Diskussion:Zwangstrennung

Letzter Kommentar: vor 1 Monat von 2001:9E8:E168:A600:250:BFFF:FEA6:7E16 in Abschnitt Sinnloser Artikel

Vorteil für den Provider Bearbeiten

"Dies ist vor allem dann von Vorteil, wenn die getrennte Verbindung ohnehin inaktiv war und somit die IP-Adresse vom Anschlussinhaber nicht mehr benötigt wurde." Wo ist hier die Logik? Entweder ist der Router/PC so konfiguriert dass er Die VErbindung aufrecht erhält, somit wählt er sich nach der Zwangstrennung wieder ein --> Kein Vorteil für den Provider. Im anderen Fall gibt es entweder keine Zwangstrennung weil die Leitung nicht genutzt wird oder sie wird dauerhaft genutzt und wählt sich nach der Trennung wieder ein. --> Kein Vorteil für den Provider. (nicht signierter Beitrag von 62.206.58.209 (Diskussion | Beiträge) 18:29, 2. Mär. 2010 (CET)) Beantworten

Habe diesbezüglich 'nen Beleg eingefügt. --Erschaffung 15:59, 4. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Zwangstrennung im Mobilfunk Bearbeiten

Wie schaut es aus mit Zwangstrennung im Mobilfunk, habe gehört, dass es sowas dort auch nach 45, 60 oder 90 Minuten geben soll. Weiß jemand näheres? --Dein Freund der Baum 12:45, 4. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Arcor Zwangstrennung Bearbeiten

hallo,

laut http://www.onlinekosten.de/forum/showthread.php?t=116836 hat arcor keine zwangstrennung mehr, ich persönlich kann das ebenfalls bestätigen, bin seit 2d mit derselben IP online, weiß jemand ob das jetzt permanent, oder nur vorübergehend ist?

Vodafone/Arcor hat keine Zwangstrennung mehr, mein Router ist seit 2 Wochen ohne Trennung online und wäre es noch länger, wenn ich nicht zwischendurch mal an der Firmware rumgespielt hätte. --Sven Fiedler 13:40, 8. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Verhinderung Server Bearbeiten

