Das Landgericht Münchberg war ein von 1812 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Münchberg im heutigen Landkreis Hof. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.

Geschichte Bearbeiten

Im Jahr 1812 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Münchberg errichtet. Dieses wurde dem Mainkreis zugeschlagen, dessen Hauptstadt Bamberg war.

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde das Amtsgericht Münchberg eingerichtet, dessen Sprengel deckungsgleich mit dem vorherigen Landgerichtsbezirk Münchberg war und die Gemeinden Ahornberg, Bug, Fleisnitz, Förstenreuth, Friedmannsdorf, Grossenau, Gundlitz, Hallerstein, Helmbrechts, Kleinlosnitz, Kleinschwarzenbach, Markersreuth, Mechlenreuth, Meierhof, Münchberg, Oberweißenbach, Poppenreuth, Sauerhof, Seulbitz, Sparneck, Stammbach, Straas, Weißdorf, Wüstenselbitz und Zell umfasste.[1][2]

Literatur Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Königlich Allerhöchste Verordnung vom 2. April 1879, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend (GVBl. S. 370)
  2. Landgericht Münchberg. In: Königl. Bayer. Statistisches Bureau (Hrsg.): Vollständiges Ortschaften-Verzeichniss des Koenigreichs Bayern. Ackermann, München 1877, Sp. 1083–1090.