Diskussion:Zülfiye Kaykin

Letzter Kommentar: vor 2 Monaten von Auf Maloche in Abschnitt Abschnitt Kritik

Diese Fakten müssen auch genannt werden:

"Im zweiten Projekthalbjahr wurden kaum Moscheegemeinden geschult

Gleichzeitig gab Kaykin bekannt, dass im ersten Halbjahr 2009 erst zehn Vereine betreut worden seien; dafür rechnete sie 1660 Arbeitsstunden ab. Weiter kündigte sie an, bis zum Ende der Förderzeit sollten nur etwa 15 Vereine zusätzlich beschult werden. Im Schlussbericht des Projektes hat sich die Zahl der betreuten Vereine dann allerdings gar nicht mehr erhöht, es blieb grob bei den schon im Juni genannten „ca.” zehn Vereinen – die Zahl der insgesamt abgerechneten Stunden vervierfachte Kaykin allerdings fast auf 6000.

Als Belege für die abgerechnete Arbeitszeit finden sich in den Projektberichten Angaben zu Honorarverträgen mit „Experten“, die angeblich Vereine unterrichtet haben sollen, sowie eine Abrechnung von Kaykin selbst: die heutige Staatssekretärin gab an, ein Jahr lang 20 Stunden pro Woche mit der „Projektleitung und –organisation“ befasst gewesen zu sein. Sie hatte gleichzeitig einen Vollzeitarbeitsvertrag mit der Begegnungsstätte der Moschee." http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/staatssekretaerin-zuelfiye-kaykin-wegen-integrationsprojekt-in-erklaerungsnoeten-id6297217.html

"Kaykin hatte im Oktober erklärt, Fördergelder für ein Projekt der Begegnungsstätte seien unter ihrer Verantwortung "ordnungsgemäß" verwendet worden. Das zieht nun ausgerechnet ein Mann in Zweifel, der im Anhang eines von Kaykin unterzeichneten Förderantrags der Begegnungsstätte bei der Europäischen Union zur "Professionalisierung der Moscheegemeinden um Duisburg" als "Projektpersonal" und "Experte für Verwaltung" genannt wird: Özay Karabulut, damals Sprecher der 18 Gemeinden der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (Ditib) in Duisburg. Sein Name sei ohne sein Wissen "von Frau Kaykin benutzt worden, um Fördergelder zu beschaffen", so Karabulut: "Die so erschlichenen Gelder sind keineswegs für die Beratung von Moscheegemeinden ausgegeben worden - das hätte ich gewusst."

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,805151,00.html

"Kaykin bestätigte die unangemeldete Prüfung durch die Ditib-Zentrale. Sie habe den Kontrolleuren "freiwillig" Akteneinsicht gewährt. Bis auf "nicht ordnungsgemäß nummerierte Quittungsblöcke" seien laut mündlicher Auskunft der Prüfer in einer Beiratssitzung vom 28. Januar 2010 aber "keine Unregelmäßigkeiten festgestellt" worden. " http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-81136823.html

"Neben den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen muss sich die Staatssekretärin auch um die Zukunft ihres früheren Arbeitgebers sorgen. Die Begegnungsstätte kämpft derzeit wieder mit einer drohenden Insolvenz. Schon als Kaykin im Jahr 2010 in das Wahlkampfteam der heutigen Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) wechselte, hinterließ sie einen finanziell ruinierten Verein, der unter ihrer Verantwortung einen Schuldenberg von knapp 230 000 Euro angehäuft hatte."

