Die Hamburger Polizeikommission war ein politisches Gremium in Hamburg mit der Aufgabe, „interne Fehlentwicklungen und daraus folgende Gefährdungen der Einhaltung rechtsstaatlichen Verhaltens der Polizei zu erkennen und darüber zu berichten“.[1](§2, Abs. 1 des Gesetzes über die Polizeikommission – GPK)[2]

Geschichte Bearbeiten

Der Untersuchungsausschuss „Hamburger Polizei“, der nach dem Hamburger Polizeiskandal eingesetzt wurde, empfahl die Einrichtung einer solchen Kommission.[3] 1998 wurde diese Empfehlung auf Wunsch der Grün-Alternativen Liste Hamburg[4] von der damaligen Rot-Grünen Regierung (Senat Runde) per Gesetz vom 16. Juni 1998[3] umgesetzt und die Kommission am 1. September 1998[5] eingesetzt.[4] Sie bestand bis zum Regierungswechsel 2001 (Senat von Beust I).[4] 2008 sprach sich Joachim Lenders, Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, gegen eine Wiedereinführung aus: "'Ich habe nichts gegen Kontrolle, welche es übrigens gibt. Doch das Gremium würde ein unberechtigtes Misstrauen gegenüber der Polizei signalisieren.'"[4]

Ziele Bearbeiten

Neben der eingangs erwähnten Aufgabe Fehlentwicklungen zu erkennen und darüber zu berichten sah der Untersuchungsausschuss laut Begründung für das Gesetz über die Polizeikommission folgende Ziele für die Kommission:[6]

  • "Überwindung der […] Mauer des Schweigens in der Polizei"
  • "unvoreingenommene Prüfung gemeldeter Vorfälle ohne persönliche Rücksichtnahme"
  • "Schutz aussagewilliger Polizeibeamter gegen Mobbing"
  • "fallübergreifende Strukturanalysen als Frühwarnsystem für Fehlentwicklungen"

Aufbau Bearbeiten

Organisatorisch war sie bei der Innenbehörde angesiedelt.[3] Die Dienst- und Rechtsaufsicht, aber nicht die Fachaufsicht, oblag dem Innensenator.[3] An Weisungen war die Kommission nicht gebunden (§2, Abs. 2 des Gesetzes über die Polizeikommission – GPK).[2][3] Die Mitglieder wurden durch den Hamburger Senat berufen (§1 Abs. 2. GPK),[3] wobei die Berufung für vier (und auf Empfehlung des Untersuchungsausschusses für die erstmaligen Mitglieder zwei - §10 GPK) Jahre gelten sollte (§1 Abs. 3 GPK).[2][3] Die Mitglieder waren die Rechtsanwälte Ingrid Soehring und Ralf Heine sowie der Soziologe und Kriminologe Fritz Sack.[3] Bürger und Polizisten hatten die Möglichkeit, sich (bei Polizisten: ohne Einhaltung des Dienstwegs) an die Kommission zu wenden (§6 GPK).[2][3] Die Kommission selbst hatte das Recht auf Auskunft und Akteneinsicht (§4 GPK), sowie der jederzeitige, unangemeldete Zutritt zu allen Diensträumen (§4 GPK).[2][3] Über ihre Arbeit hatte die Kommission jährlich über den Senat der Hamburgischen Bürgerschaft einen Bericht vorzulegen (§5 GPK).[2][3]

Kosten Bearbeiten

Die Mitglieder der Kommission arbeiteten zwar ehrenamtlich (§1 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die Polizeikommission),[2] erhielten aber eine Aufwandsentschädigung nach dem Entschädigungsleistungsgesetz (§9 GPK),[2] ungefähr 40 DM pro Sitzung.[6] Die Kommission verfügte zudem über eigene Amtsräume und beschäftigte mehrere hauptamtliche Mitarbeiter (Karen Plath, Juristin und Oberregierungsrätin, und Werner Lehne, Psychologe, Kriminologe und wissenschaftlicher Mitarbeiter)[7] was jährliche Kosten in Höhe von 380.000 DM (davon 100.000 DM aus dem Haushalt für die Polizei[8]) verursachte.[5] Der Senat ging von jährlich rund 386.000 DM aus (ca. 330.000 DM Personalausgaben und rund 56.000DM Sach- und Fachausgaben).[6]

Kritik Bearbeiten

In der Welt wurde die Kommission kritisiert, weil sie seit fast einem Jahr nach außen nicht in Erscheinung getreten sei.[5] So war die letzte Pressemitteilung fast ein Jahr alt und auch der fällige Jahresbericht erschien nicht rechtzeitig.[5] "Kritiker von CDU und Gewerkschaften [hielten] die Polizeikommission […] für überflüssig und kontraproduktiv."[5] Von dieser Seite wurden auch die Kosten für die Kommission kritisiert.[5]

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Ralf Gössner: Die Hamburger "Polizeikommission". Bürgerrechte & Polizei/CILIP, März 2000, abgerufen am 1. Februar 2016.
  2. a b c d e f g h Gesetz über die Polizeikommission vom 16. Juni 1998. Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt vom 24. Juni 1998, Nr. 20, S. 93 in der online-Ausgabe von Lütcke & Wulff, 24. Juni 1998, abgerufen am 1. Februar 2016.
  3. a b c d e f g h i j k hamburg.de (Memento vom 28. Juni 2001 im Internet Archive)Vorlage:Webarchiv/Wartung/Linktext_fehlt Hamburger Polizeikommission: Eine bundesweit einmalige Institution nimmt ihre Arbeit auf. Pressemitteilung der Stadt Hamburg vom 18. August 1998. Abgerufen am 1. Februar 2016
  4. a b c d Gewerkschaft lehnt Polizeikommission ab. Hamburger Abendblatt, 15. März 2008, abgerufen am 1. Februar 2016.
  5. a b c d e f Insa Gall und André Zand-Vakili: Polizeikommission - Gegner sehen sich bestätigt. Die Welt, 22. Oktober 1999, abgerufen am 1. Februar 2016.
  6. a b c Drucksache 16/683. Hamburgische Bürgerschaft, 21. April 1998, abgerufen am 1. Februar 2016.
  7. hamburg.de (Memento vom 11. März 2002 im Internet Archive)Vorlage:Webarchiv/Wartung/Linktext_fehlt Die Geschäftsstelle der Polizeikommission hat ihre Arbeit aufgenommen. Pressemitteilung der Stadt Hamburg vom 12. Oktober 1998. Abgerufen am 1. Februar 2016
  8. André Zand-Vakili: Hamburger Polizeikommission vor dem Aus. Die Welt, 26. September 2000, abgerufen am 1. Februar 2016.