Fremdarbeiter

Fremdarbeiter ist eine Bezeichnung für Arbeitskräfte, die insbesondere seit Beginn der Industrialisierung aus dem Ausland zur Arbeit in ein Land gekommen sind. Grundsätzlich werden mit diesem Begriff zwei Gruppen bezeichnet:

Einwanderer, die für immer aus einem anderen Land immigrieren, werden nicht als Fremdarbeiter bezeichnet, ebenso wenig Sklaven, die zur Arbeit aus einem anderen Land verschleppt wurden. In der Regel umfasst der Begriff auch keine Arbeitskräfte, die kurzfristig für einen bestimmten Auftrag im Ausland arbeiten, zum Beispiel zur Montage einer Industrieanlage.

Während der Begriff Fremdarbeiter durch seinen Gebrauch während der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland negativ konnotiert ist, wird er in der Schweiz weiter neutral verwendet[1]. In Deutschland wird er zumeist durch die Begriffe Arbeitsmigranten oder Wanderarbeiter ersetzt.

Geschichte und Verwendung des Begriffs

Seit Anfang des 20. Jahrhunderts war der Begriff Fremdarbeiter eine übliche Bezeichnung für ausländische Arbeitskräfte. Während des Nationalsozialismus wurden Arbeitsmigranten mit Gewalt zur Arbeit gezwungen. Nach dem Sturz Mussolinis und dem Beitritt Italiens zu den Alliierten waren es vornehmlich Italiener. Hinzu kamen Millionen ausländische Arbeitskräfte, welche als Zivilarbeiter aus ihren Heimatstaaten nach Deutschland deportiert wurden. Zwangsarbeiter aus Osteuropa, insbesondere aus der Sowjetunion, wurden im Sprachgebrauch des Nationalsozialismus meist als Ostarbeiter bezeichnet.

Durch die Verwendung des Begriffs im Zusammenhang mit erzwungener Arbeit erhielt der Begriff negative Konnotationen. In Deutschland wurde der Begriff in bundesrepublikanischen Behörden und Medien bis in die 1970er Jahre verwendet[2], insbesondere mit Beginn der verstärkten Einwanderung ausländischer Arbeitnehmer in den 1960er Jahren, in der Umgangssprache aber nach dem Zweiten Weltkrieg zunehmend durch den Begriff Gastarbeiter ersetzt. Inzwischen erscheint auch der Begriff Gastarbeiter manchen Bürgern in Deutschland nicht mehr angebracht, weil viele von ihnen auf Dauer hier leben.

In der Schweiz war offiziell der Begriff der Saisonniers üblich, also Arbeitskräfte, die saisonal in der Schweiz beschäftigt wurden. Im Sommer vorwiegend im Bauwesen, im Winter an den Ski- und Sesselliften der Wintersportorte. Ihre erleichterte Einstellung wurde im Saisonnierstatut von 1934 geregelt.

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Begriffslexikon Sozialrecht
  2. Telepolis: Kein Blatt vorm Mund, 24. März 2006