Als Hohe Jagd wird die Jagd auf Hochwild bezeichnet.

Geschichte Bearbeiten

Welches Wild zum Hoch- oder Niederwild zählte, war historisch abhängig von der Willkür des Adels,[1] beziehungsweise den feudalen Regalien. Nur der Adel durfte „hohes Wild“ jagen.

Nach Aufhebung der Regalien zählten zum Hochwild

  • Haarwild: Wisent, Elch-, Rot-, Dam-, Muffel-, Reh-, Gams-, Stein- und Schwarzwild sowie Bären, Wölfe und Luchse.
  • Federwild: Auer-, Birk-, Haselwild, Fasane, Schwäne, Trappen, Kraniche, Pelikane, Uhu und Adler.
  • Auch die zur Beizjagd verwendeten Falken waren Hochwild.

Heute sind sowohl das Niederwild als auch das Hochwild im § 2 Absatz 4 Bundesjagdgesetz (BJagdG) rechtlich definiert. Danach gehören zum Hochwild Schalenwild außer Rehwild, ferner Auerwild, Steinadler und Seeadler. Alles übrige Wild gehört zum Niederwild.

Literatur Bearbeiten

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Hohe Jagd. In: Ilse Haseder, Gerhard Stinglwagner: Knaurs Großes Jagdlexikon, Augsburg 2000, ISBN 3-8289-1579-5, S. 348