Diskussion:Zeugen Jehovas

Letzter Kommentar: vor 6 Tagen von Phi in Abschnitt Weblinks
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Revert „Kontroversen“ Bearbeiten

Mit diesem Revert stellt die IP eine veraltete Version her und insinuiert freihändig über angebliche TF und ungeeignete Quellen. Die Quellen genügen den Standards, TF war in der nun wiederhergestellten Version zu finden. Mangelhaftes Interesse an der Artikelarbeit manifestiert sich denn in dem Verweis auf ein angebliches Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg, das freilich nicht zu den hier angesprochenen Themen zu befinden hatte. Allerdings offenbart sich die IP mit diesem Fehler hiermit als der destruktive Mitschreiber, der meine Zeit maximal mit Nebelkerzen, TF und blanken Lügen verbrauchte (s.o.). Das Urteil des LG (der Unterschied zwischen LG und LAG ist nicht ganz zu vernachlässigen) Hamburg (welches, nach dritter Meinung, auch als Quelle genutzt werden könnte), wird hier freilich gar nicht referenziert. --Von hamburg (Diskussion) 20:45, 9. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Wenn die Ergüsse der automatischen Rechtschreibkorrektur der einzige Aufhänger für Deine jetzige Argumentation sind, und den Rest als TF abtust, solltest Du Dein mitwirken hier in der Tat hinterfragen. Wikipedia bildet etabliertes Wissen aus wissenschaftlicher Literatur ab und nicht irgendwelches zusammengeklaubtes Pseudowissen von Nachrichtenseiten. Dein Verständnis von Wikiarbeit ist bei WikiNews angebracht, aber nicht hier. --193.83.176.246 21:27, 9. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Falls Du mitdiskutieren möchtest, gehe gerne auf die Argumentation ein. Wo wird denn das L(A)G Hamburg in der aktuellen Version zitiert? Welche Quellen sind ungeeignet? Warum soll der umstrittene und veraltete Bessier drinbleiben? Das mit dem "Pseudowissen" erklärst Du dann sowohl der wissenschaftlich besetzten Aufarbeitungskommission sowie der SZ, oder? --Von hamburg (Diskussion) 21:50, 9. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Wenn Du Dich nicht mehr an deine eigenen Diskussionsargumente erinnerst, wo Du u.a. das LG als Beleg für Deinen TF heranzuziehen versuchtest, wird das eine lustige Diskussion. Und verlange nicht, auf Punkte einzugehen wenn Du es selbst nicht tust. Weder die SZ, noch das ZDF noch T-online erfüllen die Kriterien für wissenschaftliche Belege. Das die Aussagen der korrekt wieder eingeführten Belege angeblich widerlegt sind, den Beweis bleibst Du schuldig. Die Aufarbeitungskommission hat ihre Arbeit noch nicht abgeschlossen, Ergebnisse damit unklar. Zumal dazu in den Kontext die kleine Anfrage in BW gestellt werden müsste, Ergebnisse bzgl. der Ermittlung von Fällen von begünstigen Kindesmissbrauch ist ja bekannt - passt aber nicht in Deinen Kram. Zusätzlich noch nach dem Welt am Sonntag - Artikel vom 19.06.2022 u.a. basierend auf Berichten von angeblichen Missbrauchsopfern, auf dessen Basis die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas Anzeige gegen Unbekannt erstatteten und die Staatsanwaltschaft Berlin drängten nach den im Artikel genannten Details Ermittlungen aufzunehmen um die Vorwürfe zu prüfen, die darin endeten dass keine Beweise für Straftaten vorlagen und das Ermittlungsverfahren in Folge einstellten. Bis jetzt also der Zustand, das viele was behaupten (und vermutlich untereinander abschreiben) aber bisher nichts bewiesen ist. Und wie man die Schriftenreihe Religion – Staat – Gesellschaft, in der bislang unterschiedliche Wissenschaftler publiziert haben, den wissenschaftlichen Wert absprechen kann und dafür SZ, T-Online und ZDF als wissenschaftlicher betrachtet - Ja, kann man machen ist aber sinnfrei. --193.83.176.246 01:15, 10. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Alles TF. Nichts verwertbares. Quellen. Aktueller Stand der Kontroverse. Nichts. Und in Sachen Quellen: Du fügst eine Primärquelle wieder ein und widersprichst Dir damit selber. --Von hamburg (Diskussion) 01:24, 10. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Da Dir die Argumente ausgehen, hat sich ja eine weitere Diskussion mit Dir erledigt. --193.83.176.246 08:09, 10. