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Gerichtsmarke
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Als
Gerichtsmarke
bezeichnet wird:
das
Pfandsiegel
, im Rahmen einer Zwangsvollstreckung
die
Gerichtskostenmarke
, zum Nachweis einer Gerichtskostenzahlung
Dies ist eine
Begriffsklärungsseite
zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.