Die Lokdienstleitung (auch: Lokleitung) ist eine Arbeitseinheit in einem Bahnbetriebswerk, die den Einsatz der Lokomotiven und der Lokomotivpersonale regelt und überwacht.

Aufgaben Bearbeiten

Die Lokdienstleitung stellt die Dienstpläne auf und überwacht, dass sie eingehalten werden, plant, dass ausreichend Personale und Fahrzeuge bereitstehen und wirtschaftlich eingesetzt werden. Weiter sorgt sie für Änderungen der Dienstpläne aufgrund kurzfristig auftretender Gegebenheiten, wenn es etwa durch Krankheit zu Ausfällen beim Lokpersonal oder zu Ausfällen bei Triebfahrzeugen kommt. Außerdem führt die Lokdienstleitung den Verwendungsnachweis für die Triebfahrzeuge, eine Übersicht, aus der die betriebliche Leistung der einzelnen Triebfahrzeuge hervorgeht.[1]

Literatur Bearbeiten

  • Gerhard Adler u. a.: Lexikon der Eisenbahn. Berlin 1978.

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Adler, Stichwort: Lokdienstleitung, S. 470.