Die Angelegenheit ist komplexer, als ich mir das zu Beginn vorgestellt hatte. Jede Quelle nennt eine etwas andere Auflistung von zugewandten Orten. Ist Biel als unabhängiger Ort zu betrachten oder als Teil des Fürstbistums Basel? Soll man die drei Teile von Graubünden getrennt auflisten? Wie "zugewandt" war Rottweil? Welchen Status hatten Gersau, Engelberg und Rapperswil (vielleicht doch eher Untertanengebiete)?

Ich habe eine Auflistung nach bestem Wissen und Gewissen versucht. Bitte die Liste nicht vorschnell abändern, bloss weil sie nicht mit irgend einer Quelle übereinstimmt. Wer hingegen meine Auffassung von "zugewandter Ort" etwas präzisieren kann, ist eingeladen, die Liste auch entsprechend anzupassen.

Zumbo 23:14, 28. Feb 2004 (CET)

So wie ich meine Quellen lese, gab es auch nicht eine einzige Art von zugewandten Orten, vielmehr beschreibt die Bezeichnung "Zugewandter Ort" nur den grundsätzlichen Charakter der vielfältigen Verträge, die zwischen einzelnen Kantonen, der 'Eidgenossenschaft' und den jeweiligen zugewandten GEbieten geschlossen wurden. -- Sansculotte 23:48, 22. Apr 2004 (CEST)