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Gerichte haben die Kritik als substantiiert befunden, dazu gibt es Urteile aus den letzten Jahren. Religionswissenschaftler kritisieren die Zeugen Jehovas, dazu gibt es ausreichend Quellen. Unabhängige Kommissionen haben die Kritik a den Zeugen Jehovas, z.B. in Sachen Kindesmissbrauch und Gemeinschaftsentzug klar bestätigt. War alles in meinem Beitrag referenziert. Aber Glückwunsch, kämpfe Du weiter für eine faktisch falsche Einleitung zum Abschnitt “Kontroversen”. --Von hamburg (Diskussion) 08:16, 10. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Zurückgesetzt auf die gesichtete Version und einen Seitenschutz gegen unangemeldete Bearbeitungen angefragt. Whitewashing ist nicht angesagt. Quellen haben neutral zu sein und nicht Eigendarstellungen. Gruß --Itti 09:52, 10. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Hab nur eine Frage: Wo hast Du denn "Whitewashing" gesehen? Blackwashing kenne ich zur Genüge, auch hier. --Albert MüllerDiskussionBewertung 10:33, 26. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Da habe ich eine Antwort für Dich:
"Kritik an Jehovas Zeugen wird oft von Angehörigen anderer christlicher Gruppierungen oder ehemaligen Mitgliedern (oft „Aussteiger“ genannt) wie z. B. Raymond Franz geäußert. Es werden vor allem die Plausibilität der Lehren, die Methoden und die innere Struktur der Glaubensgemeinschaft in Frage gestellt. In Veröffentlichungen der Zeugen Jehovas wird vor Publikationen ehemaliger Mitglieder gewarnt und jegliche Kritik zurückgewiesen. Manche Kritikpunkte werden von Religionswissenschaftlern bestritten bzw. konnten durch Gerichte nicht festgestellt werden und werden als unsubstantiiert zurückgewiesen."
Gleich im ersten Satz wird den Kritikern die Glaubwürdigkeit abgesprochen. Entweder seien diese Angehörige anderer christlicher Gruppierungen oder Ehemalige. Im zweiten Satz wird von den eigentlichen Kritikpunkten abgelenkt. Es geht bei der Kritik (wie in der jetzigen Version mit Quellen belegt) u.a. um den Umgang mit Kindesmissbrauch, die Haltung zu Bluttransfusionen und den Umgang mit sogenannten "Ausgeschlossenen". Was in den Veröffentlichungen der Zeugen Jehovas dazu gesagt wird (Kritiker werden dort als "Schlangen" und schlimmeres bezeichnet) tut hier nix zur Sache. Reines Whitewashing ist der letzte Satz. Das Gegenteil ist der Fall. Unabhängige Kommissionen, Gerichte und Wissenschaftler halten diese Kritikpunkte für gerechtfertigt. Norwegen hat den Zeugen Jehovas z.B. aus diesem Grund die Anerkennung als Religionsgemeinschaft entzogen (Gerichtsverfahren anhängig). Übrigens: In Australien haben die Zeugen Jehovas die Beteiligung an einem Entschädigungsfond für Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs verweigert (Du erinnerst Dich, >1000 Fälle sauber dokumentiert, kein einziger der Polizei gemeldet), als einzige Religionsgemeinschaft. Schönes Alleinstellungsmerkmal. In Deutschland kümmert sich nun die wissenschaftlich besetzte Aufarbeitungskommission um diesen Themenkomplex. Ist schon ein doller Verein, dem Du da angehörst. --Von hamburg (Diskussion) 12:06, 26. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Das ist alles falsch und gelogen. Ph.D. Holly Folk, Professorin für Religionswissenschaften von der Western Washington University hat den Bericht der australischen Royal Commission auseinandergenommen und analysiert:
- Die Messlatte bei der Bewertung der Cases war niedriger angelegt, als es für die Kritikalität der Fälle angemessen gewesen wäre. Dazu wurde u.a. die Befugnisse der Royal Commission basierend auf dem "Royal Commissions Act 1902" mit "Royal Commissions Amendment Act 2013" durch das australische Parlament erweitert, damit sogenannte "Privatsitzungen" möglich waren ohne das es für die Gegenseite die Möglichkeit gab, die Aussagen zu wiederlegen bzw. zu hinterfragen. Das räumt die Royal Commission auch ein, dass die angeführten Fälle und Beweise "nicht das Äquivalent einer Zeugenaussage unter Eid oder eines gerichtsfesten Beweises" sind.
