Diskussion:Zinsbauer

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Lutheraner in Abschnitt Unterschied?

Wenn man mal so ins Netz schaut, waren Zinsbauern vermutl. nicht hörig, sondern eben zu Zahlung des Pachtzinses verpflichtet.--Zaungast 18:51, 12 November 2005 (CET)

Es ist geradezu erbärmlich, dass der Artikel trotz derart vieler Bearbeitungen nach so vielen Jahren immernoch in einem so schlechten Zustand ist. --87.144.120.99 01:37, 6. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Gültbauer Bearbeiten

Ich habe folgenden Absatz entfernt, da er nicht mit Quellen belegt war:

„Ein Zinsbauer war nach Adelung auch der Gültbauer, der ‘besonders in Franken und Schwaben’, von seinem Gut zur Zahlung eines Zinses (Gülte) verpflichtet war. Der Gültbauer als Zinsbauer sei auch als ein Meier bezeichnet worden (Nieders.).“

Asurnipal, woher hattest du das, und was ist mit „Nieders.“ gemeint? --Babel fish (Diskussion) 22:58, 5. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Hallo Babel fish, Nachweis wie bereits geschrieben Johann Christoph Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Ausgabe Wien 1811: "Der Gültbauer". --Asurnipal (Diskussion) 23:08, 5. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Unterschied? Bearbeiten

Was ist der Unterschied zum Pächter?--Lutheraner (Diskussion) 17:18, 17. Feb. 2015 (CET)Beantworten