Kabeljungwerker
Der Kabeljungwerker war bis zum 31. August 2013 ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz (BBiG). Er wurde zum 1. August 2013 durch die Fachkraft für Metalltechnik ersetzt. Das Berufsbild wurde am 13. März 1940 definiert.[1]
Tätigkeit Bearbeiten
Der Kabeljungwerker stellt elektrische Kabel und Leiter aller Art her. Zu den weiteren Aufgaben gehört das Einrichten von Produktionsmaschinen und -anlagen sowie die Überwachung von Herstellungsprozessen.
Aufgaben Bearbeiten
Kabeljungwerker haben hauptsächlich folgende Aufgaben:
- Einrichten der jeweiligen Maschinen
- Produktionsergebnisse vergleichen
- Messvorgänge ausführen und überwachen
- Korrekturmaßnahmen einleiten und durchführen
- Störungen beheben
- Drähte behandeln
- Litzen, Leiterseile und Kabelseelen herstellen
- Drähte, Adern, Aderbündel oder Litzen verseilen
- Metallmäntel und -gewebe auf Kabel aufbringen
- Leitungen und Kabel elektrisch und mechanisch prüfen
- Arbeitsgeräte und Maschinen pflegen und instand halten
Arbeitsumgebung Bearbeiten
Kabeljungwerker arbeiten vor allem in Betrieben, in denen z. B. Elektrokabel, -leitungen oder -drähte für Motoren und Fahrzeuge hergestellt werden. Darüber hinaus werden sie auch bei Herstellern von Drahtwaren beschäftigt.
Branchen im Einzelnen Bearbeiten
- Elektrische Anlagen und Bauteile
- Herstellung von sonstigen elektronischen Bauelementen
- Herstellung von Glasfaserkabeln
- Herstellung von sonstigen elektronischen und elektrischen Drähten
- Herstellung von elektrischem Installationsmaterial
- Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten
- Herstellung elektrischer und elektronischer Ausrüstungsgegenstände wie z. B. Kabelsätze
Literatur Bearbeiten
- Beruf Aktuell Ausgabe 2007/ 2008 – Lexikon der Ausbildungsberufe
Weblinks Bearbeiten
- Kabeljungwerker im Berufenet der Bundesagentur für Arbeit
Einzelnachweise Bearbeiten
- ↑ Ausbildungsordnung zur Fachkraft für Metalltechnik ( des vom 25. Mai 2013 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. , Webseite des BiBB, (PDF; 111 kB), abgerufen am 1. August 2013.