Landeslabor Schleswig-Holstein
Landesoberbehörde in Schleswig-Holstein
Das Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH) ist eine Landesoberbehörde in Schleswig-Holstein[1], das Laboraufgaben zur wissenschaftlichen Begutachtung (z. B. Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Umweltanalytik, Fleischuntersuchungen) sowie Überwachungsaufgaben wahrnimmt.
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Staatliche Ebene | Land Schleswig-Holstein | ||
Stellung der Behörde | Landesoberbehörde | ||
Aufsichtsbehörde(n) | Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein | ||
Hauptsitz | Neumünster | ||
Haushalt | - | ||
Koordinaten | 54° 5′ 41,1″ N, 9° 58′ 36,6″ O | ||
Direktorin | Christine Bothmann | ||
Mitarbeiter | ca. 230 | ||
Website | LSH |
Das LSH gehört zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein (MLLEV SH).
Seinen Sitz hat das LSH in Neumünster.
Aufgaben Bearbeiten
Das LSH nimmt Laboraufgaben sowie Überwachungsaufgaben wahr, hierzu zählen insbesondere:
- Laboruntersuchungen und wissenschaftliche Begutachtungen von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen
- Schlachttier- und Fleischuntersuchungen
- veterinärmedizinische Diagnostik
- Umweltanalytik und Umweltmonitoring im Bereich Gewässer und Boden
- Vollzugs- und Überwachungsaufgaben im Bereich Tierarzneimittel-, Futtermittel- und Handelsklassenrecht
Das LSH ist behördlicher Dienstleister und Überwachungsbehörde für den gesundheitlichen Verbraucherschutz in Schleswig-Holstein.