Diskussion:Yannic Hendricks/Archiv/1

Verschiebung

Na super, Verschiebe-War, war ja abzusehen. Ich denke zwar auch, dass der Name mittlerweile irreversibel in der Öffentlichkeit ist. Das hätte sich der Zauberlehrling vielleicht früher überlegen sollen, auch wenn er möglicherweise hoffen mag, dass ihm seine Rechtsschutzversicherung noch den Instanzenweg spendiert. Statt hier gleich in Aktionismus zu verfallen, hätte man aber evtl. darüber nachdenken können, ob man den Artikel unter dem bisherigen Lemma belässt und den Namen lediglich im Fließtext nennt. Denn im Grunde geht es ja um einen "Fall Krause" und nicht um die "Person Hendricks". Über die lässt sich nämlich außer seiner Prozesshanselei nichts sagen und es fehlen so gut wie alle Angaben, die für einen biographischen Artikel erforderlich wären. Grüße, Stefan64 (Diskussion) 21:33, 17. Jan. 2019 (CET)

Hallo, der Name "Krause" wurde eigentlich nur in den Interviews und unmittelbar darauf folgenden Presseberichten genutzt, ab dem Zeitpunkt, seit dem der Name in der Öffentlichkeit ist, wird in quasi allen Medien der Realname genutzt (anfangs noch in abgekürzter Form H.), weswegen das m.E. auch das geeignete Lemma ist. Allerdings geht es mir zugegebenermaßen nur darum, dass wir vorhandene relevante Informationen wie der Realname auch abbilden, sollte hier eine Art Kompromiss "Realname nur im Fließtext" gefunden werden, wäre das auch okay; die Hauptsache ist, dass der Name im Artikel ist und bleibt. -- MX8 Disk 21:50, 17. Jan. 2019 (CET)
Schön, dass fröhlich weiterverschoben wird, ohne hierauf einzugehen. -- MX8 Disk 22:09, 17. Jan. 2019 (CET)
Nochmal der Hinweis an @Alopetyp: dass hier eine Antwort mehr Sinn machen würde, als weiter EW zu führen. Ich für meinen Teil gehe jetzt schlafen, und hoffe, dass ich morgen Vormittag hier den Versuch einer Kommunikation finde. -- MX8 Disk 22:25, 17. Jan. 2019 (CET)
Ich denke ein Admin sollte schnellstmöglich entscheiden. --Alopetyp (Diskussion) 22:31, 17. Jan. 2019 (CET)
Admins entscheiden aber nicht inhaltlich. Ihr müsst Euch hier einigen. --Gereon K. (Diskussion) 22:43, 17. Jan. 2019 (CET)
Soweit ich sehen kann, steht Alopetyp mit seiner Haltung, weder eine Verschiebung noch eine Nennung des Klarnamens zuzulassen, alleine. Er hat auf die Argumente von MX8 auch nicht mehr inhaltlich, sondern nur mit Reverts geantwortet. --Mussklprozz (Diskussion) 22:56, 17. Jan. 2019 (CET)
Nö, jetzt nicht mehr. Siehe auch Benutzer Diskussion:Cimbail#Admin-Wiederwahlstimmen vom 18. Januar 2018, erster Absatz, und die dort verlinkte Passage in WP:BIO. Eigentlich eindeutig. --  Cimbail (Palaver) 07:15, 18. Jan. 2019 (CET)
Gegen welche Feststellung aus WP:Bio verstößt die Nennung des Klarnamens konkret? --Mussklprozz (Diskussion) 09:24, 18. Jan. 2019 (CET)

Imho können wir mit beiden Lemmata leben. Im Fall der Beibehaltung von „Markus Krause“ sollte der Realname Yannic Hendricks aber als Redirectbegriff gefettet in die Einleitung. fg Agathenon  12:30, 18. Jan. 2019 (CET)

Für eine Verschiebung wäre natürlich nicht WP:BIO einschlägig. Damit muss zwar diskutiert werden, ob der Klarname im Artikel überhaupt genannt werden kann oder nicht. Dann müssen aber die Wikipedia:Namenskonventionen beachtet werden. Demnach muss für den Artikel "die Bezeichnung verwendet werden, die für den im Artikel behandelten Sachverhalt im deutschen Sprachraum am gebräuchlichsten ist". Sollte der Herr unter Pseudonym bekannt, der Klarname aber erst in letzter Zeit genannt worden sein, durfte das bisherige Lemma so lange das richtige sein, bis sich das evt. mal ändert. Der Klarname kann dann ggf. genannt und durch eine Weiterleitung verbunden werden --Superbass (Diskussion) 23:55, 18. Jan. 2019 (CET)

full ack zu Agathenon hier, dass der Name in der vorletzten Version hier zwar genannt, aber irgendwo hinten im Fließtext versteckt wird, ist merkwürdig, sinnvoll wäre eine Einleitung wie Markus Krause ist das Pseudonym des deutschen Abtreibungsgegners und politischen Aktivisten Yannic Hendricks, der... -- MX8 Disk 00:01, 19. Jan. 2019 (CET)
 Info: Hinzu kommt, daß die Bio-Regeln für weniger bekannte Personen nicht mehr anwendbar sind, wenn der Klarname mit Stand von jetzt schon 21.000 Suchtreffer abwirft. Verschieben muß imho nicht sein, Nennung des Namens aber schon. Freundliche Grüße, Agathenon  16:26, 19. Jan. 2019 (CET)
Eine exakte Google-Suche: [1] liefert jedoch nur knapp 3000 Ergebnisse, von denen viele nichts mit der Sache zu tun haben. --Alopetyp (Diskussion) 17:01, 19. Jan. 2019 (CET)
Selbst 3000 Ergebnisse in einem Suchmodus, der Mehrfachnennungen auf Einzelseiten nicht zählt und der ausweislich Linkformat durch eine Toolbar gelaufen ist, deren Programmierung wir nicht kennen, sprechen für größere Bekanntheit. Und schon bei Durchsicht der ersten Seiten ist mühelos erkennbar, daß es sich nahezu durchgängig um „Krause“ handelt. fg Agathenon  17:11, 19. Jan. 2019 (CET)
PS: daß es sich bei deinem Link um das Ergebnis einer individualisierten Suche handelt, ist an der URL-Passage ei=VklDXIKDAYuiwAL9t5XgDg erkennbar, nichts für ungut. Agathenon  17:33, 19. Jan. 2019 (CET)
Bereits wenn ich in dem von Alopetyp oben gebrachten Link zur Googlesuche auf die neunte Seite gehe, ist bei mir Ende Gelände. Ich sehe hier keine tausende Suchergebnisse, nicht mal hundert. --Wibramuc 14:59, 20. Jan. 2019 (CET)
Das ist kein Wunder, weil Alopetyps Link zu einer stark gefilterten Suche führt. Deaktiviert man mit &filter=0 die Unterdrückung ähnlich lautender Treffer, kommt das heraus. fg Agathenon  17:11, 20. Jan. 2019 (CET)
Lediglich ähnlich lautendende Treffer müssen aber nicht zwingend etwas mit dem Thema zu tun haben. Außerdem sind ein überaus großer Teil der Treffer bei dieser Google-Suche Twitterseiten. Dass dort der Name in unzähligen Tweets genannt wird ist aber wohl kaum ein sinnvolles Maß um den Bekanntheitsgrad zu beurteilen. --Alopetyp (Diskussion) 17:22, 20. Jan. 2019 (CET)
Nein? Auf Twitter geht es nur um Namensvettern? – Wichtiger als Twitter sind aber tatsächlich Treffer auf so seriösen und zahlreich besuchten Seiten wie Deutschlandfunk. Das ist definitiv kein Privatblog von „Abtreibungsbefürwortern“, was auch immer das sein soll. Freundliche Grüße, Agathenon  17:27, 20. Jan. 2019 (CET)
Bei den Tweets handelt es sich fast ausschließlich um unbedeutende Meinungskundgaben zu diesem Thema von Privatpersonen. Es sind tatsächlich nur wenige "bekannte Medien" die Seinen Realnamen nennnen. DF, Taz, Buzzfeed, Vice, netzpolitik, die durchaus politisch eher auf Seite der Abtreibungsbefürworter stehen. --Alopetyp (Diskussion) 17:40, 20. Jan. 2019 (CET)

