Definition: Artikel im engeren Sinn des Wirtschaftszweigs Fleischwirtschaft als Schlachten und Verarbeiten des Fleischs von Vieh und Geflügel sowie Teilbereiche andere Wirtschaftszweige sowie die Verarbeitung anderer Tiere nach ähnlichen Verfahren. Dies beinhaltet Artikel des Teilzweigs C 10.1 der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft.