Landgericht Litzmannstadt

Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit während der deutschen Besetzung Polens im Zweiten Weltkrieg

Das Landgericht Litzmannstadt war ein deutsches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Bezirk des Oberlandesgerichts Posen mit Sitz in Lodz (damaliger Name: Litzmannstadt).

Geschichte Bearbeiten

Das Landgericht Litzmannstadt wurde während der deutschen Besetzung Polens 1939 mit Erlass vom 26. November 1940 als Landgericht im Bezirk des Oberlandesgerichtes Posen gebildet. Der Sitz des Gerichts war Litzmannstadt. Sein Sprengel umfasste die Stadt Litzmannstadt und die Kreise Litzmannstadt, Lask und Lentschütz.[1] Dem Landgericht wurden folgende Amtsgerichte zugeordnet[2]:

Amtsgericht Sitz
Amtsgericht Belchatow Belchatow
Amtsgericht Brzeziny Brzeziny
Amtsgericht Lask Lask
Amtsgericht Lentschütz Lentschütz
Amtsgericht Litzmannstadt Litzmannstadt
Amtsgericht Ozorkow Ozorkow
Amtsgericht Pabianice Pabianice
Amtsgericht Tuschin Tuschin
Amtsgericht Widawa Widawa
Amtsgericht Zgierz Zgierz

1945 wurde der Landgerichtsbezirk wieder unter polnische Verwaltung gestellt. Damit endete auch die kurze Geschichte des Landgerichts Litzmannstadt und seiner Amtsgerichte.

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Heinz Boberach, Rolf Thommes, Hermann Weiß, Werner Röder, Christoph Weisz (Hrsg.): Ämter, Abkürzungen, Aktionen des NS-Staates, 2012, ISBN 9783110951677, S. 171, Digitalisat
  2. Erlaß über die Gerichtsgliederung in den eingegliederte Ostgebieten vom 26. November 1940, RGBl. I 1940, S. 1538, Digitalisat