Auf Twitter entfallen gerade mal 1030 Treffer. Das ist es nicht, was den 20.000er-Kohl fett macht. fg Agathenon  17:48, 20. Jan. 2019 (CET)

Aber auch viele der anderen Seiten sind Seiten auf denen wiederum ein Tweet wiedergegeben wird in dem der Klarname genannt wird. Es sind - wie bereits gesagt - nur wenige Online-Medien, nämlich die, die in den Fußnoten [16][34][1][35][36][37] genannt werden, die den Realnamen nennen, diese Medien nennen diesen Namen natürlich auch auf ihren Accounts in Facebook oder Twitter, sodass sich dieser dort verbreit. Dennoch sind diese Medien, also vor allem Buzzfeed, Taz, Vice, netzpolitik, lto doch sehr wenige, wenn man bedenkt, dass fast alle deutsche Medien, also insgesamt wohl mehrere hundert Verschiede über die aktuelle politische Diskussion bereichten, darunter aber wohl nur ca. fünf den Realnamen nennen. --Alopetyp (Diskussion) 17:59, 20. Jan. 2019 (CET)
Du sagst es: viele Seiten. Das ist mit wenig bekannt inkompatibel und, wie aus dem Urteil hervorgeht, der Grund für Yannic Hendricks’ haushohe Niederlage vor Gericht. Agathenon  18:27, 20. Jan. 2019 (CET)
Viele Seiten Basis auf das selbe Posting beruhen. Für Namensnennungen sind zum großen Teil erst. Nach dem Urteil erfolgt. Sie können also keine Rolle bei Urteilsfindung gespielt haben.--Alopetyp (Diskussion) 18:48, 20. Jan. 2019 (CET)
Geht das auch in verständlichen Sätzen? fg Agathenon  19:28, 20. Jan. 2019 (CET)

"Imho können wir mit beiden Lemmata leben. Im Fall der Beibehaltung von „Markus Krause“ sollte der Realname Yannic Hendricks aber als Redirectbegriff gefettet in die Einleitung." schrieb Agathenon weiter oben. Dem ist nichts hinzuzufügen, die Frage ist nur, wer von uns nun auf die Version von Juliana, 05:06 Uhr, zurücksetzt. Grüße, --Bellini 20:16, 20. Jan. 2019 (CET)

+1. Selbst kann ich es nicht tun, da a) der Vorschlag von mir stammt und ich b) Alopetyp eben wegen seines erneuten Editwars auf VM gemeldet habe, mithin bin ich „doppelt befangen“. Schönen Abend wünscht Agathenon  20:25, 20. Jan. 2019 (CET)
Weiteres Schlaglicht zum Thema Bekanntheit: Alle gegenwärtigen Newstreffer zum Suchbegriff 219a handeln von Yannic Hendricks. Siehe dort. Es bedarf schon einer erheblichen Bedeutung, sämtliche anderen Treffer zu einem so heiß diskutierten Thema (einschließlich der gesamten politischen Debatte darüber) aus GoogleNews zu verdrängen. Nein, die Regeln für „wenig bekannte Personen“ sind definitiv nicht mehr anwendbar. Gruß Agathenon  13:38, 21. Jan. 2019 (CET)
Das ist heute bereits nicht mehr so: [2]. Spricht für die extreme Kurzlebigkeit der "Relevanz". --Alopetyp (Diskussion) 18:21, 22. Jan. 2019 (CET)

Es spricht dafür, daß du uns hier eine weitere personalisierte Suche mit beliebig einstellbaren Resultaten unterjubelst. Wir alle können das am Format des Links (mit typischen Passagen wie ved=0ahUKEwiW7Kr88oHgAhUFZFAKHUKyAmEQ_AUIDigB in der URL) erkennen. Darüber hinaus ist das eine Suche nach 219a und keine Newssuche nach Yannic Hendricks. So dämlich, daß wir darauf hereinfielen, sind wir hier nicht. Außerdem wurde bereits administrativ entschieden, siehe unten. fg Agathenon  20:52, 22. Jan. 2019 (CET)

PS: die unmanipulierte Suche nach Yannick Hendricks (ohne individuelle URL-Abschnitte) wirft heute sogar schon 24.500 Treffer ab. Beweist nicht nur hohe, sondern auch weiterhin steigende Bekanntheit. SCNR, Agathenon  21:05, 22. Jan. 2019 (CET)

Ja, Du sprachst doch auch explizit von "Alle[n] gegenwärtigen Newstreffer zum Suchbegriff 219a". --Alopetyp (Diskussion) 14:19, 24. Jan. 2019 (CET)
Natürlich, und zwar ohne Resultate auszufiltern. – Auf der reichweitenstärksten Nachrichten-Website Deutschlands wird ebenfalls mit dem echten Namen berichtet, und das ist weder ein Miniblog noch eine Website von „Abtreibungsbefürwortern“. Siehe dort. fg Agathenon  15:19, 24. Jan. 2019 (CET)
Damit ist aber deine Aussage ale gegenwärtigen Newstreffer zum Suchbegriff 219a beträfen würden von dem Anzeigenersatter handel nicht mehr aktuell. --Alopetyp (Diskussion) 16:46, 24. Jan. 2019 (CET)

Ja, es gibt mittlerweile neuere Meldungen, was auch kein Wunder ist. Spielt aber keine Rolle, weil die WP nicht der aktuellen Berichterstattung dient, Relevanz nicht verjährt und die Nennung des Klarnamens schon vor einigen Tagen beschlossen wurde. Die Suchtreffer dienten dem Beweis der Bekanntheit, nicht dem der Relevanz, der bereits in der LD geführt wurde. Damit für mich erledigt. Schönen Abend wünscht Agathenon  18:27, 24. Jan. 2019 (CET)

Sollten wir jetzt nicht mal langsam auf Yannic Hendricks verschieben? Seit dem letzten Monat ist viel passiert und die Medienlandschaft hat nochmal über Hendricks berichtet, so gut wie immer kam sein echter Name vor. Die Welt [3] erwähnte z.B. gar nicht mehr den Namen Krause. Unten wird nicht über das Plakat, auf dem Krause zusehen ist, diskutiert – sondern über Hendricks. --Paul Ewe20:38, 13. Feb. 2019 (CET)

