Karl Usinger

Provinzialdirektor Oberhessen und Rheinhessen

Karl Usinger (* 22. August 1864 in Mainz; † 19. Juni 1932 ebenda) war Provinzialdirektor von Oberhessen (Provinz Hessen-Darmstadt) und Rheinhessen (Provinz), zunächst im Großherzogtum Hessen, dann im Volksstaat Hessen.

Karl Usinger

Familie Bearbeiten

Karl Usingers Eltern waren der Architekt Wilhelm Usinger (1829–1907) und seine Frau Marie Susanne geb. Krämer. Hermann Usinger (1880–1947), Landrat des Kreises Groß-Gerau und des Obertaunuskreises, war sein Bruder. Die Familie war evangelisch.

Karl Usinger heiratete am 27. Dezember 1890 Charlotte Johanne Babette Noll (* 1868), eine Tochter von Adolph Noll, Zigarrenfabrikant und Kommerzienrat in Gießen.[1]

Leben Bearbeiten

Von 1883 bis 1887 studierte Karl Usinger an der Kaiser-Wilhelms-Universität Straßburg, der Universität Leipzig, der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und der Hessischen Ludwigs-Universität Gießen Rechtswissenschaft. Das Studium schloss er mit einer Promotion an der Universität Heidelberg ab.[1] Seine Laufbahn begann er 1890 als Regierungsassessor beim Kreisamt Mainz. 1893 war er kurzzeitig im Kreis Groß-Gerau tätig, dann wieder beim Kreis Mainz. 1898 wechselte er ins Ministerium des Innern, in dem er 1900 in der Abteilung für Landwirtschaft, Handel und Gewerbe arbeitet. Ab 1906 leitete er diese Abteilung.[1]

1910 wurde er Kreisrat des Kreises Gießen, was mit der Funktion eines Direktors der Provinz Oberhessen verbunden war. 1922 wurde Karl Usinger Kreisrat des Kreises Mainz, was hier mit der Funktion eines Direktors der Provinz Rheinhessen verbunden war.[1] Während der französischen Rheinlandbesetzung[2], die sich auch auf die gesamte Provinz Rheinhessen erstreckte, war die Kommunikation mit der Regierung in Darmstadt weitgehend unterbrochen. Karl Usinger übernahm in dieser Zeit einen Teil der Aufgaben, die sonst bei der Regierung in Darmstadt lagen, ebenso wie die übergeordnete Zuständigkeit für den ebenfalls besetzten rechtsrheinischen Kreis Groß-Gerau (Provinz Starkenburg).[3] Ab 1920 geschah das institutionalisiert als „Landeskommissar für die besetzten hessischen Gebiete“.[4] 1923 kam es mit wohlwollender Unterstützung der französischen Besatzungsmacht zu einem Putschversuchen von Separatisten, die in enger Anlehnung an Frankreich eine „Rheinische Republik“ anstrebten.[4] Karl Usinger wandte sich vehement gegen solche Bestrebungen. Es kam zu dramatischen Szenen, als die Putschisten am 23. Oktober 1923 seine Dienstwohnung im Erthaler Hof besetzten.[5]

1929 ging er in den Ruhestand;[1] er nahm aber die Aufgabe als „Landeskommissar für die besetzten hessischen Gebiete“ weiter wahr.[6] Er verstarb mit 67 Jahren in seiner Wohnung in der Kaiserstraße (Mainz) und wurde in Mainz beigesetzt.[7]

Nebenämter Bearbeiten

Ab 1899 war er stellvertretendes, ab 1906 ständiges Mitglied und Vorsitzender des Landesversicherungsamtes. Diese Funktion gab er 1910 auf, als er nach Gießen wechselte. Ebenfalls ab 1906 saß er in der Zentralstelle für die Landesstatistik. 1915–1917 war er Präsident der landwirtschaftlichen Vereine von Oberhessen.[1]

Ehrungen Bearbeiten

Literatur Bearbeiten

  • Klaus Buschmann: Provinzialdirektor Geheimrat Dr. jur. Karl Usinger und Frau Carlotta Usinger. In: Baracs-Del Tour (Hrsg.): Unsere Zeitgenossen 23 = Die Süddeutschen Bundesstaaten 1914–1918, Bd. 5 = Das Großherzogtum Hessen-Darmstadt. Gedenkblätter großer Zeiten. München [1918 ?], ohne Seitenzählung.
  • Thomas Euler und Sabine Raßner: 200 Jahre Landkreis Gießen und 75 Jahre Kreistag. Hg.: Landkreis Gießen in Kooperation mit dem Oberhessischen Geschichtsverein Gießen. Gießen, 2021. ISBN 978-3-935623-50-6, S. 78.
  • Klaus Dietrich Hoffmann: Die Geschichte der Provinz und des Regierungsbezirks Hessen. Rheinhessische Druckwerkstätte, Alzey 1985. ISBN 3-87854-047-7

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. a b c d e f g h i j k l Hessische Biografie
  2. Bekanntmachung betreffend: Die Besetzung des linken Rheinufers und der Brückenköpfe vom 1. Dezember 1918. In: Amtsverkündigungsblatt für die Provinzialdirektion Rheinhessen und den Kreis Mainz Nr. 155 vom 4. Dezember 1918 (abgedruckt in: Hoffmann, S. 129).
  3. Hoffmann, S. 67.
  4. a b Hoffmann, S. 69.
  5. Hoffmann, S. 130f.
  6. Hoffmann, S. 71.
  7. Hoffmann, S. 74.