Die Konjunkturausgleichsrücklage ist ein im Stabilitätsgesetz vorgesehenes Mittel der Konjunkturpolitik. Der Staat soll dabei im Sinne einer antizyklischen Wirtschaftspolitik in Zeiten der Hochkonjunktur erzielte Steuermehreinnahmen bei der Deutschen Bundesbank (§ 7 Abs. 1 StabG) solange stilllegen, bis eine rückläufige konjunkturelle Entwicklung eintritt und höhere Staatsausgaben zur Wiederbelebung der Wirtschaft notwendig sind.