Achja: Hier kam irgendwann auch mal das Argument, dass wir den Rechtsstreit über seinen Namen abwarten sollten. Neues Deutschland schreibt: „Gegen die Nennung seines Namens hatte er geklagt und verloren.“[4] Damit sollten jetzt hoffentlich alle Gegenargumente entkräftet sein. Liebe Grüße Paul Ewe20:44, 13. Feb. 2019 (CET)
@Paul Ewe: +1. Mittlerweile muß ich die früher noch abgelehnte Verschiebung von Markus Krause nach Yannic Hendricks befürworten, und zwar aus Gründen der jetzt größeren Häufigkeit des Realnamens. Siehe auch Die Welt, die sich gar nicht mehr mit der Krauserei aufhält und nur noch richtigerweise Hendricks schreibt, Link zwei drüber. Sucht man beide Begriffe in Verbindung mit 219a, um die Namensvettern auszuschließen, resultieren 2220 Treffer für Hendricks und nur 1910 Treffer für Krause. Meines Erachtens sollten Redirect und Artikel die Plätze tauschen, der Artikel sollte weiter den Real- und Decknamen enthalten, damit beide Quellensorten verständlich bleiben. Eilt m.E. noch nicht, sollte aber hier geklärt und nicht per Editwar entschieden werden. Meinungen dazu? fg @ alle, Agathenon  21:01, 14. Feb. 2019 (CET)
+1 --2A02:8109:92C0:EB4:B82A:262B:E99:B2C5 23:38, 14. Feb. 2019 (CET)
Wurde verschoben. LG Paul Ewe23:06, 20. Feb. 2019 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Paul Ewe23:06, 20. Feb. 2019 (CET)

Markus Krause wird nicht mehr verwendet

Es ist enzyklopädisch sinnvoll, den Artikel auf den Realnamen zurückzuschieben, da der Name "Markus Krause" nicht mehr verwendet wird. --Juliana Meldestelle 20:29, 16. Feb. 2019 (CET)

Zustimmung, unter #Verschiebung hatte ich das vor wenigen Tagen bereits angeregt und begründet. fg Agathenon  14:34, 17. Feb. 2019 (CET)
siehe --Juliana Meldestelle 16:00, 17. Feb. 2019 (CET)
gut so! --Bellini 16:12, 17. Feb. 2019 (CET)

Ich habe aus dem diesbezüglichen Schnelllöschantrag, der stundenlang in der Luft hing, einen normalen Löschantrag gemacht. Ich verstehe Euer Anliegen und hoffe auf Euer Verständnis. --Mussklprozz (Diskussion) 20:46, 17. Feb. 2019 (CET)

Wurde verschoben. LG Paul Ewe23:06, 20. Feb. 2019 (CET)
 Info: Text und hierher verlinkende Artikel wurden soeben angepaßt. fg Agathenon  13:13, 21. Feb. 2019 (CET)
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Müsste nicht wenigstens im Artikel erklärt werden, wann und wie das Pseudonym genutzt wurde? Momentan ist die einzige Erwähnung ganz am Anfang bei den Lebensdaten - ohne jeden Kontext. --Tamarin (Diskussion) 15:23, 24. Feb. 2019 (CET)

Sehe ich auch so, hab es zum Beginn des ersten Abschnitts eingeschoben. --KorrekTOM (Diskussion) 17:32, 24. Feb. 2019 (CET)

Rechtschreibfehler

Im Böhmermann-Zitat befindet sich ein Schreibfehler ("Strafzeige") der korrekt mitzitiert wird. Bestehen Bedenken, dort während der Schreibsperre ein [sic] einzufügen? --Superbass (Diskussion) 00:29, 19. Jan. 2019 (CET)

Bitte tu das, sonst denken die Leser, das sei unser Schreibfehler. Ein gewisses Renomée haben wir ja nun doch. --Bellini 11:19, 19. Jan. 2019 (CET)
Bitte das missverständliche Wort "Spiegelpunkt", laut Google eher math. Bezug, durch Spiegelstrich o.ä. ersetzen. Danke, --Bellini 11:37, 19. Jan. 2019 (CET)

Bei der indirekten Rede fehlt zu häufig der Konjunktiv I. -- Tischgenosse (Diskussion) 12:17, 19. Jan. 2019 (CET)

Keine Bedenken. fg Agathenon  15:54, 19. Jan. 2019 (CET)

Der Zweck der Artikelsperrung ist, den Inhalt vom Wesensgehalt gegen Änderungen zu schützen. Darunter fallen mE Tippfehler eben gerade nicht. Ich denke, dass hier Konsens besteht, derartige Fehler ohne weitere Rücksprache/Ankündigung zu korrigieren. -- Wo st 01 (Sprich mit mir) 16:07, 19. Jan. 2019 (CET)

  • Danke für die Rückmeldungen. Den Spiegelstrich und [sic] habe ich schonmal bearbeitet, der Konjunktiv sollte m.E. noch warten bis nach der Sperre, da das mehr als eine Kleinigkeit ist. --Superbass (Diskussion) 17:07, 19. Jan. 2019 (CET)

Ich hoffe, dass sich niemand von denen, die über die Sperre erhaben sind, dagegen sperrt, aus dem (unangebrachten) Relativsatz in „Bis 2017 konnten betroffene Ärzte Rechtsstreite in der Regel verhindern, in dem sie die Informationen von ihrer Webseite entfernten.“ einen (hier angebrachten) Modalsatz zu machen: „Bis 2017 konnten betroffene Ärzte Rechtsstreite in der Regel verhindern, indem sie die Informationen von ihrer Webseite entfernten.“ --Johanna Web (Diskussion) 07:29, 15. Feb. 2019 (CET)

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Löschdiskussion

Da "Krause" mit seinen Klagen eine nationale Bewegung (Hashtag #wegmit219a, Demonstrationen) ausgelöst hat, sowie eine aktuell noch laufende politische Diskussion, die zu Bundestagsdebatten führte und höchstwahrscheinlich in einer zukünftigen Gesetzesänderung resultieren wird (Pro 219a: AFD + CDU / Contra 219a: SPD, Grüne, Linke, FDP), ist ein Eintrag über ihn auf wikipedia aus feministischer, historischer, medialer sowie juristischer Sicht absolut relevant, egal welche Beweggründe er hat (Mission, Hobby etc.).

