Hermann Helmer

deutsch-österreichischer Architekt

Hermann Gottlieb Helmer, auch Hellmer[1] (* 13. Juli 1849 in Harburg a. d. Elbe (heute zu Hamburg); † 2. April 1919 in Wien), war ein deutscher Architekt, der hauptsächlich in Österreich tätig war.

Hermann Helmer, Lithographie von Adolf Dauthage, um 1880
Hermann Helmer und Ferdinand Fellner
Grabstätte Hermann Helmer (Ehrengrab, Wiener Zentralfriedhof)

Leben Bearbeiten

Helmer erlernte zunächst das Maurerhandwerk und besuchte anschließend die Königliche Baugewerkschule Nienburg. Nach einem Studium an der Königlichen Akademie der Bildenden Künste in München trat er in das Atelier von Ferdinand Fellner d. Ä. in Wien ein.

1873 bildete er mit dessen Sohn Ferdinand Fellner d. J. eine Architektengemeinschaft, das Büro Fellner & Helmer, das zum bedeutendsten Erbauer von Theatergebäuden in der österreichisch-ungarischen Doppelmonarchie wurde. Obwohl die Werke immer unter „Fellner & Helmer“ firmierten, wurde die Planung eines Bauwerks immer von einem der beiden Architekten geleitet. Im Unterschied zu Fellner bevorzugte Helmer klassizistische Formen. Auf ihn gehen Theaterbauten in Wiesbaden, Fürth, Darmstadt, Klagenfurt und Zürich zurück.

Helmer war auch Obmann des ständigen Ausschusses für Wettbewerbsangelegenheiten und Mitglied im Ausschuss für die bauliche Entwicklung Wiens. Er gehörte zu den Begründern der Zentralvereinigung der Architekten und setzte sich im Ersten Weltkrieg für die Ausschreibung von Wettbewerben ein, um den Architekten in dieser Zeit finanziell zu helfen.

Er ruht in einem Ehrengrab auf dem Wiener Zentralfriedhof (Gruppe 32 A, Nummer 40). Im Jahr 1963 wurde in Wien-Donaustadt (22. Bezirk) die Helmergasse nach ihm benannt.

Bauten und Entwürfe Bearbeiten

Für Geschichte und Bauten des Büros Fellner & Helmer, Literatur und Weblinks siehe auch: Büro Fellner & Helmer

Literatur Bearbeiten

Weblinks Bearbeiten

Commons: Hermann Helmer – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. auch Hellmer, Centralblatt der Bauverwaltung, 23. Juni 1883, S. 222, abgerufen am 19. Dezember 2012