Diskussion:Zwangsabtreibung

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 94.221.208.62 in Abschnitt Kritikabsatz fehlt

Anmerkung Bearbeiten

Ich finde die Auseinandersetzung mit dem Thema Zwangsabtreibung wichtig. Es gab dieses Lemma bis heute in der Wikipedia noch nicht. Längerfristig muss man schauen, ob man Themen, die jeweils die nationale Bevölkerungspolitik durch Zwangsmaßnahmen (Zwangsabtreibungen, Zwangssterilisation, Zwangsverhütung und Tötung von Kindern und Erwachsenen, sonstige Zwangsmaßnahmen) betrifft, jeweils in eigenen Artikeln zusammenfaßt. – Simplicius Hi… ho… Diderot! 11:56, 15. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

ja fein. und wer ist auf das schmale Brett gekommen das es nur "behördlich erzwungen" werden kann? --Gruß Tom (Diskussion) 15:09, 13. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Mach einen Gegenvorschlag. – Simplicius Hi… ho… Diderot! 15:39, 13. Nov. 2012 (CET)Beantworten
gem. WP:NPOV umformulieren/erweitern und die jedermann leicht zugänglichen Vorfälle zum Thema aus anderen Bereichen ebenfalls erfassen. Es fehlen Hinweise zu Zwangsabtreibungen die von a) familiärem (Beispiel [1][2]) b) ideologischen (Beispiel [3] [4]) c) geschäftlichen (Bereich Prostitution) Hintergründen ausgehen. Zur Darstellung von Deutschland feht der Hinweis das "ab September 1940 Prostituierte zu einem Schwangerschaftsabbruch gezwungen werden"[5] konnten. Ob man die Ergänzungen in diesem Artikel unterbringt oder mit Querverweisen arbeitet sei dahin gestellt. Bisher ist das Thema zum Lemma lückenhaft dargestellt. Besten --Gruß Tom (Diskussion) 09:35, 30. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Ist es denn sicher, dass hier im privaten Bereich der Terminus Zwangsabtreibung greift? Ist er gleichzusetzen, oder ist es Zwangsabtreibung in einem erweitertem Sinne?
Unstrittig dürfte es ja sein, dass man das Thema mal angeht. – Simplicius Hi… ho… Diderot! 16:05, 2. Dez. 2012 (CET)Beantworten
Im privaten Bereich kann man wohl eher von Nötigung sprechen, das ist der Terminus nach dem StGB. -- 94.221.208.62 00:32, 7. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Merkwürdige Formulierung Bearbeiten

Zwangsabtreibung beschneidet die Rechte auf Sexualität und Fortpflanzung? Und was ist mit dem Leben des ungeborenen Kindes? Daß es sich hierbei de facto um einen Mord (nicht umsonst ist dies eig. nach deutschem Recht nach wie vor eine Straftat) handelt, muß wohl politisch korrekt heutzutage verschwiegen werden???--79.210.42.239 00:09, 7. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Der Mord macht sich vermutlich am Begriff der Person fest. Dieser Status wird einem ungeborenen Kind nach deutschem Recht nach meiner Kenntnis verweigert.
Aus medizinischer Sicht ist ein Embryo ein Mensch. Es besteht eine Schutz nach UN-Konventionen. -- 94.221.208.62 00:32, 7. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Kritikabsatz fehlt Bearbeiten

Der Artikel enthält bislang keinen gesonderten Kritikabsatz. Bislang steht nur im allerersten Satz, dass Zwangsabtreibungen das Recht auf Fortpflanzung einschränken. Ich hab außerdem einige kurze Sätze im Abschnitt zu China eingefügt, aber eine detaillierte Beschreibung der Einzelaspekte fehlt noch.
Einige Punkte lassen sich z.B. aus dieser Quelle entnehmen: Demnach wird gegen die Menschenrechte und Gleichheitsgrundsätze verstoßen, die Überalterung der Gesellschaft wird beschleunigt und es wird ein Ungleichgewicht des Anteils an Männern und Frauen in der Gesellschaft erzeugt. --88.130.82.6 18:13, 15. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Den Hinweis auf die Überalterung kann man als Kritik verstehen, aber man muss das nicht. Man kann es auch als statistische Feststellung betrachten. Das Ungleichgewicht des Anteils an Männern und Frauen ergibt sich ja nur mittelbar, wenn privat motiviert abgetrieben wird nach der Geschlechtsfeststellung. Das wäre im entsprechenden Artikel über die Einkindpolitik auszuführen. -- 94.221.208.62 00:32, 7. Jan. 2014 (CET)Beantworten