Zustimmung, behalten!. --Jeb (Diskussion) 11:25, 7. Nov. 2018 (CET)
Ditto - es ist ein langfristig relevantes Thema -snapsi (Diskussion) 22:36, 7. Nov. 2018 (CET)

Hier falsch - die LD ist woanders. --Eingangskontrolle (Diskussion) 12:46, 7. Nov. 2018 (CET)

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Hang der Deutschen zur doppelten Abstraktion

Der Artikel geht um den Mann, der Abtreibungsgegner ist, nicht um sein Pseudonym. Daher habe ich von Markus Krause ist das Pseudonym eines deutschen Abtreibungsgegners und politischen Aktivisten Yannic Hendricks. auf die jetzige Version gesetzt, so ist das üblich hier. Der Einleitungssatz war so etwas absurd. Ach ja: Hang der Deutschen zur doppelten Abstraktion. Grüße auch sicherlich von Philip K. Dick. MfG --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 21:53, 20. Jan. 2019 (CET)

Nachtrag: besonders seltsam war, dass bis zu meinen Änderungen auch die Kategorie:Pseudonym gefehlt hat... :D --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 21:54, 20. Jan. 2019 (CET)
Nachtrag 2.0: @Graphikus: Bitte im Einleitungssatz trotz Vollsperre von politischen Aktivist auf politischer Aktivist ändern. Ist mir entgangen. MfG --Informationswiedergutmachung (Diskussion) 21:56, 20. Jan. 2019 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Paul Ewe16:58, 5. Mär. 2019 (CET)

Foto des Plakates an der roten Flora

Wegen des Plakates wurde Strafanzeige erstattet vgl. [5]. Hier liegt sicherlich ein Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild des Abgebildeten vor. --Alopetyp (Diskussion) 14:05, 13. Feb. 2019 (CET)

Bitte den Artikel Panoramafreiheit versuchen verstehend zu lesen. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 15:23, 13. Feb. 2019 (CET)
 Info: Löschdiskussion zur Bilddatei. Zu diesem Aspekt des Artikels habe ich keine Meinung. fg Agathenon  16:46, 13. Feb. 2019 (CET)
Panoramafreiheit hat was mit Urheberrechten aber nichts mit Persönlichkeitsrechten zu tun. Wenn also das Plakat diese verletzten sollte (keine Ahnung ob tatsächlich), dann sollte man zumindest drüber nachdenken, ob auch eine Abbildung des Plakates in einem relativ bekannten und recht häufig aufgerufenen Internetlexikon eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte darstellt. Denn ob der gute Mann tatsächlich mit seinem Gesicht in der Öffentlichkeit bekannt ist, möchte eher bezweifeln, was ihn also vll. mit seinem Namen und seinem Tun relevant für die WP macht, aber eher weniger mit seinem Gesicht. Gruß Finanzer (Diskussion) 17:36, 13. Feb. 2019 (CET)
Ist bekannt. fg Agathenon  17:52, 13. Feb. 2019 (CET)
Aber nicht in diesem Zusammenhang. Und unabhängig davon ist eine Verlertzung des Rechts am eigenen Bild nicht gerechtfertigt nur weil der betroffene ein Foto wie hier in der WAZ veröffentlich hat. Denn damit hat ja nur in eben diese VEröffentlichung zugestimmt aber nicht in die hier gegebene Veröffentlichung an der roten Flora und in diesem Artikel.--Alopetyp (Diskussion) 18:27, 13. Feb. 2019 (CET)
 Info: Unverpixelt bei Neues Deutschland [6]. Auch bereits verklagt? Stefan64 (Diskussion) 18:40, 13. Feb. 2019 (CET)
Das Problem besteht eher darin, dass das Plakat wahrscheinlich nicht dauerhaft angebracht ist und ein Upload unter freier Lizenz deswegen nicht möglich ist, ohne die Rechte des Urhebers zu verletzen. Gruß --Parvolus   18:49, 13. Feb. 2019 (CET)
Auch wenn es im Neuen Deutschland unverpixelt steht heißt es nicht dass es rechtmäßg ist. --Alopetyp (Diskussion) 19:07, 13. Feb. 2019 (CET)
Parvolus hat es erkannt. Das Plakat ist von der Kunstfreiheit gedeckt, durch die breite und zeitüberdauernde Berichterstattung (zuletzt ND) kann Hendricks sich auch nicht mehr wirklich auf das Persönlichkeitsrecht berufen. Problematisch könnte jedoch sein, dass der Künstler weiterhin die Rechte an seinem Werk hat und diese nicht in Vereinbarung mit den Lizenzbestimmungen der Wikipedia stehen. Aber das wäre mal eine Frage für einen Juristen. --Paul Ewe20:15, 13. Feb. 2019 (CET)
Die Kunstfreiheit gilt nicht absolut, sie schlägt nicht a priori die Persönlichkeitsrechte, und schon gar nicht berechtigt sie zum Anprangern. Wir kritisieren zu Recht die BILD, weil sie Leute bloßstellt. Das hier ist um keinen Deut besser. --Mussklprozz (Diskussion) 21:03, 13. Feb. 2019 (CET)

So sehr ich die Nennung des Klarnamens befürworte, so übel finde ich dieses Plakat. Das ist ein Pranger der übelsten Sorte. --Mussklprozz (Diskussion) 20:38, 13. Feb. 2019 (CET)

Kann ich verstehen. Aber mMn gehört es zu den Wikipedia:Grundprinzipien, dass wir ebendiesen Pranger zeigen, solange Gegner der Darstellung des Plakats das tolerieren (Nicht unterstützen!) können. --Paul Ewe21:01, 13. Feb. 2019 (CET)
Es geht nicht um das Persönlichkeitsrechts "Krauses", sondern um dessen Recht am eigenen Bild nach dem Kunsturheberrechtsgesetzes. Es gehört m. E. nicht zu den Grundprinizipen an einem solchen Pranger mitzuwirken, in dem man den Pranger durch dieses Plakat digital im Netz verbreitet. --Alopetyp (Diskussion) 21:29, 13. Feb. 2019 (CET)
Und im Übrigen kann man dieses Pranger, selbst wenn man ihn für erwähneswert hält, auch mittels einen verpixeltes Foto des Plakates zeigen, so wie es auch das Hambuger Abendblatt tut: [7].
Ich würde mich auf § 23 Abs. 1 KunsturhG zurückziehen: "Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte". Dieses Bild ist m.E. ganz klar ein "Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte". --Reinhard Kraasch (Diskussion) 22:11, 13. Feb. 2019 (CET)
Dann ließ Dir bitte Mal durch wer eine Person der Zeitgeschichte ist. --Alopetyp (Diskussion) 22:28, 13. Feb. 2019 (CET)
Im KunsturhG steht nichts von "Person der Zeitgeschichte", dort heißt es "Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte", das ist etwas anderes. --Reinhard Kraasch (Diskussion) 10:28, 14. Feb. 2019 (CET)

Das Bild auf Commons könnte ich verpixeln. Grüße, --Bellini 23:47, 13. Feb. 2019 (CET) Geschehen, s.o. --Bellini 22:21, 18. Feb. 2019 (CET) Der Autor des Bildes hat allerdings zurückgesetzt. Sehr euch die zweite Version des Bildes auf Commons an. Grüße, --Bellini 03:39, 19. Feb. 2019 (CET)

Ein "Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte" liegt hier gewiss nicht vor, das Plakat ist ja, wie bereiits erwähnt noch nicht einmal ein dauerhaftes "Kunsterwerk". Verpixeln wäre eine Idee, so wie es auch das Hamburger Abendblatt getan hat und zwar sicherlichnocht grundlos, sondern nach Rücksprache mit Juristen. --Alopetyp (Diskussion) 11:15, 14. Feb. 2019 (CET)
Die Hamburger Abendpost hat das Bild mittlerweile verpixelt. Es gibt keinen Grund hier eine Person der nicht „Nicht-Zeitgeschichte“ öffentlich zur Schau zu stellen. Für mich hat das mittlerweile die Dimension einer „Menschenjagd“; auch wenn ich die Aktionen der fraglichen Person nicht billige, gibt es keinen Grund, in der WP (oder auch in der Öffentlichkeit) gegen deren Persönlichkeitsrechte zu verstoßen. --Horst Gräbner (Diskussion) 11:42, 14. Feb. 2019 (CET)

