Diskussion:Zurückweisung einer Willenserklärung wegen Nichtvorlage einer Vollmachtsurkunde

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Offenbacherjung in Abschnitt Beleg unzureichend?

Beleg unzureichend? Bearbeiten

Guten Tag, zu der Darstellung, die Vorlage der Vollmacht durch Fax sei nicht möglich, wird in Fußnote 15 der Beleg LAG Rheinland-Pfalz [25. April 2013] – 10 Sa 518/12 – juris Rn. 26 = NZA-RR 2013, 406 aufgeführt. Nur, in der gesamten Entscheidung taucht an keiner Stelle das Wort „Fax“ auf. Beste Grüße --Albert Hoppe (Diskussion) 16:04, 11. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

+1 .Fundstelle gerade geprüft. Es handelte sich in der Entscheidung nicht um eine per Telefax übermittelte Vollmacht, sondern um die Kopie einer Vollmacht. Fußnote müsste daher gestrichen werden. --Offenbacherjung (Diskussion) 15:46, 16. Jul. 2020 (CEST)Beantworten