- Von den mehr als 4.000 privaten Sitzungen, die durch die Kommssion durchgeführt wurden betrafen nur 70 die Zeugen Jehovas.
- Als sich die Royal Commission mit den Zeugen Jehovas befasste, führte sie nur zwei formelle Befragungen durch (Zitat: the experiences of two survivors of child sexual abuse within the Jehovah’s Witness Church), die sich auf Fälle aus den Jahren 1989 bzw. 1992 bezogen. Die Royal Commission sah sich hauptsächlich von den Zeugen Jehovas zur Verfügung gestellte 1006 Verfahrensberichte über mutmaßlichen sexuellen Missbrauch an (Zitat: Watchtower Australia produced some 5,000 documents comprising, among other things, case files relating to 1,006 alleged perpetrators of child sexual abuse). Das sind keine bewiesenen >1000 Fälle, wie Du hier postulierst.
- Zusätzlich entschied die Royal Commission familiären sexuellen Kindesmissbrauch und institutionellen Missbrauch zusammenzufassen, was das Ergebnis stark verfälscht denn dadurch wurden automatisch alle Fälle von sexuellem Missbrauch, die sich innerhalb der Familie ereignet hatten (Inzest inkludiert) und den Ältesten gemeldet wurden, in „institutionellen Missbrauch“ umgewandelt. Das lässt sich aus dem Bericht auch selbst herausextrahieren, wenn man sich richtig mit ihm befasst und auswertet und dann feststellt dass die über einen Zeitraum von 65 Jahren gemeldeten 1.006 Fälle überwiegend sexuellen Missbrauch in der Familie darstellen. Dazu passt auch das lt. Analyse 902 der 1.006 aktenkundigen Fälle in Australien keinen Amtsträger der Zeugen Jehovas betrafen. 54 der verbleibenden 104 Anschuldigungen betrafen dann familiären Missbrauch, der von Ältesten oder Dienstamtgehilfen begangen wurde. Und diese Vorfälle ereigneten sich nicht in Königreichssälen oder anderen offiziellen Räumlichkeiten und sie fanden nicht in einem Kontext statt, in dem die Zeugen Jehovas offiziell für Kinder verantwortlich waren.
- Und auch das kein Fall der Polizei gemeldet wurde, ist schlichtweg eine dicke Lüge von Dir. Von den 1.006 Fällen, die die Zeugen Jehovas der Royal Commission zur Verfügung stellten, waren 383 der Polizei zu der Zeit gemeldet worden, als sie sich ereignet hatten, und 161 hatten zu Verurteilungen geführt (Zitat: Similarly, the case files record that 161 of the alleged perpetrators recorded in the files had been convicted of a child sexual abuse offence.). Von Vertuschung oder so etwas, was Du hier suggerieren möchstest, kann da keine Rede sein.
