Diskussion:Wohnungsrecht

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 109.84.47.129 in Abschnitt Lastentragung

Lastentragung Bearbeiten

In folgendem Dokument wird dies anders erläutert!

http://www.groene-wolter.de/downloads/notarkurs-wohnungsrecht-schaal.pdf

Es besteht keine Pflicht außergewöhnliche Reparaturen durchzuführen, weder für den Eigentümer noch für den Wohnrechtnutzer.

MfG Wolfgang Zehntner info@edv-zehntner.de (nicht signierter Beitrag von 109.84.47.129 (Diskussion) 03:25, 24. Okt. 2014 (CEST))Beantworten