Kategorie Diskussion:Weinbaugemeinde im Burgenland

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Karl Gruber

Der Gesetzestext wurde da falsch interpretiert auch durch mich, denn es steht im Anhang unter c: Weinbaugemeinden und andere Herkunftsbezeichnungen. Das bedeutet aber dass z.Bsp. Kleinhöflein zwar im Anhang des Gesetztes fällt aber deswegen keine Weinbaugemeinde ist sondern eben unter andere Herkunftsbezeichnung fällt. Wie das aufgelöst werden kann ist mir noch nicht ganz klar. --K@rl 16:39, 31. Mär. 2014 (CEST)Beantworten