- Zusätzlich hat die Royal Commission 551 „Fälle von Zeugen Jehovas“ aus den vorliegenden Akten an die Strafverfolgungsbehörden verwiesen, damit diesen nachgegangen wird. Wenn diese wahr gewesen wäre, hätte es unter den knapp 70000 Zeugen Jehovas in Australien in den letzten 7 bzw. 8 Jahren eigentlich "Massenverhaftungen" wg. Kindesmissbrauch geben müssen. Da hast Du sicherlich ein paar Belege, die das beweisen, oder?
So weit zu der Analyse von Holly Folk, jetzt das noch dazu:
- Auch das sich die Zeugen Jehovas nicht am Entschädigungsfond beteiligen ist von Dir eine Falschaussage. 2021 gaben sie bekannt, dass sie beitreten werden [[1]]. 37 damit zusätzlich bearbeitbare Entschädigungsanträge bei den massiv vielen Vorfällen die es nach Deiner Lesart ja gegeben haben muss, die Zahlen passen eigentlich gut in die Analyse von Holly Folk.
Im übrigen wird der der Bericht der Royal Commission in Australien aus den gleichen Gründen wie von Holly Folk angeführt durch anderen Wissenschaftlicher kritisiert. Keith Thompson, Professor an der Notre Dame Australia University [[2]] kritisierte auf einer Podiumsdiskussion der Australian National University in Canberra zum Thema Religion am 13. April 2023 [[3]] den Bericht der Royal Commission, Zitat "In my survey of the Royal Commission’s data, I can find no case of institutional child abuse in Australia that postdates the year 2000. All of the Royal Commission’s cases were historic cases, and many of those cases were disclosed by the institutions themselves." Wenn Dich Keith Thompsons Argumentationsbasis ernsthaft interessieren, hier wirst Du fündig [4] & [5].
Jetzt bringen wir auch noch Professor Patrick Parkinson mit seinem Berichtüber das australische National Office for Child Safety [[6]] ins Spiel, der bei seiner Betrachtung zu dem Schluss kommt, dass die von den Zeugen Jehovas ergriffenen Maßnahmen zum Schutz von Kindern angemessen sind und im Vergleich zu anderen Religionen positiv ausfallen.
Ach ja, und das ACNC (Australian Charities and Not-for-profits Commission [[7]]) listet die Zeugen Jehovas seit 2014 ununterbrochen als "Gemeinnützig", wie das mit den bahnbrechenden Erkenntnissen der Royal Commission zusammenzubringen ist, kann auch keiner erklären.
Und nun zu Deinen Gerichtsurteilen, die erst mal gar nichts beweisen außer das man "was sagen" (Kritik) darf (Meinungsfreiheit). Die belegen noch nicht mal, das es Kritik im akademischen Diskurs gibt (die Belege fehlen von Dir nach wie vor, außer nichtsagende Zeitungsartikel), sondern stellen nur fest das man Kritik äußern darf. Wurde Dir schon mehrmals erklärt, ebenso wie die Tatsache das die von Dir angeführten Gerichtsurteile nicht einen Nachteil für Zeugen Jehovas gebracht haben außer negative Publicity.
Ansonsten zur Kritik, man muss das nicht toll finden was die Zeugen Jehovas machen aber deren Vorgehen ist in vielen Fällen (anders als Du oben suggerierst) durch gerichtliche Entscheidungen, Stellungnahmen, Gutachten, etc. gedeckt. Beispiele?
