Diskussion:Zuschreibung (Rechnungswesen)

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Hafenbar in Abschnitt Überarbeiten

Noch andere Bedeutungen Bearbeiten

Zuschreibung hat noch andere Bedeutungen, z.B. in der Kunstgeschichte, usw. (Man beachte hierzu die fälschlicherweise auf diese Seite verweisenden Artikel! [1]) Hier wäre eine BKL sinnvoll. --Archidux 15:22, 19. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Zuschreibung in der Psychologie: Angenommene Mechanismen zur Erklärung von Erfahrung. Projektion dieser Annahmen auf eine andere Person.

Quelle:

Laing, Ronald D.: Das Selbst und die Anderen. rororo, Reinbek bei Hamburg 1977, u.a. Seite 18

--Anaxo 13:31, 3. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

§ 253 Abs. 5 HGB Bearbeiten

Dieser Paragraph besagt: Ein niedrigerer Wertansatz nach Absatz 2 Satz 3, Absatz 3 oder 4 darf beibehalten werden, auch wenn die Gründe dafür nicht mehr bestehen.. Wenn ich das richtig verstehe, ist eine Zuschreibung bei Personengesellschaften (im Gegensatz zu Kapitalgesellschaft nach § 280 Abs. 5) Handelsrechtlich also nicht durchzuführen. Oder habe ich da etwas falsch verstanden? --Bigbug21 14:20, 27. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Überarbeiten Bearbeiten

Zuschreibung ist ein Fachbegriff der Betriebswirtschaftslehre und der Soziologie“ ... dies wage ich anzuzweifeln, siehe auch oben ... Hafenbar 03:09, 3. Nov. 2010 (CET)Beantworten