Kategorie Diskussion:Öffentliches Baurecht (Deutschland)

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Sebastian.Dietrich in Abschnitt Beweis erbracht

Beweis erbracht Bearbeiten

In der Einleitung diverser Rechtsartikel - auch hier - steht in wunderbarstem Juristendeutsch: "... Es wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass die enthaltenen Rechtsbegriffe ausschließlich in Deutschland verwandt werden. Wird der Beweis erbracht, dass die Bezeichnung auch in anderen Rechtsordnungen bekannt ist oder die anerkannte Übersetzung einer Bezeichnung in anderen Rechtsordnungen, so wird der Artikel in eine Begriffsklärung umgewandelt, es sei denn, die Bezeichnung wird zugleich als funktionale Bezeichnung in der Rechtsvergleichung gebraucht."

Nun ist dies für die allermeisten der hier aufgezählten Begriffe der Fall - d.h. die meisten der hier aufgezählten Begriffe sind nicht ausschliesslich in Deutschland verwendete Rechtsbegriffe. Für Ö leicht z.B. in der österr. BaurechtsDB unter http://www.baurecht.at/baurecht.asp?r=REC000100 nachprüfbar.

Ich hab das mal für ein paar Begriffe unter "A" gemacht - die meisten finden sich auch in den diversen österr. Baurechtsbestimmungen - z.B.

  • Abbruchgebot - z.B. Salzburger Raumordnungsgesetz 2009 ROG 2009; StF: LGBl. Nr. 30/2009 3. Abschnitt, 4. Teil § 059 Erhaltungs- und Abbruchgebote
  • Abstandsfläche - z.B. Kärntner Bauvorschriften K-BV; StF: LGBl. Nr. 56/1985 §005 Abstandsflächen
  • Anrainer - z.B. Kärntner Bauansuchenverordnung StF: LGBl. Nr. 42/2002 §004 Anrainerverzeichnis
  • Arrondierung - z.B. Kärntner Grundverkehrsgesetz 2002 K-GVG; StF: LGBl. Nr. 9/2004 §013 (3)a

--> Entweder sollte die gesamte Kategorie (und natürlich auch die entsprechenden österr. und schweizer.) durchgeackert werden und ein Großteil der Artikel gemäß dem Absatz in Begriffsklärungen aufgeteilt werden (mMn eine Katastrophe) - oder die Kategorie "entnationalisiert" werden - d.h. in die Baurechtskategorie einfliessen... --Sebastian.Dietrich 23:23, 31. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Wenn bis Ende September keine Gegenstimme kommt, dann werde ich alle Begriffe durchgehen, in der östrr. BaurechtsDB suchen und wenn fündig zusätzlich mit der analogen Ö-Kategorie belegen. --Sebastian.Dietrich 22:14, 5. Sep. 2010 (CEST)Beantworten