13. April 2017: Der oberste Kassationsgerichtshof von Italien entscheidet im Urteil Nr. 9561, dass die "angebliche Ächtung" durch die Religionsfreiheit gedeckt ist und keine Diskriminierung darstelle. [[8]]
23. Mai 2021: Der Gerichsthof von Rom entscheidet im Fall RGN 76320/2016 dass die "Meidung" oder im konkreten Fall der von der Anklage verwendete Begriff "Ächtung" zulässig ist und durch die Religionsfreiheit gedeckt ist [[9]]
Und das sind nur 2 von vielen mehr. Die verloren Gerichtsurteile in Belgien oder auch das eine verlorene Verfahren wg. Auschluss und Meidung in Norwegen, was auf Bestreben der Klägerin bis vor das EGMR kam und dort nicht angenommen wurde, kannst Du selbst googeln. Das Statement des niederländischen Ministers für Justiz & Sicherheit bekommst Du noch von mir, weil gerade zur Hand. Nach einer Studie der Open University teilte der Minister dem niederländischen Repräsentatenhaus mit, das gesetzliche Maßnahmen gegen "soziale Ausgrenzung" gegen die Religionsfreiheit verstoßen und auf unrealistisch wären [[10]].
Und nun zu der FECRIS, die vor dem Gericht in Hamburg verloren hat (auch wenn Du es nicht wahrhaben willst), Die United States Commission on International Religious Freedom (USCIRF) bezeichnet FECRIS als Verfechterin der für die Religionsfreiheit gefährlichen „Anti-Kult-Ideologie“ und als Verbreiterin von Hassrede und als "Bedrohung der Religionsfreiheit auf der ganzen Welt“. Zudem wird aus deren Bericht deutlich, das sich FECRIS nicht von Russland distanziert, wo nebenbei bemerkt die Zeugen Jehovas als extremistische Organisation eingestuft haben und verfolgt werden. Nein, es kristalliert sich sogar heraus, das Teile von FECRIS durch die russische Regierung finanziell unterstützt wird [[11]]. Feine Quellen verwendest Du da... 2A01:599:416:7A26:452F:82C6:BE81:84BA 04:57, 7. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Nach einem fulminanten Start ("alles falsch und gelogen") kommt leider nur sehr viel Geseier, für das mir meine knapp bemessene Zeit, ehrlicherweise, zu schade ist.
Aber, ich muss mich korrigieren. Es gab drei Organisationen die sich nicht am Entschädigungsfond beteiligen wollten. Die Zeugen Jehovas haben dann tatsächlich eingelenkt. Im Final Report heißt es dazu: "On 3 March 2021 Jehovah’s Witnesses announced they would join the Scheme. Their media statement linked their decision directly to the legislative changes which would mean they would lose their charitable status." Es geht den Zeugen Jehovas also gar nicht um die Opfer sexuellen Missbrauchs, sondern um den Status und damit verbundene Steuererleichterungen. Doller Verein!
"The commission found the Jehovah’s Witnesses’ general practice was not to report child sex abuse allegations to police or authorities unless required to do so by law, which demonstrated a serious failure to provide for the safety and protection of children in the organisation and the community."
Da Du Dich so liebevoll am Bericht der Royal Commission in Australien abarbeitest, guck mal hier: Sexueller Kindesmissbrauch bei den Zeugen Jehovas - Aufarbeitungskommission
Da findest Du z.B. dies, zu den Vorgängen im UK:
"In ihrem im September 2021 veröffentlichten Bericht stellte die Kommission fest, dass die Zwei-Zeugen-Regel als Reaktion auf sexualisierte Gewalt an Kindern unangemessen sei und nicht der Tatsache gerecht werde, dass sexueller Kindesmissbrauch in den meisten Fällen nicht in Anwesenheit von Zeugen verübt werde. Es liege auf der Hand, dass Betroffenen sexuellen Kindesmissbrauchs durch diese Regelung Schaden zugefügt werden könne. Betroffene hätten dies gegenüber der Kommission bestätigt.
Das interne Disziplinarverfahren der Zeugen Jehovas, in dem über den Ausschluss von Mitgliedern entschieden und bei dem die Zwei-Zeugen-Regel angewandt werde, berücksichtige nicht, wie sexueller Missbrauch in der Realität stattfinde. Durch die Zwei-Zeugen-Regel werde sowohl die Schwere der Missbrauchstaten als auch deren Auswirkungen auf die Betroffenen verkannt. Die Regel diene dem Schutz der Täterin oder des Täters.