Wir haben hier kein Foto, sondern eine stilisierte Darstellung einer Person, eingebettet in ein Plakat eines unbekannten "Künstlers"(ist das ->schützenswerte<- Kunst [Schöpfungshöhe]?), diese widerum eingebettet in eine Panorama-Aufnahme, zu der es auch wieder eigene Bestimmungen gibt. Welche davon haben jetzt Priorität über welche anderen Bestimmungen? --2A02:8109:92C0:EB4:B82A:262B:E99:B2C5 23:25, 14. Feb. 2019 (CET)

Schöpfungshöhe ist m.E. definitiv vorhanden, über die Prioritäten könnte man bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht streiten, wenn man wollte. Weiterhin ohne Meinung grüßt Agathenon  16:49, 15. Feb. 2019 (CET)

Ich sehe kein Foto, sondern eine s/w-Bild, das ist kein Foto. Nicht mal Graustufe... -- schmitty 12:49, 19. Feb. 2019 (CET)

 
Reicht das? --Bellini 08:39, 25. Feb. 2019 (CET)

Bitte das Bild nicht einfach ohne Diskussion entfernen. Ich hatte eine verpixelte Version angefertigt und jetzt diese eingesetzt. --Bellini 18:10, 28. Feb. 2019 (CET)

Dürfen wir hier selber überhaupt solche Bildbearbeitung betreiben? Im Artikel wird beim Bild jetzt auch nicht darauf hingewiesen, daß das reale Plakat nicht so (verpixelt) aussieht.
Wie ich weiter oben schon angesprochen habe, sollten wir erst mal das Verhältnis der rechtl. Bestimmungen zueinander, für stilisierte Abbildungen, also künstlerische (verfremdete) Darstellungen; im Kontext eines Plakates mit zusätzl. Text; im Kontext eines Fotos des Ganzen (Panoramafreiheit) diskutieren, bevor wir hier vorschnell in Aktionismus verfallen und evtl. selber rechtl. problemantische Sachen machen. Das Foto muß ja nicht sofort in den Artikel, ein paar Tage Zeit hat das schon. --109.41.3.198 23:07, 1. Mär. 2019 (CET)
Natürlich dürfen wir Bildbearbeitung betreiben. Wer soll uns das verbieten? Die Lizenzen der Bilder auf Commons geben ja genau das her. Den angeregten Vermerk im Artikel habe ich hinzugefügt. Komplizierte Diskussionen halte ich hier für überflüssig. Die Löschdiskussion zum Original findet dort statt: [8]. Du kannst dich ja dort einbringen, wenn du möchtest. Grüße, --Bellini 18:36, 15. Mär. 2019 (CET)
Ein Porträtfofo, wie in den meisten Personenartikeln, wäre natürlich besser. --Bellini 18:36, 15. Mär. 2019 (CET)
Trotzdem ist die Frage bisher nicht geklärt, welches Recht hier letztendlich entscheidend ist:
  • s/w Grafik
  • in Plakat
  • in Panoramaaufnahme
Was wird auf dem Bild dargestellt?
  • eine Straßenscene mit einem Plakat an zentraler Position?
  • ein Plakat, komponiert aus Text, und einer s/w Grafik?
  • eine stilisierte, abstrakte Darstellung von Hendricks (die ehr künstlerischer, oder ehr abbildender Natur ist)?
Wieviel "Hendricks" steckt da anteilig noch drin, und wieviel "Kunst", oder "Panorama"?
Ich würde (als Laie) denken, daß das zwar eine Panoramaaufnahme ist, es aber letztlich eigentlich um das Plakat und dessen Aussage geht, und der angedeutete (nicht "abgebildete") Hendricks da nur illustrierendes Beiwerk ist. Zentral sind die Aussagen auf dem Plakat. --109.41.3.216 00:31, 4. Apr. 2019 (CEST)
 Info: Habe auf der Commons-LD über die vom LG Hamburg festgestellte Rechtmäßigkeit der unverpixelten Bildpublikation hingewiesen, vielleicht möchte sich noch jemand dort zur Schließungsempfehlung äußern? Die Begründung von Alopetyps Löschantrags copyvio| probalbly punishable content ist ja jetzt entfallen. fg Agathenon  17:00, 30. Apr. 2019 (CEST)

Die Löschdiskussion auf Commons wurde mit einer Behalten-Entscheidung beendet, weshalb wir imho auch hier schließen können. Wer weiteren Diskussionsbedarf sieht, kann diesen Beitrag jederzeit entfernen und die Diskussion fortsetzen. Freundliche Grüße und besten Dank für die Beiträge! :Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Agathenon  13:37, 8. Jul. 2019 (CEST)

Sachartikel statt Bio-Artikel

Wie ich vorher und schon mehrmals auf der LD geschrieben habe, ist die Person Krause nicht als Biografie relevant, zumindest zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Was hingegen relevant ist ist die Debatte, die er mitausgelöst hat. Dies gehört dann in einen Sachartikel, wie z. B. Abtreibung oder ähnliches. Dort aber viel kürzer, die jetzige Darstellung ist für die Sache zu umfangreich. --KurtR (Diskussion) 21:50, 9. Nov. 2018 (CET)

Genauer gehört die Debatte in den Artikel Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft. --KurtR (Diskussion) 21:10, 10. Nov. 2018 (CET)

Das ist Unfug, der Mann hat in diversen Medien Interviews gegeben und sich damit selbst als Person in die Öffentlichkeit gegeben. Damit ist sein unstrittig relevantes Handeln auch mit seiner Person und auch mit seinem Realnamen verbunden. Der genannte Artikel behandelt den anderen Aspekt, nämlich die juristische Sicht und die Geschichte. Ganz sicher machen wir an dieser Stelle keine zweite Löschdiskussion auf. Wenn der Artikel belibt (wonach es stark aussieht), wird er nicht anschliessend per Verschiebung in den anderen Artikel gelöscht. Flossenträger 07:06, 12. Nov. 2018 (CET)
Außerdem steht jedem frei, „Krause“ mit Relevanzbeleg zusätzlich in den Sachartikeln Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft und/oder Schwangerschaftsabbruch einzutragen, meinetwegen sogar in Pro Familia (Deutschland), deshalb muß er hier nicht verschwinden. In diesem Fall müßten dort imho aber auch Klaus Günter Annen und Martin Humer eingetragen werden, die sind/waren für vergleichbaren Anzeigenaktionismus weit bekannter als Y.H. (dem ich die Relevanz für einen eigenen Artikel nicht abspreche). fg Agathenon  13:58, 13. Nov. 2018 (CET)

Gem. Löschdiskussion sieht es danach aus, dass man Krause als Pseudonym relevant findet. Wie bereits bekannt, ist Krause nie unter seinem Realnamen an die Öffentlichkeit getreten, auch ist juristisch bisher nichts entschieden. Unabhängig von der juristischen Seite, gilt auch WP:BIO besonders bei weniger bekannten Person, was er eindeutig ist, man weiss über die reale Person sehr wenig, wie man auch im Artikel hier sieht. Es gilt Wikipedia:Artikel_über_lebende_Personen#Weniger_bekannte_Personen. Es ist sehr fraglich, ob eine Namensnennung je gerechtfertigt sein wird. Aber das ist kein Thema, was jetzt zu besprechen ist, es wird sich zeigen, wie sich das Ganze entwickeln wird und soll dann beurteilt werden. --KurtR (Diskussion) 20:44, 13. Nov. 2018 (CET)

