In diese Kategorie gehören derzeitige und ehemalige Mitglieder des Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Soweit bekannt ist, welcher Einzelgewerkschaft die Personen angehören, sollen sie zusätzlich dort eingetragen werden. Funktionäre in Gremien des DGB unterhalb der Bundesvorstandsebene sollen nur in die Kategorie der jeweiligen Einzelgewerkschaft eingetragen werden.