Kragenverwaltung

Art von Verwaltungsgliederung

Als Kragenverwaltung wird eine Verwaltungsgliederung genannt, bei der das Zentrum Sitz der Verwaltungseinheit der Peripherie ist, obwohl es selbst eine eigene Verwaltungseinheit bildet.[1] Der Landkreis umschließt dabei häufig die kreisfreie Stadt ganz oder zu großen Teilen.

Kragenkreise um München und Kassel (blau); als Gegenmodell Sektoralkreise (rot) um Berlin und Bremen

Häufigstes Beispiel ist eine kreisfreie Stadt (Stadtkreis), die zugleich Sitz der Verwaltung des sie umgebenden Kreises (Landkreises) ist, ohne ihm anzugehören („Kragenkreis“).

Beispiele Bearbeiten

Deutschland Bearbeiten

In Deutschland existieren 32 Landkreise mit externer Kreisverwaltung.

Bundesland Betroffene Landkreise
Bayern 17
Rheinland-Pfalz 6
Baden-Württemberg 6
Hessen 2
Niedersachsen 1

Kragenkreise gab es auch in Nordrhein-Westfalen bis zur Gebietsreform von 1973/75 (Kreise Bielefeld, Herford, Münster, Iserlohn).

Österreich Bearbeiten

Übriges Europa Bearbeiten

Gerichtsbarkeit Bearbeiten

In der Gerichtsbarkeit findet sich das Beispiel eines Kragengerichts:

Siehe auch Bearbeiten

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Hans-Jürgen Von Der Heide (1999): Stellung und Funktion der Kreise. In: Wollmann, Hellmut; Roth, Roland (Hrsg.): Kommunalpolitik: Politisches Handeln in den Gemeinden. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S. 123–132.