"Diese Fördergelder hatten EU und Land der Moscheegemeinde gewährt. Rund 830 000 Euro sollten in die Ausstattung der Räume und den Aufbau eines Islamarchivs fließen. Doch auch dieser Anstoß brachte die Begegnungsstätte nicht ins Rollen. Aus dem Islamarchiv etwa ist kaum etwas geworden. Der früher verantwortliche Mitarbeiter Ali Topcuk beschwert sich: Der Etat sei gekürzt worden, bis für die Beschaffung von Büchern kaum noch Geld da gewesen sei. Stattdessen sei das minusmachende Bistro ausgebaut worden." http://www.derwesten.de/region/staatsanwalt-jagt-nrw-staatssekretaerin-kaykin-id6453300.html (nicht signierter Beitrag von Strawberry912 (Diskussion | Beiträge) 20:01, 10. Apr. 2012 (CEST)) Beantworten

Lieber Strawberry912, es reicht jetzt. Wikipedia ist keine Wahlkampfplattform, sondern eine Enzyklopädie. Die dargestellte Kritik ist für eine solche ausreichend. -- Dusdia (Diskussion) 10:53, 15. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Recherchen der WAZ (Westdeutsche Allgemeine Zeitung) Bearbeiten

Wie die WAZ (an der die SPD indirekt beteiligt ist) bzw. die Online-Ausgabe der WAZ ("Der Westen") vom 11.03.2012 mitteilt, prüft die Staatsanwaltschaft Duisburg einen möglichen Verdacht des Sozialabgabenbetruges gegen Frau Kaykin. Es gibt wohl Verdachtmomente, nach denen sie möglicherweise im Begegnungszentrum an der Duisburger Moschee Schwarzarbeiter oder Scheinselbständige beschäftigt haben könnte. Eventuell wurden auch Fördergelder zu Unrecht vereinnahmt. Was ich bei all dem nicht verstehe: Steht ihr denn keine diplomatische Immunität oder politische Indemnität zu? --91.52.178.208 07:24, 12. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Föderation der Aramäer in Deutschland, die hier im Text erwähnt werden Bearbeiten

Föderation der Aramäer in Deutschland, die hier im Text erwähnt werden haben seit einiger Zeit eine Unfirmierung in Bundesverband der Aramäer in Deutschland hinter sich. Wie kann dass in den Artikel? Einfach austauschen oder "(jetzt: Bundesverband der Aramäer in Deutschland)"? --5.146.88.30 19:01, 7. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

JA!--Lutheraner (Diskussion) 19:09, 7. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Abschnitt Kritik Bearbeiten

Im Verhältnis zum Gesamtartikel ist der Abschnitt äußerst umfangreich. Dargestellt werden Verdachtsmomente und Ermittlungsverfahren. Die Vorwürfe sind erheblich, sie beruhen jedoch auf Hörensagen und es werden keine Ursachen genannt, wie und weshalb es zu den Fehlbeträgen gekommen ist. Im Gegenteil, es wird einseitig der Eindruck erweckt, Frau Kaykin sei die Verursacherin.

WP:BIO gebietet zunächst, dass solche Verdächtigungen nicht in einen WP-Artikel gehören. So weit es von öffentlichem Interesse ist, könnte über eine mögliche Verurteilung berichtet werden; darin wären auch Urteilsgründe aufzunehmen. Ein Urteil, das die im Vorfeld erhobenen Vorwürfe bestätigt, gibt es nicht (oder falls doch, dann bitte benennen und entsprechende Belege angeben).

Im Artikel steht dann noch, dass ein Strafbefehl in Höhe von 6.000 Euro akzeptiert wurde, ohne dass benannt wird, was der Grund für diesen Strafbefehl war. Angesichts der geringen Höhe des Strafbefehls darf jedoch angenommen wurde, dass er nicht im Zusammenhang mit den immensen Summen stand, deren Veruntreung Frau Kaykin im Vorfeld mehr oder weniger direkt unterstellt worden war. (Am Rande sei bemerkt, dass als Beleg für den Strafbefehl Bild.de als angegeben wird; ein „Beleg“ der üblicherweise in der WP als no go angenommen wird.)

Angenommen der Strafbefehl (wie gesagt, dessen Grund nicht genannt wird) entspricht den Tatsachen, müsste selbst diese Tatsache aus dem Artikel entfernt werden. Der Vorfall liegt jetzt annähernd 10 Jahre zurück und es gilt dann zwingend Wikipedia:Artikel über lebende Personen#Resozialisierung.

