Eidgenössische Volksinitiative «Für eine soziale Einheitskrankenkasse»

eidgenössische Volksinitiative

Die eidgenössische Volksinitiative «Für eine soziale Einheitskrankenkasse» vom 11. März 2007[1] hatte eine Änderung des Art. 117 Abs. 3 der Schweizerischen Bundesverfassung als Gegenstand. Die Initianten der Volksinitiative wollten den Bund verpflichten, eine Einheitskasse für die obligatorische Krankenpflegeversicherung einzurichten und die Prämien nach Einkommen und Vermögen der Versicherten festzulegen. Der Volkssouverän entschied sich mit 71,2 % Nein-Stimmen sehr deutlich gegen die Idee einer sozialen Einheitskasse.[2]

Text der Volksinitiative Bearbeiten

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 139 Absatz 3 der Bundesverfassung, nach Prüfung der am 9. Dezember 2004 eingereichten Volksinitiative «Für eine soziale Einheitskrankenkasse» nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 9. Dezember 2005,
beschliesst:

Art. 1
1 Die Volksinitiative vom 9. Dezember 2004 «Für eine soziale Einheitskrankenkasse» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.
2 Die Volksinitiative lautet:

I

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 117 Abs. 3 (neu)
3 Der Bund richtet eine Einheitskasse für die obligatorische Krankenpflegeversicherung ein. Im Verwaltungsrat und im Aufsichtsrat sind die Behörden, die Leistungserbringer und die Interessenvertretung der Versicherten mit jeweils gleich vielen Personen vertreten.
Das Gesetz regelt die Finanzierung der Kasse. Es legt die Prämien nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Versicherten fest.

II

Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt ergänzt:

Art. 197 Ziff. 8 (neu)

8. Übergangsbestimmung zu Art. 117 Abs. 3
(Obligatorische Krankenpflegeversicherung)
Die Einheitskasse nimmt ihre Arbeit spätestens drei Jahre nach Annahme von Artikel 117 Absatz 3 auf. Sie übernimmt die Aktiven und Passiven der bestehenden Einrichtungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.

Art. 2
Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.

Abstimmungsempfehlungen Bearbeiten

Die Angaben zur Lega im Abstimmungskampf sind nicht eindeutig: Einmal wird die Lega als Gegnerin[3] der Initiative und einmal auch als Befürworterin[4] gelistet.

Befürworter Bearbeiten

Die SP, CSP, PdA, GPS und der SGB empfahlen die Initiative anzunehmen.

Gegner Bearbeiten

Die bürgerlichen Parteien CVP, FDP, SVP, LPS, EVP, EDU, FPS, SD, sowie die Dachverbände Economiesuisse, SGV und SBV haben die Initiative zur Ablehnung empfohlen.

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Bundesratsbeschluss über das Ergebnis der Volksabstimmung vom 11. März 2007. (PDF) Abgerufen am 2. Januar 2017.
  2. C. Billiger, W. Linder, Y. Rielle (Hrsg.): Handbuch der eidgenössischen Volksabstimmungen 1848–2007. Haupt Verlag, Bern 2010, ISBN 978-3-258-07564-8.
  3. C. Billiger, W. Linder, Y. Rielle (Hrsg.): Handbuch der eidgenössischen Volksabstimmungen 1848–2007. Haupt Verlag, Bern 2010, ISBN 978-3-258-07564-8.
  4. Informationen zur Volksinitiative «Für eine soziale Einheitskasse» in der Datenbank der eidgenössischen Volksabstimmungen auf www.swissvotes.ch. Abgerufen am 29. August 2019 unter https://swissvotes.ch/vote/528.00