 Info: In der Löschdiskussion wurde bereits auf Behalten entschieden, auch zum Klarnamen liegt eine administrative Entscheidung vor. – Außerdem geht es in diesem Abschnitt um die Art des Artikels, der Klarname wurde im Abschnitt oberhalb behandelt. Freundliche Grüße, Agathenon  15:09, 14. Nov. 2018 (CET)

Name

Ich halte es wie bereits auf der LD erwähnt für sinnvoll auch seinen Klarnamen zu erwähnen. Immerhin wird der in der bundesweiten Berichterstattung verwendet. -- Dr.üsenfieber (Diskussion) 13:44, 7. Nov. 2018 (CET)

Sehe ich genauso. Das ist eine Person_des_öffentlichen_Lebens, will es auch sein. Da hätte er weniger Fernsehinterviews geben sollen in denen er sich als Reallife-Troll feiert. --Chfreund (Diskussion) 15:53, 7. Nov. 2018 (CET)

Die Interviews hat er bewusst unter eines Pseudonym gegeben --Alopetyp (Diskussion) 22:44, 7. Nov. 2018 (CET)
Verklagt hat er unter seinem Realnamen, weil das mit Pseudonym nicht geht. --87.162.164.46 04:19, 8. Nov. 2018 (CET)
Alopetyp (Diskussion) 10:27, 8. Nov. 2018 (CET) Die Klage ist aber nicht öffentlich.
"Krause" hat nicht geklagt, er hat eine Strafanzeige erstattet. Und das kann man sogar anonym. Er hat dies allerdings nicht gemacht. Folglich musste er bei der Vielzahl von Anzeigen damit rechnen, dass sei Name irgendwann publik wird. -- Wo st 01 (Sprich mit mir) 13:49, 8. Nov. 2018 (CET)
Man kann Strafanzeigen grundsätzlich nicht anonym ersatten! Ein Zeuge ist zur vollständigen und Wahrheitsgemßen Angabe seiner Personilien verpflichtet. Bei den Online-Formularen der Landespolizei sind die entsprechenden Felder Pflichtfelder. Auch nbei einer Anziege auf eoner Polizeiache muss man seinen Personalausweis vorzeigen, die Persnonalin werden in die Ermtittlungsakte aufgenommen. --Alopetyp (Diskussion) 15:58, 8. Nov. 2018 (CET)
Bitte Wikipedia:Artikel_über_lebende_Personen#Weniger_bekannte_Personen beachten. --KurtR (Diskussion) 20:33, 8. Nov. 2018 (CET)
Kurzer juristischer Hinweis: Eine Strafanzeige ist die bloße Mitteilung eines vom Mitteilenden als strafrechtlich relevant angesehenen Sachverhalts an eine Ermittlungsbehörde (üblicherweise Polizei, gelegentlich Staatsanwaltschaft). Selbstverständlich kann man eine Anzeige auch anonym erstatten - auf der Wache werden die Polizisten nach dem Personalausweis fragen, weil der Anzeigende für die Ermittlungen u.U. hilfreich sein könnte und nicht zuletzt auch um den Anzeigenden im Falle einer Falschanzeige selbst zur Verantwortung zu ziehen. Allerdings ist eine Anzeige per anonymem Brief genauso "gültig". Ein Anzeigender ist außerdem gar nicht zwangsläufig Zeuge. Allerdings hat H. von dieser Möglichkeit anscheinend nicht gebrauch gemacht. Hier halte ich die Namensnennung an sich für durchaus gerechtfertigt, allerdings nicht mit Blick auf irgendwelche Ausführungen zu anonymen Anzeigen, sondern einfach aufgrund der Verbreitung des Namens im Netz. Mit Blick auf die Abmahnung von H. an die Pro-Familia-Vorsitzende ein typischer Fall des Streisand-Effekts, den wir nicht ignorieren müssen. -- Milad A380 Disku +/- 21:47, 8. Nov. 2018 (CET)
Wikipedia stützt sich auf reputable Belege WP:Q. Realnamens-Geraune in Sozialen Netzwerken gehört nicht dazu. Die allermeisten Medien verzichten bewusst auf den Realnamen. Wir helfen sicher nicht aktiv mit, Streisandeffekte zu fördern, wenn der Realname von verantwortungsvollen Medien bewusst nicht genannt wird. Lies bitte auch Wikipedia:Artikel_über_lebende_Personen#Weniger_bekannte_Personen. --KurtR (Diskussion) 22:03, 8. Nov. 2018 (CET)
Eine anonymes Schreibes an die Polizei ist keine Strafanzeige im rechtlichen Sinne. Die Polizei ist allerdings auch verpflichtet anonymen Schreiben nachzugehend, wenn sich daaus ein konkreter Tatverdacht auf eine strafbare Handlung ergeben könnte. In den meisten Fälle wird anonyme Schreiben von der Polizei nicht bearbeitet. Abgesehen davon wäre es bei einem solchen anonymen Schreiben nicht möglich Beschwerde gegen die entschedung der Staatsanwaltscaft das VErfahren einzustellen einzulegen. Genau dies war aber bei dem Strafverfahren gegen Kristia Häönel der Fall. Es nach der Beschwerde "Krauses" wurden die Ermuttlungen wieder aufgenommen. Hätte er lediglch ein anonymes Schreiben statt einer STrafazeige unter Angabe seiner Personiel aufgesetzt hätte ihn die Staatsanwaltschaft Gießen nicht anschreiben könnn, sodass er keine Möglichkeit gehabt hätte gegen deren Entscheidung vorzugehen. Dann wäre es also nie zu dem Prozess gegen Kristina Hänel und somit auch nicht zu der gegenwärtigen politischen Diskusiion gekommen.Außerdem ist dieser Artikel bei Wikiepdia er erschnienen nachdem Buzzfeed bewusst seinen Namen geannt hat. Das ist aber kein Grund für Wikiepdia dies auch zu tun. Buzzfeed ist definitiv auf Seite der Abtreibunsgrechtbefürwortern und somit keine neutrale Quelle für die Rechtäßigkeit der Namensnennung.Wikipedia muss aber neutral bleiben. Deshalb sollte hier mit der Namensnennung zumindest bis zu der noch austehenden gerichtlichen Klärung dieser Frage gewartet werden. --Alopetyp (Diskussion) 23:15, 8. Nov. 2018 (CET)
