Güterabfertigung

Bahngebäude zur Abfertigung von Gütern

Die Güterabfertigung ist im Transportwesen die Abfertigung von Frachtgut durch die Frachtführer oder deren Dienstleister.

ehem. Güterabfertigung im Bahnhof Dresden-Gittersee (2009)
Güterabfertigung in Lauterbach
Ehemaliger Güterbahnhof Altona, Dienstgebäude der Güterabfertigung

Allgemeines Bearbeiten

Die Güterabfertigung des Güterverkehrs muss von der Gepäckabfertigung des Reiseverkehrs abgegrenzt werden. Bei letzterer wird das Reisegepäck im Zusammenhang mit der Personenbeförderung abgefertigt. Eine ausschließliche Güterabfertigung gibt es an Bahnhöfen, Flughäfen und Häfen; sie betrifft den Transport von Frachtgut und beginnt mit dessen Übernahme durch den Frachtführer.

Arten Bearbeiten

Je nach Frachtführer unterscheidet man eine Güterabfertigung bei der Eisenbahn, im Luftverkehr und in der Schifffahrt. Die Güterabfertigung für den gesamten Transportweg mit mindestens zwei verschiedenen Transportmitteln heißt durchgehende Abfertigung[1] und ist typisch beim Vor-, Haupt- und Nachlauf im kombinierten Verkehr. Besteht beispielsweise der Hauptlauf aus dem Transport mit dem Güterzug bis zum Bestimmungsbahnhof und der sich anschließende Nachlauf mit einem Spediteur per Lkw bis zum Empfänger, ohne dass es beim Spediteur einer erneuten Abfertigungsprozedur bedarf, liegt eine durchgehende Abfertigung vor.

Eisenbahn Bearbeiten

 
Containerbahnhof Köln-Eifeltor

Die Güterabfertigung ist eine Dienststelle der Eisenbahn, zuständig für die Ausstellung und Abwicklung des Frachtvertrages (Eisenbahnfrachtbrief), für die Annahme vom Absender und Auslieferung des Frachtgutes an den Empfänger einschließlich Verladung, Entladung oder Umladung.[2] Die Güterabfertigung erfolgt an Güter- oder speziellen Containerbahnhöfen, den Transport übernehmen Güterzüge.

Luftverkehr Bearbeiten

Die Gepäckabfertigung ist für die Übernahme des beim Check-in aufgegebenen Reisegepäcks („Passage“) zuständig[3] und gehört zur Passagierluftfahrt. Im Luftfrachtverkehr wird zwischen Luftfracht und Luftpost unterschieden, beide werden zusammenfassend als Luftfracht (englisch cargo) bezeichnet.[4] Aufgaben sind die Ausstellung und Abwicklung des Frachtvertrages (Luftfrachtbrief), die Annahme und Auslieferung des Frachtgutes einschließlich Beladung, Entladung oder Umladung. Der Gütertransport erfolgt durch Frachtflugzeuge.

Schifffahrt Bearbeiten

Zu unterscheiden ist hierbei zwischen Binnen- und Seehäfen. Spezifische Abfertigungsanlagen gibt es in Containerhäfen, wo die Güterabfertigung von Containerschiffen durch Portalkräne erfolgt. Die Aufgaben der Güterabfertigung bestehen auch hier in der Ausstellung und Abwicklung des Frachtvertrages (Ladeschein in der Binnenschifffahrt, Konnossement oder Seefrachtbrief in der Seeschifffahrt), der Annahme vom Absender und Auslieferung des Frachtgutes an den Empfänger einschließlich Beladung, Entladung oder Umladung (siehe Verladung) am Lade- und Löschplatz. Der Gütertransport erfolgt durch Frachtschiffe oder spezielle Containerschiffe.

Für eine Vereinheitlichung der Güterabfertigung in der Seeschifffahrt ist in allen EU-Mitgliedstaaten gesorgt.[5]

Wirtschaftliche Aspekte Bearbeiten

Im heutigen Massengutverkehr spielt die Güterabfertigung eine bedeutsame Rolle in der Distributionslogistik, denn sie ist organisatorisch in bestehende Lieferketten integriert. Die Wartezeiten bei Bediensystemen wie der Güterabfertigung sind daher eine wichtige Einflussgröße für die Schnelligkeit und Zuverlässigkeit der Abfertigung sowie für den Servicelevel in der gesamten Lieferkette.[6] Verspätungen bei der Abfertigung wirken sich unmittelbar auf die Just-in-time-Produktion und den Handel aus, so dass es zu Lieferengpässen und Regallücken kommen kann. Warteschlangen bei der Abfertigung sind ein Indiz für einen Engpass, weil Bediensysteme nicht kurzfristig an eine höhere Kapazitätsauslastung angepasst werden können.

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Walter Linden (Hrsg.): Gablers Verkehrs-Lexikon. 1966, Sp. 7 (google.de).
  2. Walter Linden (Hrsg.): Gablers Verkehrs-Lexikon. 1966, Sp. 637.
  3. Niels Klußmann, Arnim Malik: Lexikon der Luftfahrt. 2004, S. 104 (google.de).
  4. Niels Klußmann, Arnim Malik: Lexikon der Luftfahrt. 2004, S. 43.
  5. Mitteilung der Kommission vom 21. Januar 2009 an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Mitteilung und Aktionsplan zur Errichtung eines europäischen Seeverkehrsraums ohne Grenzen {KOM(2009) 11 endgültig}
  6. Richard Vahrenkamp, Herbert Kotzab: Logistik – Management und Strategien. 2012, S. 89 (google.de).