Landrat (Habsburgermonarchie)

in der Habsburgermonarchie das Kollegium des Landeshauptmanns

Der Landrat war in der Habsburgermonarchie das Kollegium des Landeshauptmanns in den einzelnen Kronländern Oberösterreich, Steiermark, Kärnten, Krain, Salzburg, Tirol, Vorarlberg, Görz-Gradisca, Istrien, Mähren, Schlesien und in der Bukowina. Die (bis zu 12) Landräte waren dem Landeshauptmann zugeordnet und stellten auch die Gerichtsbank.

Literatur Bearbeiten

  • Joachim Lohner: Das landeshauptmannschaftliche Gericht in Oberösterreich zu Beginn der Neuzeit: eine Darstellung des oberösterreichischen Prozeßrechts am obersten Territorialgericht des Landes anhand der oberösterreichischen Landtafel, Verlag Peter Lang, 1988.