Bei einem Klappenwehr wird der Wasserstand der Staus mittels beweglicher und auf der Wehrkrone montierter Klappen geregelt. Die Klappen werden in der Regel hydraulisch oder über ein Zahnstangengetriebe bewegt. Das überfließende Wasser fällt in das Tosbecken. Es entstehen dabei häufig zwei gegeneinander drehende Strömungswalzen (Deck- und Grundwalze).

Vollständig geöffnete Wehrklappen

Ein Patent hierfür wurde Francesco Camagni unter der D.R.P. Nr. 194077 im Jahre 1905 erteilt.[1][2]

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Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Patent DE194077C: Klappenwehr mit wagerechter Drehachse am oberen Rande und mit einem Wasserbehälter an der Klappe. Angemeldet am 19. Dezember 1905, veröffentlicht am 23. Januar 1908, Erfinder: Francesco Camagni.
  2. Zentralblatt der Bauverwaltung, 1908, S. 212, abgerufen am 7. Dezember 2012