Der Oberlandeshauptmann war der Statthalter des böhmischen Königs in Schlesien, das bis zum Übergang an Preußen nach dem Ersten Schlesischen Krieg 1742 ein Nebenland der Krone Böhmen war. Er ist nicht identisch mit dem Landeshauptmann in den schlesischen Herzog- bzw. Erbfürstentümern, der vom jeweiligen Herzog bzw. Fürsten berufen wurde. Für diese Personengruppe gibt es die Kategorie:Landeshauptmann (Schlesien).