Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Lüdinghausen

Das Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Lüdinghausen wurde am 27. Juni 1969[1] verkündet und gliederte 5 Gemeinden des Landkreises Lüdinghausen neu. Außerdem wurde das Amt Drensteinfurt aufgelöst.

Basisdaten
Titel: Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Lüdinghausen
Art: Landesgesetz
Geltungsbereich: Nordrhein-Westfalen
Rechtsmaterie: Kommunalrecht
Fundstellennachweis: SGV. NRW. 2020
Erlassen am: 24. Juni 1969
Inkrafttreten am: 1. Juli 1969
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Zeitgleich trat das Gesetz über den Zusammenschluss der Stadt Drensteinfurt und der Gemeinde Kirchspiel Drensteinfurt, Landkreis Lüdinghausen vom 14. Januar 1969[2] in Kraft.

Durch das Münster/Hamm-Gesetz wurden zum 1. Januar 1975 weitere Gemeinden des Kreises Lüdinghausen neu gegliedert, der bisherige Kreis Lüdinghausen (1. Januar 1939 bis 30. September 1969: Landkreis Lüdinghausen) wurde aufgelöst und die Städte und Gemeinden überwiegend dem neuen Kreis Coesfeld, im Übrigen den neuen Kreisen Unna und Warendorf zugeordnet.

Kurzbeschreibung Bearbeiten

§ 1   Zusammenschluss der Gemeinde Walstedde mit der Stadt Drensteinfurt und der Gemeinde Kirchspiel Drensteinfurt[3] zur neuen Stadt Drensteinfurt, Auflösung des Amtes Drensteinfurt
§ 2 Eingliederung der Gemeinde Lüdinghausen-Land in die Stadt Lüdinghausen
§ 3 Bestätigung von Gebietsänderungsverträgen
§ 4 Zuordnung von Drensteinfurt zum Amtsgericht Münster
§ 5 Auflösung des Rates der Stadt Lüdinghausen
§ 6 Inkrafttreten am 1. Juli 1969

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen, 1969, S. 355
  2. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen 1969 S. 108
  3. Bereits mit Gesetz vom 14. Januar 1969 mit der Stadt Drensteinfurt zusammengeschlossen.