@Alopetyp: Wie kommst du denn zu dieser Annahme: "In den meisten Fälle wird anonyme Schreiben von der Polizei nicht bearbeitet." Mit Verlaub, aber das ist Bullshit. Polizei und Staatsanwaltschaft sind von Amts wegen dazu verpflichtet, dem in der Anzeige genannten Sachverhalt nachzugehen (Offizialmaxime). Das hat erst einmal nichts damit zu tun, wie die Erfolgsaussichten sind. Alles andere wäre Verfolgungsvereitelung durch Unterlassen von Strafverfolgungsmaßnahmen und das ist sogar strafbar. -- Wo st 01 (Sprich mit mir) 09:43, 9. Nov. 2018 (CET)
Da die Anonymität eines Schreibens zu Zweifeln an der Richtigkeit führt besteht bereits schon deshalb kein hinreichender Tatverdacht. Weshalb sind die Felder zu den Personalien in den Online-Wache Pflichtfelder? --Alopetyp (Diskussion) 18:12, 9. Nov. 2018 (CET)
Auch eine Aussage vor Gericht kann inhaltlich zweifelhaft sein. Eine Strafanzeige ist juristisch nur nach §158 StPO normiert, wo keine Anforderungen an Namensnennung des Absenders gestellt werden. Die Pflichtfelder bei der Online-Wache sind als Hemmschwelle gegen Spam und Unsinns-Anzeigen zu sehen. Dass eine anonyme Anzeige u.U. als "weniger glaubwürdig" angesehen wird, mag in der Praxis vorkommen, wenn die Beweislage nicht offensichtlich ist - hier ist aber genau das der Fall, schließlich hat auch die Polizei Internet und kann einfach nachsehen, ob sich auf der Website von Ärztinnen und Ärzten Informationen befinden, deren Bereitstellung gegen §219a StGB verstößt. Und wenn das der Fall ist, wird so oder so von Amts wegen ermittelt. -- Milad A380 Disku +/- 19:23, 9. Nov. 2018 (CET)
Die Nichtangabe der Personalien wäre eine Ordnungswidrigkeit gemaß Paragraph 111 OwIG. Denn man würde dann gegenüber der zuständigen Behörde die Angabe Dr Personalien verweigert.--Alopetyp (Diskussion) 20:24, 9. Nov. 2018 (CET)
Außerdem wäre es bei einer anonymen Mitteilung nicht möglich die Entscheidung der Staatsanwaltschaft anzufechten. So war es jedoch in diesem Fall. Erst nach der Dienstaufsichtsbeschwerde wurde das Ermittlungsverfahren wieder aufgenommen. Eine anonyme Mitteilung hätte also zur Einstellung des Verfahrens gegen Kristina Hänel geführt, sodass dann die aktuelle politische Debatte geführt. --Alopetyp (Diskussion) 20:29, 9. Nov. 2018 (CET)
Als Anzeigenerstatter hat mal idR kein Auskunftsrecht und (außer man ist Opfer) auch kein Recht, die Entscheidung der StA anzufechten. H. hat die Dienstaufsicht bemüht. Dies ist eben gerade nicht in der StPO geregelt. Damit vergleichst du Äpfel mit Birnen. -- Wo st 01 (Sprich mit mir) 21:48, 9. Nov. 2018 (CET)
Richtig. Zudem noch die Klarstellung: §111 OWiG ist hier nicht einschlägig, um Personalien verweigern zu können, muss der Verweigernde zuerst aufgefordert werden, Personalien anzugeben, was hier nicht der Fall ist. Es besteht keine Pflicht, Personalien proaktiv anzugeben. -- Milad A380 Disku +/- 22:06, 9. Nov. 2018 (CET)
Damit Krause die Dienstaufsicht bemühen könnte, musste er aber zuvor von der Staatsanwaltschaft in Kenntnis gesetzt werden, dass sie das Verfahren eingestellt hat. Bei einer anonymen Strafsanzeige hätte Krause also nicht die Möglichkeit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gehabt.--Alopetyp (Diskussion) 22:47, 9. Nov. 2018 (CET)
Bei einer Onlineanzeige wird der Anzeigenerstatter natürlich aufgefordert seine Personalien anzugeben, nämlich durch ausfüllen der einschlägigen Felder des Online-Formulares. --Alopetyp (Diskussion) 22:47, 9. Nov. 2018 (CET)
Zum hundertsten Mal: Um die Online-Anzeige einiger Landespolizeien geht es bei der Möglichkeit der anonymen Anzeige bspw. per Brief ja gerade nicht. Wir drehen uns im Kreis. Du wiederholst immer die gleichen, längst entkäfteten "Argumente". Ernsthaft? -- Milad A380 Disku +/- 12:11, 10. Nov. 2018 (CET)
Alopetyp, du liegst zweifelsfrei falsch - bspw. kann man selbst bei der Onlinewache Niedersachsen Anzeigen anonym aufgeben, die Angaben zu Personalien sind dort keine Pflichtfelder.--Nothere 10:35, 15. Nov. 2018 (CET)
Siehe: ww.saarland.de/dokumente/dienststelle_staatsanwaltschaft_saarbruecken/Strafanzeige_extern_mit_Merkblatt_schriftl(8).pdf: "Anonyme Anzeigen werden nur in Ausnahmefällen verfolgt."