Das Argument "Anbieter will durch die Zwangstrennung den Betrieb eines eigenen Webservers verhindern" überzeugt mich nicht wirklich. Was bringt es denn dem Provider wenn der Kunde keinen Server betreibt? Ich würde das am liebsten rausnehmen; halte das auch für zu schwach belegt. --Itu 23:14, 13. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Ich denke auch, dass dieses Argument eigentlich für die dynamische IP-Adresse gilt und nicht für die Zwangstrennung. --2001:5C0:1400:A:0:0:0:18D 00:02, 29. Aug. 2014 (CEST)Beantworten
IMHO liegt der Hauptgrund dafür, daß die heutigen DSL-Anschlüsse vom Volumen her (16.000 kbit/s z.B.) problemlos eine Standleitung ersetzen könnten. Ohne Zwangstrennung und dynamische IP-Adresse gäbe es selbst für Firmen praktisch keinen Grund mehr, die viel teurere Standleitung zu mieten, wenn sie Server betreiben wollten. Es ist also eine rein marketing-mäßige Entscheidung, keine technische! (siehe Standleitung#Standleitung ins Internet)
Das galt für DSL schon immer. Als es eingeführt wurde waren Standleitungen mit 128 kbit/s üblich, also das was auch DSL damals locker als Upload bot. --2001:5C0:1400:A:0:0:0:18D 00:02, 29. Aug. 2014 (CEST)Beantworten
Das mit dem begrenzten IP-Adress-Pool überzeugt mich hingegen nicht als Trennungsgrund: Ein Problem kann das ja nur bei Routern, die zwanghaft die Verbindung offenhalten, obwohl gar kein Datenverkehr mehr fließt, werden. Gerade solche Router würden aber nach der Zwangstrennung die Verbindung sofort wieder aufbauen und führen die Argumentation daher ad absurdum. -- Markus Moll 07:53, 3. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Damals als DSL von der Telekom eingeführt wurde war ein einfaches DSL-Modem üblich und kein Router. --2001:5C0:1400:A:0:0:0:18D 00:02, 29. Aug. 2014 (CEST)Beantworten
Wohl möglich hoffen die Provider einfach darauf, dass der Nutzer keine Maßnahme zur automatischen Wiedereinwahl getroffen hat. Die IP's sind ja so knapp, ich könnte mir gut vorstellen, dass jede einzelne zählt. Die Sache mit der Behinderung eines Servers würde ich gerne behalten, ich stimme aber zu, dass die Info nicht ordentlich belegt ist. Notfalls vllt ausklammern bis 'ne gute Quelle gefunden wird. --Erschaffung 22:13, 3. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Viele Provider liefern zu dem DSL-Anschluss gleich einen Router mit aus, der die Möglichkeit bietet, direkt nach der Zwangstrennung die Verbindung wiederherzustellen. Man kann also nicht behaupten, dass der Provider hofft, dass man so etwas nicht tut.
Zu der Sache mit dem Webserver: Die Argumentation mit den Marketinggründen überzeugt so einigermaßen. Allerdings passt "die heutigen DSL-Anschlüsse" nicht ins Argument rein, da es die Zwangstrennung schon viel länger gibt. Und außerdem ist das eigentliche Problem die dynamische IP-Adresse an sich, nicht unbedingt die Zwangstrennung. Wenn die Putzfrau aus Versehen das DSL-Modem herauszieht, gibt es auch eine neue IP-Adresse. So etwas würde ich also für eine Firmenhomepage, die etwas hermachen soll, nicht benutzen.
Jedenfalls sollte man die Erkärung im Artikel einbauen, denn wenn "Webserver" einfach so im Raum steht, fragt man sich echt, was an einem Webserver so viel schlimmer sein soll als an Filesharing, was den Providern vermutlich viel mehr Last verursacht.
Alles in allem ist der ganze Artikel ziemlich spekulativ. Quellenangaben wären gut. --93.104.108.134 03:27, 26. Okt. 2010 (CEST)Beantworten
Filesharing war bei der Einführung von DSL noch kein Massenphänomen. Es geht auch nicht um "Web" sondern jegliche Serverdienste. --2001:5C0:1400:A:0:0:0:18D 00:02, 29. Aug. 2014 (CEST)Beantworten
Nun gut, wenn wir an der Sache mit den IP-Adressen- und an der mit dem Webserver zweifeln, muss man sich aber schon fragen, warum es denn überhaupt noch eine Zwangstrennung gibt? Ich fände es reichlich unbefriedigend, wenn im Artikel nur stünde, dass nach spätestens 24h einfach so die Verbindung getrennt wird. Das mit dem billing ist übrigens komplett unbelegt. --Erschaffung 03:54, 26. Okt. 2010 (CEST)Beantworten
Eine Zwangstrennung gab es schon zu BTX-Zeiten, seinerzeit um allzu hohe Rechnungen zu vermeiden. Dieser Punkt fehlt komplett. Aber um auf die nicht ganz so alte Lage einzugehen: Wahrscheinlich sind die RADIUS-Server der Grund für diese Zwangstrennung. Gerade im ISDN/Modem-Bereich gab es ja Zeittarife (auch am Anfang von DSL). Es ist nicht unwahrscheinlich das die gleichen Server für ISDN/Modem- und DSL-Kunden verwendet werden, schon allein aus Kostengründen. Demnach würde es da keine Unterscheidung geben und auch der DSL-Kunde hätte seine Zwangstrennung. Wahrscheinlicher macht das Ganze auch der Umstand das z.B. M-Net, QSC, Hansenet, NefKom und viele andere eben _keine_ Zwangstrennung hatten. So dürfte es einfach ein historischers Überbleibsel der Deutschen Post / Telekom sein, das einige Anbieter wie z.B. Arcor übernommen hatten. Ich weiß aber auch noch das in meinem alten AOL-Vertrag (~1998) und auch in einem späteren 1&1-Vertrag der Betrieb eines Servers an der Leitung ausdrücklich verboten wurde und dort wurde auch erwähnt das zum Schutz und Einhaltung dieser Regel eine Trennung spätestens nach 24 Stunden erfolge. Gerade zu dieser Zeit (also um die Jahrtausendwende) waren aber eigene Server an der Leitung sehr beliebt und auch sehr gefragt, Server mieten war damals für kleinere Firmen/Privatpersonen nahezu unerschwinglich. Gleichzeitig gab es in Deutschland ja auch noch Angebote dieser Firmen, die die Zwangstrennung einsetz(t)en, eine feste IP zu bekommen. Wäre die Frage warum es im Ausland kaum Zwangstrennungen gab: Nun, recht einfach zu sagen: dort gab es schon sehr, sehr viel früher und sehr viel verbreiteter Flatrates, auch und gerade im ISDN/Modem-Bereich. Eine Zwangstrennung würde dort also wenig Sinn machen. Der, von einigen Firmen angegebene Grund, das man einen IP-Wechsel durchführen muss war früher noch halbwegs glaubhaft, es wurden nicht immer Router die einen automatischen Wiederaufbau der Leitung ermöglichen gesponsort. Das kam erst als der Markt mehr und mehr umkämpft war und der Preis für eine DSL-Leitung fast monatlich günstiger wurde. Allerdings auch seinerzeit schon für technisch versierte Leute nicht wirklich, da das DHCP-Protokoll ja einen IP-Wechsel auch ohne Zwangstrennung ermöglicht. Kann allerdings sein, das dies für die Telekom und nachfolgende Firmen einfach der einfachste Weg mit den vorhandenen RADIUS-Servern war und es einfach, wenn auch mittlerweile ohne wirklichen Sinn, weiterhin so gemacht wird. -- 178.27.148.59 02:44, 25. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Das mag alles durchaus sein, nur ohne Belege nützt uns das leider nix. --Erschaffung 13:02, 25. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Übrigens ist das mit dem Webserver dank DynDNS auch mit Zwangstrennung überhaupt kein Problem. --BoMbY 15:22, 1. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
Das stimmt nicht. Wenn man (ernsthaft) einen Server betreibt, muss man auch eine 100%ig unterbrechungsfreie Verbindung haben. --Erschaffung 18:25, 1. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
Vor allem sind viele DNS-Server und -Clients so kaputt, dass sie den alten DNS-Eintrag weit über die TTL hinaus benutzen — teilweise wochenlang. Die Zwangstrennung ist hier aber weit weniger problematisch als die dynamische IP-Adresse. --2001:5C0:1400:A:0:0:0:18D 00:02, 29. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Belege und Gründe Bearbeiten

