Der Gerichtsbezirk Knittelfeld war ein dem Bezirksgericht Knittelfeld unterstehender Gerichtsbezirk im Bundesland Steiermark. Er umfasste bis 2011 den gesamten Bezirk Knittelfeld und bildet seit dem 1. Jänner 2012 gemeinsam mit dem Gerichtsbezirk Judenburg (ehemaliger Bezirk Judenburg) den Bezirk Murtal.

Ehemaliger Gerichtsbezirk
Knittelfeld
Knittelfeld
Lage im Bundesland
 Gerichtsbezirk Knittelfeld
 Landesgericht Leoben
Basisdaten
Bundesland Steiermark
Bezirk Murtal
Sitz des Gerichts Knittelfeld
Kennziffer 6202
zuständiges Landesgericht  Leoben
Fläche 578,11 km2
Aufgelöst 1. Juli 2013
Zugeteilt zu Judenburg


Geschichte Bearbeiten

Der Gerichtsbezirk Judenburg wurde durch eine 1849 beschlossene Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission geschaffen und umfasste ursprünglich die 14 Gemeinden Dürnberg, Feistritz, Flatschach, Gall, Großlobming, Kleinlobming, Knittelfeld, Lorenzen, Marein, Margarethen, Mitterlobming, Puchschachen, Rachau und Seckau.[1][2] Erst 1868 wurden durch die Trennung mehrerer Steuergemeinden von Knittelfeld die Ortsgemeinden Spielberg, Kobenz und Apfelberg geschaffen.[3]

Der Gerichtsbezirk Knittelfeld bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[4] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Judenburg, Obdach und Oberzeiring den Bezirk Judenburg.[5]

1946 wurde der Gerichtsbezirk Knittelfeld vom Bezirk Judenburg abgetrennt und zum Bezirk Knittelfeld erhoben.[6]

Durch die Zusammenfassung der Bezirke Judenburg und Knittelfeld zum Bezirk Murtal wurde diese Verwaltungsänderung per 1. Jänner 2012 wieder zurückgenommen.[7]

Mit 1. Juli 2013 wurde der Gerichtsbezirk aufgelöst und die Gemeinden wurden dem Gerichtsbezirk Judenburg zugewiesen.[8]

Gerichtssprengel Bearbeiten

Der Gerichtsbezirk Knittelfeld umfasste mit den 14 Gemeinden Apfelberg, Feistritz bei Knittelfeld, Flatschach, Gaal, Großlobming, Kleinlobming, Knittelfeld, Kobenz, Rachau, Sankt Lorenzen bei Knittelfeld, Sankt Marein bei Knittelfeld, Sankt Margarethen bei Knittelfeld, Seckau und Spielberg das Gebiet des ehemaligen Bezirks Knittelfeld bzw. den östlichen Teil des heutigen Bezirks Murtal.

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Steiermark, 1850, XXI. Stück, Nr. 378: Erlass des Statthalters vom 20. September 1850, womit die nach dem provisorischen Gesetze vom 17. März 1849 errichteten neuen Ortsgemeinden mit ihrer Zutheilung in die politischen Gerichts- und Steueramts-Bezirke in dem Kronlande Steiermark bekannt gemacht werden.
  2. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Steiermark, 1850 (Beilage Kreis Bruck).
  3. Landesgesetz- und Verordnungsblatt für das Herzogthum Steiermark, 1868, XVII. Stück, Nr. 30.
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich, Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44; „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen…“
  5. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868.
  6. Landesgesetzblatt für das Land Steiermark: Stück 1, Nr. 3: „Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung von 20. Februar betreffend die Errichtung einer Bezirkshauptmannschaft in Knittelfeld.“
  7. LGBl. Nr. 103/2011, Stück 36: „Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Oktober 2011 über Sprengel, Bezeichnung und Sitz der Bezirkshauptmannschaften in der Steiermark“.
  8. BGBl. II Nr. 243/2012: Bezirksgerichte-Verordnung Steiermark 2012.

Literatur Bearbeiten