Die Zeugen Jehovas gaben gegenüber der IICSA eine Stellungnahme zur internen Zwei-Zeugen-Regel ab. Danach diene diese ausschließlich der Entscheidung, ob die oder der Beschuldigte aus der Gemeinschaft auszuschließen sei und beziehe sich ausschließlich auf den innerkirchlichen Prozess der Gemeinschaft. Die Kommission stellte hierzu fest, dass es unbedingt erforderlich sei, dass diese Differenzierung in den internen Richtlinien und Praktiken deutlich hervorgehoben werde. Ansonsten könne der ausreichende Schutz der Kinder nicht gewährleistet werden.
Weiterhin stellte die IICSA fest, dass der Kinderschutz der Zeugen Jehovas im Wesentlichen auf vier Kerndokumenten beruhe, die in religiösen Texten wurzeln. Zur Prävention und zum Schutz seien diese Hinweise unzureichend. Die schriftlichen Vorgaben, die von allen Mitgliedern der Gemeinden der Zeugen Jehovas eingesehen werden sollen, enthielten keine praktische Anleitung, um Anzeichen eines Missbrauchs zu erkennen. Auch enthielten entsprechende Ausführungen in der Ausgabe des „Wachtturms“ vom Mai 2019 keine Informationen darüber, wie Anhaltspunkte für einen sexuellen Kindesmissbrauch gegenüber gesetzlichen Behörden mitgeteilt bzw. angezeigt werden könnten. Weitere Dokumente mit ausführlicheren Informationen würden nicht an alle Gemeindemitglieder weitergegeben.
Die Gemeinschaft der Zeugen Jehovas beruft sich auf den Bericht eines unabhängigen Beraters, um ihre Maßnahmen für einen angemessenen Kinderschutz zu belegen. Dieser Bericht wurde in einer laufenden rechtlichen Auseinandersetzung erstellt.
Auch nach Vorlage des Berichts hielt die IICSA ihre Auffassung aufrecht, wonach der Umgang mit sexuellem Missbrauch in der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas unangemessen sei."
Und, weißt Du was? Dies alles bestätigt die seit vielen Jahren vorgebrachte Kritik an den Zeugen Jehovas. Es geht hier, nur zur Erinnerung, um das hochsensible Thema "Kindesmissbrauch". Des weiteren reden wir hier über die Einleitung zum Abschnitt "Kontroversen", welcher in seiner aktuellen Fassung korrekt ist. Bisher ist es den ZJ sehr gut gelungen, Kritiker zu diffamieren. Diese Zeiten sind offensichtlich vorbei.
Was bestimmte "Experten" angeht, die zugunsten der ZJ sprechen: Jehovah' Witnesses Worldly Representative Fails @ Australian Royal Commission (youtube.com) Da kann man sich schön anschauen, wie so jemand under cross examination zerbröselt, wenn er von den ZJ gut bezahlt in den Zeugenstand tritt.