Es wird keine Belege für die hier angeführten Gründe geben, sie sind reine Spekulation. Ich habe vor Jahren während des Studiums bei einem Internetprovider gearbeitet; es weiß ganz einfach niemand warum das so gemacht wird, zumindest nicht bei der Technikabteilung der betreffenden Provider. Meine Vermutung (bin online seit 1992 und habe die Anfänge der Entwicklung hier gesehen): die DTAG hat es anfangs eingeführt für ihre ADSL-Tarife, die zunächst rein zeitbasiert (!) waren - dafür auch die PPPoE-Krücke. Dann wurde es nie wieder aufgegeben, und irgendwann haben es die neuen Mitbewerber mehr oder weniger gedankenlos übernommen. Es gab diese Entwicklung in dieser Form nirgendwo anders, schon weil anderswo keiner auf die absurde Idee kam, ADSL zeitbasiert abzurechnen. Das ist nur meine Einschätzung, aber sie kommt der Sache sicher näher als das, was hier geschrieben wurde. (nicht signierter Beitrag von 79.202.201.169 (Diskussion) 15:25, 5. Apr. 2012 (CEST)) Beantworten

Anderer möglicher Grund Bearbeiten

Bis vor einigen Jahren war es für die Provider IT-technisch nicht möglich, eine bestehende PPPOE-Verbindung z.B. im Fall einer Kündigung direkt zu beenden, da es keine direkte Schnittstelle zwischen den vertragshaltenden IT-Systemen und den Systemen für den Internet-Zugang gab. Erst bei einer Neueinwahl konnte festgestellt werden, dass für den Kunden keine Einwahl-Berechtigung mehr vorliegt. Die Zwangstrennung war daher ein einfaches Mittel um sicherzustellen, dass Kunden ohne Berechtigung, z.B. wegen einer Kündigung oder nicht bezahlter Rechnung, relativ schnell die Internet-Verbindung nicht mehr nutzen können.

