta wurde das Menschenrechtssystem unter der ausdrücklichen Berücksichtigung der afrikanischen Eigenheiten für den afrikanischen Kontinent eingeführt. Die Rechte der Frauen und Mädchen wurden in der Banjul-Charta jedoch nur am Rande mit einem Diskriminierungsverbot berücksichtigt.[1] In der Banjul-Charta wurde auf Frauenrechte somit nur vage Bezug genommen. Dies machte ein Zusatzprotokoll nötig, und mit dem Maputo-Protokoll wurden die Rechte afrikanischer Frauen und Mädchen erstmals in einem umfangreichen Katalog festgeschrieben. Zu diesen Rechten gehören unter anderem:

  • die Garantie und Anerkennung ziviler, politischer, ökonomischer und kultureller Rechte für Frauen
  • die Sicherung aller elementaren, international anerkannten Menschenrechte für Frauen
  • der Schutz vor gesundheitsschädigenden traditionellen Praktiken wie der weiblichen Genitalverstümmelung
  • das Recht auf Gesundheit und reproduktive Rechte
  • die Gleichbehandlung und Gewährleistung gleichen Schutzes durch das Gesetz und gleichen Zugangs zu Recht von Frauen und Männern sowie die Berücksichtigung von Frauen im Eherecht, insbesondere in Bezug auf Vielehe, Zwangs- und Frühverheiratung
  • Rechte von Witwen[1]

Geregelt durch die Solemn Declaration on Gender Equality in Africa haben die Mitgliedsstaaten der Afrikanischen Union ein Verfahren zur Umsetzung und Einhaltung dieses Rechtsrahmens festgesetzt.[2][3]

Zusätzlich unterzeichneten im Jahr 2008 die Staats- und Regierungschefs der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrikas mit dem SADC Protocol on Gender and Development ein Übereinkommen, das die Anstrengungen zur Gleichstellung der Geschlechter in dieser Region verstärken soll.[2][4]

Unterzeichnung und Ratifizierung Bearbeiten

 
Übersicht über den Stand der Unterzeichnung bzw. Ratifizierung des Protokolls (Stand 2020)
  • Unterzeichnet und ratifiziert
  • Zugetreten
  • Unterzeichnet, nicht ratifiziert
  • Nicht unterzeichnet
  • Gebiete von nicht-AU-Staaten[5]
  • Das Zusatzprotokoll wurde in Maputo am 11. Juli 2003 beschlossen. Das Maputo-Protokoll trat im Jahre 2005 in Kraft. Bisher haben 36 der 54 AU-Mitgliedstaaten das Abkommen unterzeichnet und ratifiziert, das sind: Äquatorialguinea, Angola, Benin, Burkina Faso, Demokratische Republik Kongo, Dschibuti, Elfenbeinküste, Eswatini (bis 2018 Swasiland), Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kap Verde, Kenia, Komoren, Kongo, Lesotho, Liberia, Libyen, Malawi, Mali, Mauretanien, Mosambik, Namibia, Nigeria, Ruanda, Sambia, Senegal, Seychellen, Simbabwe, Südafrika, Tansania und Uganda.

    Fünfzehn Staaten haben es unterzeichnet, jedoch nicht ratifiziert. Zu diesen Staaten gehören: Äthiopien, Algerien, Burundi, Eritrea, Madagaskar, Mauritius, Niger, São Tomé und Príncipe, Tschad, Westsahara und die Zentralafrikanische Republik.

    Drei Staaten haben es weder unterzeichnet, noch ratifiziert. Dies sind Ägypten, Botswana und Tunesien. Zahlreiche Staaten haben mit der Ratifizierung Vorbehalte eingereicht.[6]

    Artikel Bearbeiten

    Die Artikel des Protokolls sind:[7]

    Artikel Originaltitel deutscher Titel Kommentar
    Artikel 1 Definitions Definitionen Glossar für spätere Bezeichnungen
    Artikel 2 Elimination of Discrimination Against Women Beseitigung von Diskriminierungen gegen Frauen
    Artikel 3 Right to Dignity Recht auf Würde
    Artikel 4 The Rights to Life, Integrity and Security of the Person Die Rechte auf Leben, Integrität und Sicherheit der Person
    Artikel 5 Elimination of Harmful Practices Abschaffung gesundheitsschädlicher Verfahren Dieser Artikel bezieht sich auf Weibliche Genitalverstümmelung und andere traditionelle Praktiken, die Frauen und Mädchen Schmerzen zufügen.
    Artikel 6 Marriage Heirat
    Artikel 7 Separation, Divorce and Annulment of Marriage Trennung, Scheidung und die Aufhebung der Ehe
    Artikel 8 Access to Justice and Equal Protection before the Law Zugang zum Recht und gleichen Schutz vor dem Gesetz
    Artikel 9 Right to Participation in the Political and Decision-Making Process Recht auf Teilnahme am politischen und Entscheidungsprozess
    Artikel 10 Right to Peace Recht auf Frieden
    Artikel 11 Protection of Women in Armed Conflicts Schutz von Frauen in bewaffneten Konflikten
    Artikel 12 Right to Education and Training

    Recht auf Bildung und Ausbildung ||

    Artikel 13 Economic and Social Welfare Rights Recht auf Wirtschafts- und Sozialfürsorge
    Artikel 14 Health and Reproductive Rights Gesundheits- und Reproduktive Rechte
    Artikel 15 Right to Food Security Recht auf Ernährungssicherheit
    Artikel 16 Right to Adequate Housing Recht auf Wohnen
    Artikel 17 Right to Positive Cultural Context Recht auf Positive kulturellen Kontext
    Artikel 18 Right to a Healthy and Sustainable Environment Recht auf eine gesunde und nachhaltige Umwelt
    Artikel 19 Right to Sustainable Development Recht auf nachhaltige Entwicklung
    Artikel 20 Widows’ Rights Witwenrechte
    Artikel 21 Right to Inheritance Recht auf Vererbung
    Artikel 22 Special Protection of Elderly Women Besonderer Schutz älterer Frauen
    Artikel 23 Special Protection of Women with Disabilities Besonderer Schutz von Frauen mit Behinderungen
    Artikel 24 Special Protection of Women in Distress Spezieller Schutz von Frauen in Not
    Artikel 25 Remedies Rechtsmittel

    Die nachfolgenden Artikel 26 bis 32 regeln die Ratifizierung, Einführung und andere Punkte.

    Weblinks Bearbeiten

    Einzelnachweise Bearbeiten

    1. a b Das afrikanische Menschenrechtsschutzsystem – Handbuch Menschenrechte. In: fes.de. handbuchmenschenrechte.fes.de, abgerufen am 31. Juli 2016.
    2. a b Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung BMZ: Internationale Vereinbarungen. In: bmz.de. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, abgerufen am 31. Juli 2016.
    3. Text der Solemn Declaration on Gender Equality in Africa (PDF, englisch) abgerufen am 31. Juli 201
    4. SADC Protocol on Gender and Development (PDF, englisch) abgerufen am 31. Juli 201
    5. Spanien, Frankreich, Portugal und das Vereinigte Königreich
    6. Ratification Table / Protocol to the African Charter on Human and Peoples' Rights on the Rights of Women in Africa / Legal Instruments / ACHPR. In: achpr.org. Abgerufen am 31. Juli 2016.
    7. PROTOCOL TO THE AFRICAN CHARTER ON HUMAN AND PEOPLES' RIGHTS ON THE RIGHTS OF WOMEN IN AFRICA (PDF, englisch) abgerufen am 31. Juli 201