Bei den Gerichtsurteilen hast Du denn auch das aktuelle Urteil aus Norwegen vergessen. Vielleicht möchtest Du das ergänzen. --Von hamburg (Diskussion) 09:34, 7. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Völlig richtig! von Hamburg ist in den Jahren bekannt für diese Art Argumentation. Deshalb auch mein Rat, einfach das Lemma ruhen lassen, sonst ziehe sich das hier endlos hin. --Albert MüllerDiskussionBewertung 09:36, 7. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Sorry, der Beitrag gehört unter 2A01. --Albert MüllerDiskussionBewertung 09:38, 7. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Das war kein Whitewashing. Das waren im Gegensatz zu Newsartikeln qualitative Belege, die mitnichten wiederlegt sind, wie durch einen einzelnen User behauptet wird und zudem Konsens bis ein Einzelner meinte, das es es nicht so ist. 2A01:599:416:7A26:452F:82C6:BE81:84BA 05:01, 7. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Du hast ja völlig Recht, aber: siehe meine Empfehlung! --Albert MüllerDiskussionBewertung 10:39, 2. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ich kann nur empfehlen, lass Deine Arbeit an diesem Lemma ruhen. Hier befindet sich eine heiß umkämpfte Kampfzone. Ehemalige versuchen alle Mittel. Schau mal ins Archiv. Der "gnadenlose" Verleumdungsfeldzug hier wird nicht aufhören. Jeder einigermaßen logisch und klar Denkende kann sich ohne ohne die Informationen hier im ansonsten sehr informativen Wikipedia zu benötigen, über Jehovas Zeugen und Blut, anderweitig ein klareres und korrektes Bild verschaffen. --Albert MüllerDiskussionBewertung 10:37, 13. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Ich war jetzt ein paar Wochen nicht in wikipedia aktiv (und werde auch in nächster Zeit mich nicht allzu intensiv einbringen können); womöglich hab ich daher etwas Entscheidendes übersehen. Aber auf den ersten Blick war beim Überfliegen der Änderungen kein zwingender Grund erkennbar, einige der obigen Diskussionsbeiträge einfach zu löschen, daher hab ich die wiederhergestellt. Den Editwar im Artikel wird man nicht in den Griff bekommen, wenn man auf der Diskussionsseite zu zensieren beginnt. Respektvoller Umgang ist IPs gegenüber ebenso angebracht wie angemeldeten Usern. lg, --Niki.L (Diskussion) 17:46, 19. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Auf einer Diskussionsseite gelten die Regeln zu WP:DS, davon abgesehen, die von WP:WQ und WP:KPA. Behauptungen wie "Zensur" sind völlig daneben. Bitte mal Zensur lesen. Wer etwas zu sagen hat, sollte das ohne Angriffe oder Beleidigungen hinbekommen, oder es wird entfernt, es liegt halt bei jedem selbst. --Itti 18:41, 19. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Tatsächlich kostet der von @Niki.L geforderte respektvolle Umgang mit den IPs (und teilweise auch mit ihm) unfassbar viel Zeit. Es werden unbequellte Behauptungen in den Raum gestellt und Nebelkerzen, teils mit immens viel Text, gezündet. So ist keine zielführende Diskussion möglich. Beispiele gibt es hier auf der aktuellen Diss genügend zu lesen. --Von hamburg (Diskussion) 14:47, 20. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Ergänzung: Die von der IP im gelöschten Beitrag mehrfach vorgenommene Unterstellung, ich habe gelogen, ist nachweislich falsch. Ich glaube kaum, dass sich die IP damit einen respektvollen Umgang verdient. Nehmen wir nur mal den Vorwurf der "dicken Lüge" in meine Richtung, die Zeugen Jehovas hätten keinen der Fälle gemeldet. Haben sie natürlich nicht: Kezia Whitton's childhood was stolen. Despite its promises to the child abuse royal commission, her church did nothing - ABC News
"The inquiry heard that since the 1950s, the Witnesses hid more than 1,000 cases of child sexual abuse. The faith group did not report one case to police over that time."
Ich habe das komplette Verfahren verfolgt, jede Minute, jede Stunde, jeden Tag. Und nein, die Zeugen Jehovas haben dem nicht widersprochen.
Es ist mir schlicht nicht ersichtlich, warum @Niki.L hier Partei ergreift. Weder der Qualität der Diskussion noch des Artikels wird damit Rechnung getragen. --Von hamburg (Diskussion) 15:14, 20. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Aktuelle Bearbeitungen Bearbeiten

Hier werden gerade massenhaft Abschnitte überarbeitet mit der Begründung "Vereinfachung", "Präzisierung" etc. Ich kann darin keinerlei Vereinfachung oder Präzisierung erkennen, im Gegenteil.
