Das Landgericht Cadolzburg war ein von 1808 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Cadolzburg im heutigen Landkreis Fürth. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden. Das Landgericht war in der Burg Cadolzburg untergebracht.

Burg Cadolzburg, Sitz des Landgerichts Cadolzburg

Lage Bearbeiten

Das Landgericht Cadolzburg grenzte im Südwesten an das Landgericht Heilsbronn, im Westen an das Landgericht Markt Erlbach, im Norden an das Landgericht Herzogenaurach, im Norden und Osten an das Landgericht Erlangen und im Süden an das Landgericht Schwabach.

Struktur Bearbeiten

Steuerdistrikte Bearbeiten

1808 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Cadolzburg errichtet. Dieses gehörte zunächst zum Pegnitzkreis und ab 1810 zum Rezatkreis. 1808 wurden 19 Steuerdistrikte gebildet:

Ruralgemeinden Bearbeiten

1808 entstanden die Ruralgemeinden, die zunächst deckungsgleich mit den Steuerdistrikten waren. Mit dem Zweiten Gemeindeedikt (1818) erhielten die Ruralgemeinden mehr Befugnisse. Zugleich wurden einige der bis dahin bestehenden Ruralgemeinden aufgespalten. Damit gab es folgende 27 Ruralgemeinden:

  • Ammerndorf mit Bubenmühle
  • Bronnamberg mit Banderbach und Weiherhof
  • Buchschwabach mit Clarsbach und Raitersaich
  • Burgstall mit Galgenhof, Hauptendorf, Schleifmühle und Steinbach
  • Cadolzburg
  • Deberndorf mit Ballersdorf, Hornsegen, Rütteldorf, Vogtsreichenbach und Zautendorf
  • Fernabrünst mit Bronnenmühle, Vincenzenbronn und Wendsdorf
  • Großhabersdorf mit Schwaighausen, Stammesmühle, Weihersmühle und Ziegelhütte
  • Großweismannsdorf mit Defersdorf und Kleinweismannsdorf
  • Gutzberg mit Loch, Oberbüchlein, Sichersdorf und Unterbüchlein
  • Horbach mit Göckershof, Hausen, Kagenhof, Raindorf und Seckendorf
  • Keidenzell mit Burggrafenhof, Hammerschmiede, Klaushof, Ödenhof, Stinzendorf und Wittinghof
  • Kirchfarrnbach mit Dürrnfarrnbach
  • Langenzenn mit Alizberg, Gauchsmühle, Neumühle, Lohmühle und Wasenmühle
  • Laubendorf mit Erlachskirchen, Hardhof, Heinersdorf, Heinersdorfer Mühle und Lohe
  • Leichendorf mit Anwanden, Lind, Leichendorfermühle, Rehdorf und Wintersdorf
  • Obermichelbach mit Rothenberg und Untermichelbach
  • Roßendorf mit Gonnersdorf, Greimersdorf und Schwadermühle
  • Roßtal
  • Seukendorf mit Erzleitenmühle, Hiltmannsdorf, Kohlersmühle und Taubenhof
  • Steinbach mit Egersdorf, Pleikershof und Wachendorf
  • Tuchenbach mit Retzelfembach
  • Unterschlauersbach mit Oberreichenbach
  • Veitsbronn mit Bachmühle, Bernbach, Kreppendorf, Siegelsdorf und Veitsmühle
  • Weinzierlein mit Buttendorf, Herboldshof, Kernmühle, Neuses und Stöckach
  • Weitersdorf mit Kastenreuth, Oedenreuth, Trettendorf und Wimpashof
  • Wilhermsdorf mit Denzelmühle, Fallmeisterei, Lenzenhaus und Walkmühle

Am 16. September 1836 wurde die Gemeinde Burgstall an das Landgericht Herzogenaurach abgegeben. Am 1. Oktober 1842 wurde Wilhermsdorf an das Landgericht Markt Erlbach abgegeben.

1840 war das Landgericht Cadolzburg 412 Quadratmeilen groß. Es gab 13537 Einwohner, wovon 13436 Protestanten, 49 Katholiken und 72 Juden waren. Es gab 104 Ortschaften: 1 Stadt, 3 Märkte, 6 Pfarrdörfer, 8 Kirchdörfer, 24 Dörfer, 31 Weiler und 31 Einöden. Insgesamt gab es 25 Gemeinden: 1 Magistrat III. Klasse, und 24 Landgemeinden.[1]

Siehe auch Bearbeiten

Literatur Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. E. Vetter (1846), S. 64.