Liste der Naturdenkmale in Elsnig

Liste der Naturdenkmäler in der Gemeinde Elsnig im Landkreis Nordsachsen

Die Liste der Naturdenkmale in Elsnig nennt die Naturdenkmale in Elsnig im sächsischen Landkreis Nordsachsen.[Anm. 1]

Definition Bearbeiten

„Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG), § 28 Naturdenkmäler[1]:
Naturdenkmäler sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist

  1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
  2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit.“

„SächsNatSchG, § 18 Naturdenkmäler (zu § 28 BNatSchG)[2]:

  1. Die Erklärung nach § 22 Abs. 1 BNatSchG von Teilen von Natur und Landschaft als Naturdenkmal erfolgt durch Rechtsverordnung oder Einzelanordnung.
  2. Über § 28 Abs. 1 BNatSchG hinaus können Naturdenkmäler zur Sicherung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten von im Bestand gefährdeten oder streng geschützten Arten festgesetzt werden.“

Liste Bearbeiten

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Bild Bezeichnung Gemarkung Lage Beschreibung Datum Nummer
 BW Zippels Teiche (Alte Lehmgrube)
 
Drebligar (51° 37′ 57,7″ N, 12° 53′ 55,9″ O) tdo: 325


 
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Döbernsche Grube (Südost - kleine Grube)
 
Elsnig (51° 35′ 35,3″ N, 12° 59′ 48,6″ O) tdo: 327


 BW Lerchenspornhohlweg
 
Elsnig (51° 36′ 52,9″ N, 12° 56′ 32,6″ O) tdo: 328


 
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Heiliger Winkel Neiden
 
Neiden (51° 35′ 11,3″ N, 12° 57′ 20,2″ O) tdo: 329

Weblinks Bearbeiten

Anmerkungen Bearbeiten

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Naturdenkmalliste. Diese kann über die zuständigen Behörden eingesehen werden. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste nicht, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein eingetragenes Naturdenkmal ist oder nicht.
  1. Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege - BNatSchG, § 28 Naturdenkmäler
  2. Sächsisches Naturschutzgesetz - SächsNatSchG, § 18 Naturdenkmale