Diskussion:Zugpersonal

Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Dmicha in Abschnitt Zugpersonal / Zugbegleitpersonal

In Deutschland verwendet man die Bezeichnung "Zugbegleitpersonal" offiziell nicht, vielmehr spricht man von "Zugbegleitern". Zu den Zugbegleitern zählen nicht der Triebfahrzeugführer und der Triebfahrzeugbegleiter, sondern nur der Zugführer und der Zugschaffner.

Zugpersonal / Zugbegleitpersonal Bearbeiten

Zugbegleitpersonal ist im Regelwerk der Deutschen Bahn AG noch enthalten. Es wird mit Zub abgekürzt. Es bezieht das Personal des Triebfahrzeugs (Triebfahrzeugführer/Eisenbahnfahrzeugführer und eventuell Triebfahrzeugbegleitperson nicht mit ein. Beim Zugpersonal (Abk. Zp) sind auch diese mit einbegriffen. Dmicha (Diskussion) 12:39, 8. Apr. 2012 (CEST)Beantworten