Kategorie:Betriebsstätte eines Brauereibetriebes

Definition:

  • Die Kategorie beinhaltet Betriebsstätten der gewerblichen Herstellung von Bier in Brauereien entsprechend der Definition des Wirtschaftszweigs 11.05 „Herstellung von Bier“ [1]. Dabei handelt es sich in der Regel um Bauwerke, Gebäudeensemble und bestimmte Ortslagen.
  • Nichtgewerbliche Braustätten wie z. B. Hausbräuanlagen für die Selbstversorgung sind hier nicht erfasst.
  • Für die Aufnahme reicht nicht die bloße Existenz von Brautätigkeit, sondern diese muss im entsprechenden Artikel erklärt werden. Dazu gehören Merkmale wie die Namen von Brauereien, die Beschreibung der Örtlichkeit und von Erzeugnissen. Braustätten, welche in Artikeln der Kategorie:Brauerei im Sinn von Unternehmen stehen, gehören nicht hierher.
  • Wenn die Braustätte eine geschützte Marke ist, wird sie in die Kategorie:Biermarke eingeordnet.
  • Wenn lediglich die Namen von Bierherstellern oder Biermarken bekannt sind, welche damit verbunden sind, werden dafür Weiterleitungen angelegt, und nur diese kategorisiert.