Leider kann ich dazu keine zitierbaren Belege liefern, deswegen nur als Diskussionspunkt. (nicht signierter Beitrag von Utofant (Diskussion | Beiträge) 00:48, 30. Nov. 2013 (CET))Beantworten

Warum sind Zwangstrennungen unangekündigt? Bearbeiten

Warum erfolgen Zwangstrennungen ohne Ankündigung? Wäre es möglich, dem Benutzer eine Meldung zukommen zu lassen, die eine baldige Zwangstrennung ankündigt, damit der Benutzer zum Beispiel Online-Daten speichern kann? Wenn ja, warum wird es nicht getan? (nicht signierter Beitrag von 217.228.12.186 (Diskussion) 13:26, 18. Jan. 2016 (CET))Beantworten

Es sollte vertraglich festgehalten sein, ob und wann es zur Zwangstrennung kommt. Setz bitte nicht wegen einer Frage einen Überarbeiten-Hinsweis in den Artikel, sondern nur wenn du konkrete Mängel nennen willst. --Erschaffung (Diskussion) 13:32, 19. Jan. 2016 (CET)Beantworten

ipv6 Bearbeiten

Der Abschnitt zu IPv6 ist falsch.

"Mit der Einführung von IPv6 ist dieser Schutz nur dann gegeben, wenn die im RFC 4941 definierte „Privacy Extensions“ aktiviert ist. Alle populären Betriebssysteme setzen diese Erweiterungen standardmäßig um."

Die Privacy Extensions behandeln nur den vom Provider unabhängigen Teil der IP-Adresse. (HOST-Teil, rechter Teil der IP-Adresse) Der Provider teilt in der Regel einen ganzen Netzbereich z.B. von der Größe /56 bei der Telekom zu. (linker Teil der IP-Adresse)


Dieser Bereich (Präfix) ändert sich auch bei jeder Zwangstrennung / Neueinwahl. Insofern ist das gleiche Verhalten wie bei IPv4 gewährleistet. Mit den gleichen Einschränkungen z.B. für den Serverbetrieb und gleichen Effekten auf die Privatsphäre.

Ich weiß, dass es bei der Telekom (DSL, LTE) so ist.

Quellen: bzg. Datenschutzanforderungen:

https://www.datenschutz-bayern.de/technik/orient/oh_IPv6.pdf

Quellen bezüglich Umsetzung AGB:

-muss ich noch suchen-

Zur Situation in Deutschland fehlt auch noch die Information, dass bei IP-Anschlüssen auf die Zwangstrennung seitens des Provider nicht verzichtet wurde, sondern lediglich, von Wartungsmaßnahmen und Störfällen abgesehen, eine Frist von 180 Tagen gilt.

https://telekomhilft.telekom.de/t5/Festnetz/Zwangstrennung-bei-IP-basierten-Anschluessen/ta-p/1462524


--Tschäfer (Diskussion) 11:28, 8. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Sinnloser Artikel Bearbeiten

Der Artikel ist zwar, erst recht auf dieser Diskussionsseite, ein interessantes Konglomerat von "Thesen" und lustigen Gerüchten aus der Digital-Steinzeit und in dieser Hinsicht verdient er auch eine ehrenvolle Sicherung bei Wayback. Weil aber die "Zwangstrennung" nur noch in der händischen Glasfaser- und VDSL-Konfiguration eines Berliner Männer-WG-CPE-Distributors auftaucht, sollte man den Artikel entweder aufgeben oder umwidmen. Wie wäre es z.B. über einen Abschnitt über das FAX-Gerät? Dort findet schließlich eine Zwangstrennung zwischen den einzelnen Papierblättern statt. Nur mit der Verwendung von Papierrollen kann das verhindert werden! Oder zumindest auf das Ende der Papierrolle verschoben werden. Merke: Zwang und Trennung gab es auch durch die Zwangstrennung von Potsdam im Friedenssommer 1945. --2001:9E8:E168:A600:250:BFFF:FEA6:7E16 09:54, 23. Mär. 2024 (CET)Beantworten