Können da vielleicht nochmal ein paar mehr Augen draufgucken? Danke. --2003:C0:8F4F:7F00:5514:E0B:6970:221D 14:33, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Das waren KI-Antworten. So was geht gar nicht. Der Benutzer wurde gesperrt. --Itti 15:57, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

JW(.org) = ? Bearbeiten

Steht JW in URL und Logo für Jehova(s) und Watchtower? --Helium4 (Diskussion) 11:12, 13. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Nee, es steht für Jehovah's Witnesses (=Zeugen Jehovas). MfG, GregorHelms (Diskussion) 11:19, 13. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Nicht wählen Bearbeiten

Grundsätzlich zu empfehlen, an demokratischen Wahlen nicht teilzunehmen ist rechtlich erlaubt? --Helium4 (Diskussion) 11:35, 13. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Ja, in einer freiheitlichen Gesellschaft sind ganz fürchterlich viele Dinge erlaubt. Grüße --h-stt !? 14:01, 13. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Diese Frage war Bestandteil des Anerkennungsverfahrens, hier entschied das Bundesverfassungsgericht: "Allein das religiöse Verbot der Teilnahme an staatlichen Wahlen rechtfertige die Versagung des Körperschaftsstatus nicht. Auch wenn das Grundgesetz an seine Bürger die Erwartung richte, dass sie die ihnen eröffneten Möglichkeiten demokratischer Mitwirkung wahrnähmen, bestehe hierzu keine Rechtspflicht. Das Einverständnis der Bürger mit der vom Grundgesetz geschaffenen Staatsordnung, ohne die die freiheitliche Demokratie nicht leben könne, lasse sich nicht durch eine Verpflichtung zum Gehorsam oder durch Sanktionen erzwingen. Vielmehr schaffe erst die freie geistige Auseinandersetzung die motivierenden Kräfte, die die Bereitschaft der Bürger zur Teilnahme an den demokratischen Wahlen hinreichend, wahrscheinlich sogar besser gewährleisten würden. Die weder politisch begründete noch intentional auf eine Schwächung der Demokratie gerichtete Enthaltsamkeit der Beschwerdeführerin gegenüber staatlichen Wahlen betreffe das Demokratieprinzip daher nicht in seinem normativen Gehalt, sondern in seinen tatsächlichen Voraussetzungen. Die Beschwerdeführerin wolle nicht die Demokratie durch eine andere Staatsform ersetzen, sondern sie verfolge einen apolitischen Lebensentwurf."
Laut dem LG Hamburg darf dies allerdings als "aggressive Entfremdung von Gesellschaft und Staat" gesehen werden, demnach sei "rechtlich nicht zu beanstanden, allein schon die konsequente Enthaltung der Teilnahme am politischen öffentlichen Leben als aggressive Entfremdung von Gesellschaft und Staat zu bewerten."
In dem Verfahren vor dem LG Hamburg hatten die ZJ auf das Urteil des BVerfG verwiesen, den Richtern am LG Hamburg zufolge ändert diese Entscheidung aber nichts daran, dass dies äußerst kritisch gesehen werden darf, lediglich der Verleihung der Körperschaftsrechte steht dies (und viele weitere, äußerst kritisch zu sehende Regeln, wobei die ZJ diese teilweise im Anerkennungsverfahren sehr beschönigt dargestellt haben) nicht entgegen. --Von hamburg (Diskussion) 14:56, 13. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Weblinks Bearbeiten

Im Text kommen vielfach Verlinkungen zu Bibleserver.com vor (EU, ELB oder unbezeichnet), was gemäß Wikipedia:Weblinks unzulässig ist. --Roehrensee (Diskussion) 16:35, 1. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Lies Wikipedia:Weblinks#Wo können Weblinks eingefügt werden?: "Darüber hinaus werden externe Verlinkungen innerhalb des Artikels durch die Nutzung verschiedener Vorlagen in bestimmten Fällen akzeptiert." Eine davon ist die Vorlage:Bibel. Ist also OK so. Gruß --Φ (Diskussion) 16:40, 1. Mai 2024 (CEST)Beantworten