Diskussion:Zentralkommission für die Rheinschifffahrt

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Asdrubal in Abschnitt Erstes Zusammentreten

Gründung Bearbeiten

Wer es ganz genau wissen will: Die Kommission wurde errichtet als Commission centrale durch Art. 10 der Articles concernant la navigation du Rhin, angenommen von der Commission pour la libre de la navigation des rivières auf ihrer 12. und abschließenden Sitzung am 24. März 1815 in Wien, als Teil der Anlage No. 16. Réglemens pour la libre navigation des rivières beigefügt der Acte final du congrès de Vienne vom 9. Juni 1815, abgedruckt in: Johann Ludwig Klüber (Hrsg.): Acten des Wiener Congresses in den Jahren 1814 und 1815. Dritter Band. 2. Auflage. Erlangen: J. J. Palm und Ernst Enke, 1821. S. 257-275. Gruß! Henning Blatt 13:19, 23. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Commission Centrale pour la Navigation du Rhin Bearbeiten

Warum ist o.g. nicht weitergeleitet, obwohl es sich doch um eine intern. Org. handelt und auch franz. üblich ist, verlinkt zu werden? Gruß -- 217.224.210.153 20:25, 5. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Tja, möglicherweise könnte das Fehlen der Weiterleitung Commission Centrale pour la Navigation du Rhin seine Ursache darin haben, das hier die deutschsprachige Wikipedia ist, http://de.wikipedia.org va'stehst? ;-)
Und weil "Wikipedia" auch eine, wenn auch manchmal undurchsichtige, internationale Organisation ist, gibt's in der linken Spalte nicht nur fr:Commission centrale pour la navigation du Rhin auf franzö'isch, sondern u.a. auch auf ar­abisch, catalanisch, in "zh" (also chinesisch) sowie in weiteren Sprachen.
Ich hoffe mit dieser Antwort der notwendigen Transparenz Genüge getan zu haben. Im Übrigen hat der aufgeführte Rotlink auch rot zu bleiben. --grixlkraxl (Diskussion) 15:40, 6. Nov. 2014 (CET)Beantworten

Rechtsakte = Supranationales Hoheitsrecht Bearbeiten

Ich bin kein Jurist, finde das aber interessant/relevant:

Bei einer Führung in der Kommission wurde erwähnt, dass die Vertreter der Mitgliedsstaaten durch ihre Verodnungen unmittelbar geltendes Recht in den Mitgleidsstaaten schaffen (wobei jeder Vertreter ein Vetorecht hat). Und das ohne weitere Zustimmung oder Umsetzungsakte und das seit 200 Jahren, laaange bevor jemand überhaupt auf die Idee kam, solche Kompetenzen an EGKS etc. zu übertragen! Das ist zwar nichts weltbewegendes, mindert aber doch den Status der EGKS/EG/EU als etwas völlig Neues. 88.128.80.190 17:14, 4. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Erstes Zusammentreten Bearbeiten

Ist zwar nur eine Kleinigkeit, aber ich habe in der Sekundärliteratur den 5. und nicht den 15. August 1816 als Datum des ersten Zusammentretens. Asdrubal (Diskussion) 22:48, 13. Aug. 2019 (CEST)Beantworten