Als Künstlerischen Oberleiter bezeichnete man in Deutschland und Österreich einen Filmkünstler, der einem Regisseur im Rahmen eines Filmproduktionsprojekts als künstlerischer „Berater“ zur Seite gestellt wurde. Obwohl solche „Berater“ tatsächlich Regieerfahrung besaßen und gelegentlich sogar Altmeister des Faches waren, dürfte es sich meist eher um die – werbewirksame – Ehrenberufung eines namhaften Künstlers als um eine wirkliche Zusammenarbeit gehandelt haben. Seit 1960 hat der Begriff der „künstlerischen Mitarbeit“ den der „künstlerischen Oberleitung“ weitgehend verdrängt.

Filmbeispiele:

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