Der Abschnitt ist restlos aus dem Artikel zu entfernen, da unbewiesen, rufschädigend und ein massiver Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte von Frau Kaykin. --Horst Gräbner (Diskussion) 09:05, 27. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Ich teile die Kritik am Kritikabschnitt teilweise. Der erste Absatz über die angeblichen Äußerungen ist meiner Meinung nach zu entfernen, da absolut unklar ist, was Frau Kaykin da wirklich zu Last gelegt oder nachgesagt wurde. Juristisch hat zwar am Ende die Gegenseite gewonnen, aber nur, weil das Land anstelle der Lemmaperson geklagt hatte und damit die Aktivlegitimation fehlte. Dass das Land da 40.000,-€ Steuergelder verschwendet hat, ist Frau Kaykin nicht persönlich anzulasten.
Im zweiten Teil geht es um Vorgänge, die während ihrer Zeit als Geschäftsführerin der Begegnungsstätte an der Marxloher Moschee abgelaufen sind, die zu einer Verurteilung führten, die auch zu ihrer Entlassung als Staatssekretärin führten. Diese sind wesentlicher Teil der Biographie und fallen daher nicht unter das Recht auf Vergessen-Werden" im Sinne von WP:Bio. Allerdings könnte der Abschnitt gekürzt werden: Anfängliche Unschuldsbeteuerungen sind unwesentlich, wenn doch eine Verurteilung erfolgt ist. Außerdem müsste klar getrennt werden zwischen den strafrechtlich relevanten Vorgängen und den Unregelmäßigkeiten, die der Landesrechnungshof feststellte - diese kamen zwar der von K. geleiteten Begegnungsstätte zugute, sind aber nicht ihr vorzuwerfen, gehören also nicht in ihren Personenartikel, wohl aber in den Moschee-artikel, wo sie fehlen. Dass frau K. den Strafbefehl akzeptiert hat, ist tatsächlich mit Bild sehr schlecht belegt. Weitere Belege für den Abschnitt sind allerings gar nicht mehr aufrufbar. Der Teil müsste stark überarbeitet werden, wobei auch teilweise neue oder bessere Belege her müssten.--Auf Maloche (Diskussion) 10:18, 27. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Ich habe jetzt in einem ersten Schritt den ersten Absatz entfernt, und im zweiten Abschnitt den Teil mit den Feststellungen des Landesrechnungshofes über die zweifelhafte Mittelvergabe an die Begegnungsstätte und auch die Mittelverwendung dort herausgenommen: Die Mittelvergabe hat sie nicht entschieden, und bei der Mittelverwendung war sie zwar die Geschäftsführerin der empfangenden Einrichtung, ein Rechnungshofes rügt aber nur staatliche Stellen, also die mangelnder Überwachung der sachgerechten Verwendung. Von daher gehören diese Vorwürfe eher in den Artikel zur geförderten Einrichtung, die im Artikel zur Moschee in Marxlog mitbehandelt wird. Was noch erledigt werden müsste ist die Suche nach erreichbaren, bzw. besseren Belegen, wobei auch klarer formuliert werden könnte, für was exakt eigentlich der Strafbefehl erging.--Auf Maloche (Diskussion) 11:00, 28. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Ich bin ebenfalls der Meinung, daß der gesamte Abschnitt gelöscht gehört. Es wird nicht klar, was sie nun eigentlich getan haben soll. Es gab offenbar keine Verurteilung. Also haben wir das nicht zu schreiben. --Ralf Roletschek (Diskussion) 13:46, 29. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Die Verurteilung gab es - auch wenn der Beleg der Bild schlecht ist, dass der Strafbefehl akzeptiert wurde: Der Strafbefehl ist ein Urteil. Und da sie als Mitglied einer Landesregierung wegen just diesen Vorgängen ihres Regierungspostnens verlustig ging, gehört es auch in den Artikel, da es zeitgeschichtliche Bedeutung hat.--Auf Maloche (Diskussion) 15:09, 29. Feb. 2024 (CET)Beantworten