Hier nochmal ein Zitat aus einem Bericht, der aus meiner Sicht klar begründet, warum die Nennung von H. absolut zulässig ist (Verlinkung von mir):

„Im Netz ist der H. Name bereits für jeden zu finden in einem Artikel des Magazins der Böll-Stiftung der Grünen. Eine Ärztin verriet dort in einem Interview, wer sie angezeigt hat: […] Gegen die Berichterstattung hat es keine rechtlichen Schritte gegeben, erklärte die Böll-Stiftung gegenüber t-online.de. Hierbei handelt es sich nach Einschätzung von Juristen um eine wahre Tatsachenbehauptung, für die ein öffentliches Interesse anzunehmen sei.“

-- Wo st 01 (Sprich mit mir) 21:01, 11. Nov. 2018

Realnamen wegen WP:BIO abgekürzt.--KurtR (Diskussion) 21:11, 11. Nov. 2018 (CET)(CET)

Bekanntlich gibt es im Februar 2019 einen Gerichtstermin, ob eine Nennung gestattet ist oder nicht. Es wurde also noch nicht gerichtlich beurteilt, eine Nennung zum jetzigen Zeitpunkt einer wenigbekannten Person, die selber nicht mit Realnamen an die Öffentlichkeit getreten ist, ist äusserst problematisch. Im Zweifel für die Privatsphäre, steht auf WP:BIO --KurtR (Diskussion) 21:11, 11. Nov. 2018 (CET)
„Äußerst problematisch“ wäre etwas ganz anderes.
Bisher gab es noch keinen Fall, in dem jemand WP einen Eintrag auf juristischem Wege untersagt hätte. Versuche gab es sehr wohl bereits, wie beispielsweise bei dem (vergleichweise zu „Krause“ kaum in den öffentlichen Medien genannten) Boris Floricic, für den (erfolglos) das Gericht bemüht wurde, den Realnamen aus WP herauszubekommen. Auch dort sah das Gericht durch die Namensnennung keine Persönlichkeitsrechte tangiert. Entweder ist „Krause“ wirklich so naiv, dass er sich selbst hat reinlegen lassen. Wäre nämlich das Persönlichkeitsrecht auch nur ansatzweise tangiert, hätte es längst eine einstweilige Verfügung gegeben. Kein Wunder, das nicht: Präzedenzfälle wie z.B. Boris Floricic gibt es ja. Würde „Krause“ aber ernsthaft Wert auf Anonymität legen, hätte er weder an Interviews teilgenommen, noch Abmahnungen verschickt. Die Verhandlung im Februar vor dem Landgericht Hamburg wird ja nicht nur öffentlich sein, dort wird auch nicht „Krause“, sondern sein wirklicher Name, der seit einem halben Jahr auf dutzenden Blogs schon genannt wird, an der Türe zum Gerichtssaal zu lesen sein. Und dort werden mit Sicherheit einige Journalisten stehen.
Wahrscheinlicher ist also, dass „Krause“ bewusst nicht irgendeinen Anwalt in Kleve genommen hat, sondern sich die rund 140 km entfernte Kanzlei Höcker mit ihrem allseits bekannten Ruf (Stichwort Abzocke mit Sex- und Flirtportalen z.B.) sehr überlegt ausgesucht hat, um die Situation auszunutzen. Bei der Gerichtsverhandlung gegen die Journalistin (!) Kersten Artus wird nicht viel rauskommen, außer dass es in die Berufung geht, und die wird frühestens Ende 2019 sein. Es geht ausschließlich darum, das Gerichtsverfahren als Druckmittel zum Angst-Erzeugen für die anderen Kandidaten in der Hand zu haben: Wenn bis dahin noch möglichst viele gefunden werden, die sich von 33 Seiten eigentlich wertloser Abmahnung einschüchtern lassen und 1.564,26 Euro bezahlen, ist das zumindest für einen beschränkten Zeitraum auch eine nette Einnahmequelle. So wie es seinerzeit Günter Dörr, Syndikus, Katja Günther u.a. schon als lukratives Geschäftsmodell identifiziert hatten. Denn: eine Kanzlei wie Höcker wird niemals für 1.564,26 Euro einen 33-seitigen Schriftsatz erstellen können und damit Geld verdienen. Stundensätze liegen dort im günstigen Fall bei 180€ bis 300€. Das rechnet sich also erst, wenn man ausreichend viele zur Zahlung gedrängt hat.
Wikipedia sollte sich sicher nicht zum Erfüllungsgehilfen solcher Geschäftemacher machen. Und Ströer Media, denen t-online gehört, hat nicht nur mehr Mitarbeiter als Wikipedia Autoren, die haben sich das garantiert gut überlegt, ob sie den Realnamen von „Krause“ hier nennen. --2001:A61:1712:7501:1141:3E31:CE0F:8D60 00:12, 12. Nov. 2018 (CET)
@Wo st 01: Zustimmung. Außerdem riskiert jeder, der wie Y.H. unter Klarname Strafanzeige erstattet, die Nennung selbigen Klarnamens im öffentlichen Strafverfahren gegen die Beschuldigten. Er hatte schließlich die Möglichkeit, seine Anzeige anonym zu erstatten, und darauf verzichtet: venire contra factum proprium. (Mir persönlich ist egal, ob der Klarname reinkommt, aber ohne mindestens eine einstweilige Verfügung zugunsten „Krauses“ darf er rein.) Freundliche Grüße, Agathenon  13:19, 12. Nov. 2018 (CET)

Zur Kenntnis: Begründung zu meiner Entscheidung einer VM in diesem Zusammehang:

„In der Wikipedia ist noch nicht einmal entschieden, ob die Person die WP-Relevanzkriterien für einen eigenen Artikel erfüllt. Falls nein, wird der Artikel gelöscht werden; falls ja, ist im Anschluss daran zu entscheiden, ob es im öffentlichen Interesse ist, seinen Klarnamen zu nennen. Dies wird im Februar 2019 von einem Gericht entschieden werden. Bis dahin gibt es kein Erfordernis, dies vorab in der WP zu entscheiden. Feststeht, dass er den Namen nicht selbst offenbart hat und dass die „Enthüllung“ auf Veröffentlichungen auf Internetseiten zurückgeht. Bis zur gerichtlichen Entscheidung hat WP:BIO zu gelten und die Entfernung des Namens auch auf der DS des Artikels entspricht eben diesen Vorgaben. Nach einer Behaltensentscheidung und einem entsprechenden Gerichtsurteil würde es wohl anders aussehen.“ 

--Horst Gräbner (Diskussion) 08:11, 13. Nov. 2018 (CET)

@Horst Gräbner:Die Löschdiskussion wurde mit einer behalten-Entscheidung beendet. Ich finde es merkwürdig, mit dieser Begründung so vorzugehen. Entweder, der Name soll verschwinden, dann sollten alle Erwähnungen administrativ entfernt und versionsgelöscht werden, oder sie bleiben stehen. Die Taz nennt seinen Nachnamen in diesem Artikel übrigens sage und schreibe 19 mal. -- Dr.üsenfieber (Diskussion) 12:09, 14. Nov. 2018 (CET)
Damit tut sich die deutsche WP seit jeher schwer, selbst bei allgemein längst bekannten Namen. Ich erinnere nur an den Herrn Q610528... Wikidata und anderssprachige WPs haben damit kein Problem. --AMGA (d) 18:34, 14. Nov. 2018 (CET)

Es ist zwar absurd, den Realnamen von jemanden noch schützen zu wollen, der über den hier genannten Decknamen im Netz längst identifiziert werden kann, was ich aber unabhängig davon nicht verstehe, ist warum der von ihm selbst so bezeichnete Deckname/Tarnname/Pseudonym hier nicht analog zu "Dagobert" (Arno Funke) in Anführungszeichen gesetzt wird. ES ist verwirrend, ihn hier wie einen Realnamen verwendet zu sehen. --2A02:8109:92C0:1F08:B82A:262B:E99:B2C5 23:14, 24. Nov. 2018 (CET)

Nachdem kein Widerspruch kam, setze ich das um. Bei Nichtgefallen einfach Revert. fg Agathenon  16:23, 11. Dez. 2018 (CET)

Überhaupt verstehe ich die Logik nicht. Wenn "Artikel behalten", dann relevant als Person der Zeitgeschichte. Als solche muß man auch die Nennung seines Namens hinnehmen.
Gibt es denn andere Beispiele von Personen, die Relevanz für die WP haben, deren Klarname auch bekannt ist, der aber trotzdem nicht genannt wird in der WP?
(Ich stimme übrigens zu, daß jemand, der solche "Wellen" in der Berichterstattung (auch indirekt durch die Berichte über die Verfahren gegen die Ärzte, und in der Folge die Diskussion um 219a) auslöst, relevant ist.)
--2A02:8109:92C0:EB4:B82A:262B:E99:B2C5 06:25, 17. Dez. 2018 (CET)

Ja, es gibt vergleichbare Fälle, u.a. Atze Schröder. -- Wo st 01 (Sprich mit mir) 13:29, 17. Dez. 2018 (CET)
Ist in sofern ein schlechtes Beispiel, daß er die Kosten des Rechtsstreits mit der WP tragen musste, "da er nicht dargelegt hatte, inwiefern sein Interesse an Anonymität das Interesse der Öffentlichkeit an deren Aufhebung überwiege."
Auch daß der Bild im Januar 2018 das Recht der Namensnennung zugestanden wurde, zeigt daß das nicht so eindeutig ist.
Die Abwägung richtet sich anscheinend regelmäßg danach, ob sich derjenige etwas hat zu Schulden kommen lassen. Wenn Funke gegen Veröffentlichung seines Realnamens geklagt hätte, hätte er den Prozess sicher verloren (überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit).
Daß "Krause" die Ärtze durch seine Interviews über seine Anzeigen in das Licht der Öffentlichkeit gerückt hat, dürfte die Abwägung an seinem Realnamen auch ehr zugunsten der Öffentlichkeit verschoben haben. --2A02:8109:92C0:EB4:B82A:262B:E99:B2C5 05:06, 27. Dez. 2018 (CET)